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Schönheitsreparaturen in der Rechtsprechung des BGH
Die Durchführung von Schönheitsreparaturen ist Teil der Instandhaltungspflicht und obliegt „eigentlich“ nach der gesetzlichen Ausgangsregelung in § 535 Abs. 1 S. 2 BGB dem Vermieter. Sie kann allerdings durch eindeutige Vereinbarung – auch formularmäßig -…

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