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	Kommentare zu: Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung &#8211; Umlagefähigkeit	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170139</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 11:00:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098&quot;&gt;K.Friedl&lt;/a&gt;.

Hallo,

meines Erachtens hängt die Antwort davon ab, was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben:

Wenn Sie mit Ihrem Vermieter und Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Hausmeistertätigkeiten ausführen und dafür Lohn in Höhe von x erhalten und zusätzlich auch von den Betriebskosten für den Hausmeister befreit sind, dann könnten Sie das 1/6 Ihrer Lohnkosten zu Ihren Gunsten von den geltend gemachten Betriebskosten für den Hausmeister zum Abzug bringen. Eine derartige Vereinbarung wäre aber eher ungewöhnlich. Denn dann müsste Ihr Vermieter die diesbezüglichen Kosten selbst aufbringen und zum Beispiel der Minijobzentrale mitteilen, dass Sie Lohn in Höhe von x zuzüglich 1/6 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098">K.Friedl</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>meines Erachtens hängt die Antwort davon ab, was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben:</p>
<p>Wenn Sie mit Ihrem Vermieter und Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Hausmeistertätigkeiten ausführen und dafür Lohn in Höhe von x erhalten und zusätzlich auch von den Betriebskosten für den Hausmeister befreit sind, dann könnten Sie das 1/6 Ihrer Lohnkosten zu Ihren Gunsten von den geltend gemachten Betriebskosten für den Hausmeister zum Abzug bringen. Eine derartige Vereinbarung wäre aber eher ungewöhnlich. Denn dann müsste Ihr Vermieter die diesbezüglichen Kosten selbst aufbringen und zum Beispiel der Minijobzentrale mitteilen, dass Sie Lohn in Höhe von x zuzüglich 1/6 erhalten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: K.Friedl		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098</link>

		<dc:creator><![CDATA[K.Friedl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2025 15:47:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-170098</guid>

					<description><![CDATA[Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und bin bei meinem Vermieter auf Minijobbasis als Hausmeister angestellt.

Jetzt hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Hausmeisterkosten auf 6 Parteien aufgeteilt, so dass ich 1-sechstel der Kosten mittrage und somit meine eigene Arbeit mitfinanziere. Ist das rechtens? Da ich für meine Zahlung keine Gegenleistung erhalte die ich nicht selbst erbringe, bezahle mich also teilweise selber.

Mit Dank für eine Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und bin bei meinem Vermieter auf Minijobbasis als Hausmeister angestellt.</p>
<p>Jetzt hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Hausmeisterkosten auf 6 Parteien aufgeteilt, so dass ich 1-sechstel der Kosten mittrage und somit meine eigene Arbeit mitfinanziere. Ist das rechtens? Da ich für meine Zahlung keine Gegenleistung erhalte die ich nicht selbst erbringe, bezahle mich also teilweise selber.</p>
<p>Mit Dank für eine Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-151023</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:33:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-151023</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-148789&quot;&gt;Müller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Müller,

Kosten des Steuerberaters sind jedenfalls nicht über die ausdrücklich umlagefähigen Kosten des Hauswarts gemäß § 2 Nr. 14 BetrKV zu ersetzen.

§ 1 Abs. 2 BetrKV bestimmt ausdrücklich, dass Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte nicht zu ersetzen sind. Also - die Kosten des Steuerberater können nicht angesetzt werden. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-148789">Müller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Müller,</p>
<p>Kosten des Steuerberaters sind jedenfalls nicht über die ausdrücklich umlagefähigen Kosten des Hauswarts gemäß § 2 Nr. 14 BetrKV zu ersetzen.</p>
<p>§ 1 Abs. 2 BetrKV bestimmt ausdrücklich, dass Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte nicht zu ersetzen sind. Also &#8211; die Kosten des Steuerberater können nicht angesetzt werden. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-148789</link>

		<dc:creator><![CDATA[Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Oct 2023 21:50:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-148789</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für den angestellten Hausmeister ist folgende Frage aufgekommen: die Lohnkostenabrechnng wird von einem Steuerberater durchgeführt. Sind die Kosten hierfür auf den Mieter umlegbar?

Viele Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für den angestellten Hausmeister ist folgende Frage aufgekommen: die Lohnkostenabrechnng wird von einem Steuerberater durchgeführt. Sind die Kosten hierfür auf den Mieter umlegbar?</p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-137498</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 15:51:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-137498</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-137476&quot;&gt;Carmen ülker&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Ülker,
&lt;br/&gt;
 ... ohne Vorlage des Mietvertrages und ohne Kenntnis der im einzelnen getroffenen Absprachen scheint mir eine Beantwortung nicht möglich zu sein:

Wenn Ihr Mietvertrag Ihre Terrasse als Mietfläche bestimmt - was hat dann Ihr Vermieter auf Ihrer Terrasse zu suchen? Was haben Besucher darauf zu suchen?

Wenn Ihre Terrasse bzw. der Rasen nicht an Sie vermietet sind und der Mietvertrag die Kosten der Gartenpflege als umlagefähige Betriebskosten bestimmt, können ggf. die Kosten auch umgelegt werden. Ob dann 500,00 € abrechenbar sind (die ja auch von Ihrem Vermieter oder anderen Mietern teilweise getragen werden müssen) hängt davon ab, wie viel Zeit und Kosten die Rasenpflege verursacht. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-137476">Carmen ülker</a>.</p>
<p>Hallo Frau Ülker,<br>
<br>
 &#8230; ohne Vorlage des Mietvertrages und ohne Kenntnis der im einzelnen getroffenen Absprachen scheint mir eine Beantwortung nicht möglich zu sein:</p>
<p>Wenn Ihr Mietvertrag Ihre Terrasse als Mietfläche bestimmt &#8211; was hat dann Ihr Vermieter auf Ihrer Terrasse zu suchen? Was haben Besucher darauf zu suchen?</p>
<p>Wenn Ihre Terrasse bzw. der Rasen nicht an Sie vermietet sind und der Mietvertrag die Kosten der Gartenpflege als umlagefähige Betriebskosten bestimmt, können ggf. die Kosten auch umgelegt werden. Ob dann 500,00 € abrechenbar sind (die ja auch von Ihrem Vermieter oder anderen Mietern teilweise getragen werden müssen) hängt davon ab, wie viel Zeit und Kosten die Rasenpflege verursacht. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Carmen ülker		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-137476</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carmen ülker]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 11:31:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-137476</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

auf meiner Abrechnung stehen Hauswart und Gartenpflege, wir haben aber keinen Hauswart und einen Garten haben wir auch nicht.

Wir haben eine Terrasse und die hat ca. 3 x 4 Meter Rasenfläche, die mein Vermieter unregelmäßig mäht und die von seinen Besuchern als Durchgang genutzt wird. 

Darf der Vermieter 500 € für seine Arbeiten verlangen?
 
Mit freundlichen Grüßen 
Carmen Ülker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>auf meiner Abrechnung stehen Hauswart und Gartenpflege, wir haben aber keinen Hauswart und einen Garten haben wir auch nicht.</p>
<p>Wir haben eine Terrasse und die hat ca. 3 x 4 Meter Rasenfläche, die mein Vermieter unregelmäßig mäht und die von seinen Besuchern als Durchgang genutzt wird. </p>
<p>Darf der Vermieter 500 € für seine Arbeiten verlangen?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Carmen Ülker</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-131744</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 17:06:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-131744</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-131408&quot;&gt;Alahmed Aasem&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Aasem,

um die Frage korrekt beantworten zu können, müsste ich mehr wissen, aber:

Jedenfalls die Kosten der Hausverwaltung sind sehr wahrscheinlich nicht umlegbar, vgl. dazu oben den Wortlaut von Nr. 14 von § 2 BetrKV.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-131408">Alahmed Aasem</a>.</p>
<p>Hallo Herr Aasem,</p>
<p>um die Frage korrekt beantworten zu können, müsste ich mehr wissen, aber:</p>
<p>Jedenfalls die Kosten der Hausverwaltung sind sehr wahrscheinlich nicht umlegbar, vgl. dazu oben den Wortlaut von Nr. 14 von § 2 BetrKV.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alahmed Aasem		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-131408</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alahmed Aasem]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2022 21:02:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mein Vermieter hat die Wohnung verkauft und wir haben keinen neuen Vertrag geschrieben.

Der neue Vermieter hat in Nebenkostenabrechnung Hausmeister und Hausverwaltung  1600€ abgerechnet, obwohl dies nicht im Mietvertrag steht. 

Ist dies erlaubt?

Vielen Dank im voraus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Vermieter hat die Wohnung verkauft und wir haben keinen neuen Vertrag geschrieben.</p>
<p>Der neue Vermieter hat in Nebenkostenabrechnung Hausmeister und Hausverwaltung  1600€ abgerechnet, obwohl dies nicht im Mietvertrag steht. </p>
<p>Ist dies erlaubt?</p>
<p>Vielen Dank im voraus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-130321</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2022 15:05:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-129085&quot;&gt;Patrick&lt;/a&gt;.

Hallo Patrick,

bei einem 450,00 € - Job sind Sie nicht krankenversichert. Allerdings muss Ihr Vermieter Sie bei der Knappschaft anmelden und die Pauschalbeträge für die Sozialversicherungen und Steuern sowie ggf. auch Umlagen bezahlen. 

Alle Aufwendungen, die Ihr Vermieter u. a. auch an die Minijob-Zentrale (Knappschaft) abführen muss, kann er als Ausgaben in der Abrechnung der Nebenkosten geltend machen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Nr. 14 BetrKV erfüllt sind. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 2 Nr. 14 BetrKV. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-129085">Patrick</a>.</p>
<p>Hallo Patrick,</p>
<p>bei einem 450,00 € &#8211; Job sind Sie nicht krankenversichert. Allerdings muss Ihr Vermieter Sie bei der Knappschaft anmelden und die Pauschalbeträge für die Sozialversicherungen und Steuern sowie ggf. auch Umlagen bezahlen. </p>
<p>Alle Aufwendungen, die Ihr Vermieter u. a. auch an die Minijob-Zentrale (Knappschaft) abführen muss, kann er als Ausgaben in der Abrechnung der Nebenkosten geltend machen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Nr. 14 BetrKV erfüllt sind. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 2 Nr. 14 BetrKV. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Patrick		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-129085</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 15:27:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[guten Tag 

Wenn ich bei meinem Vermieter als Hausmeister (450 Euro Job ) angestellt bin - darf er dann meine Krankenversicherung zur Nebenkostenabrechnung dazu berechnen ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>guten Tag </p>
<p>Wenn ich bei meinem Vermieter als Hausmeister (450 Euro Job ) angestellt bin &#8211; darf er dann meine Krankenversicherung zur Nebenkostenabrechnung dazu berechnen ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: klaus . bernhard		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-119252</link>

		<dc:creator><![CDATA[klaus . bernhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2022 01:22:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-55866&quot;&gt;Reiner Spiertz&lt;/a&gt;.

Zu Umlagefähigkeit von Hausmeister-Kosten.

Aus dem Hausmeistervertrag geht eindeutig hervor, dass er keine Reparaturarbeiten selbst ausführen darf, sondern nur um die Betriebssysteme (z.B. Heizung, Leitungen, Ablesevorrichtungen Müllorganisation) auf Funktionsfähigkeit regelmäßig durch einfache Kontrolle zu überprüfen und in ständiger Rufbereitschaft für Mieter zur Verfügung steht, um  Einschränkungen der Mietsache zu vermeiden und in Notfällen (z.B. Heizungs- oder Stromausfall) der Verwaltung als Bindeglied zu Mietern zwecks Reparatur-Beauftragung an Fremdfirmen zur Verfügung steht. 

Ist eine Pauschalierung dieser Hauswart-Leistung als Nebenkosten umlagefähig? Der Mieter meint nicht, er will einen Lohnbeleg und Arbeitsnachweis für je Leistungs-Stunde (der Hauswart ist mit pauschal 12h/monatl. fest angestellt)  

MfG klaus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-55866">Reiner Spiertz</a>.</p>
<p>Zu Umlagefähigkeit von Hausmeister-Kosten.</p>
<p>Aus dem Hausmeistervertrag geht eindeutig hervor, dass er keine Reparaturarbeiten selbst ausführen darf, sondern nur um die Betriebssysteme (z.B. Heizung, Leitungen, Ablesevorrichtungen Müllorganisation) auf Funktionsfähigkeit regelmäßig durch einfache Kontrolle zu überprüfen und in ständiger Rufbereitschaft für Mieter zur Verfügung steht, um  Einschränkungen der Mietsache zu vermeiden und in Notfällen (z.B. Heizungs- oder Stromausfall) der Verwaltung als Bindeglied zu Mietern zwecks Reparatur-Beauftragung an Fremdfirmen zur Verfügung steht. </p>
<p>Ist eine Pauschalierung dieser Hauswart-Leistung als Nebenkosten umlagefähig? Der Mieter meint nicht, er will einen Lohnbeleg und Arbeitsnachweis für je Leistungs-Stunde (der Hauswart ist mit pauschal 12h/monatl. fest angestellt)  </p>
<p>MfG klaus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reiner Spiertz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-55866</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reiner Spiertz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2020 10:12:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-55866</guid>

					<description><![CDATA[Ein Hauswart erhält einen monatlichen Pauschallohn von 450 € &quot;für Hauswarttätigkeiten&quot;. Können diese Pauschallohnkosten, pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge an eine Berufsgenossenschaft sowie die Kosten eines Steuerberaters für die monatliche Erstellung der Lohnabrechnung, LSt-Anmeldung an das Finanzamt und die monatliche SV-Anmeldung bei der Krankenkasse als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hauswart erhält einen monatlichen Pauschallohn von 450 € &#8222;für Hauswarttätigkeiten&#8220;. Können diese Pauschallohnkosten, pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge an eine Berufsgenossenschaft sowie die Kosten eines Steuerberaters für die monatliche Erstellung der Lohnabrechnung, LSt-Anmeldung an das Finanzamt und die monatliche SV-Anmeldung bei der Krankenkasse als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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