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Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten
Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend entstehen, während Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Reparaturen) durch einen konkreten Anlass hervorgerufen werden. Demgemäß grenzt § 1 BetrKV die Betriebskosten von den Verwaltungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr.…

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