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	Kommentare zu: Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 15:47:46 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/heizkostenverordnung/#comment-121378</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 16:53:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/heizkostenverordnung/#comment-117332&quot;&gt;Renate Tauchert-Munk&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Tauchert-Munk,

bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort:

Eine Aufteilung der Kosten der Heizung in einer Eigentumswohnanlage wie von Ihnen beschrieben ist jedenfalls äußerst fragwürdig.

Was für einen Vertrag haben Sie denn mit dem Versorger? &quot;Normalerweise&quot; muss doch der Versorger nach nachvollziehbaren Messgrößen (kWh, mWh, ...) abrechnen. Dass einfach nach Wohneinheiten - ohne Berücksichtigung der Personenzahl und/oder der Wohnungsgröße abgerechnet wird, ist meines Erachtens äußerst fragwürdig. 

Allerdings stellt sich mir die Fragestellung nicht als mietrechtliche Fragestellung dar: es handelt sich um eine Fragestellung zu einem Versorgungsvertrag mit einem Energieversorgung und/oder auch um eine Frage zum Wohnungseigentumsrecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/heizkostenverordnung/#comment-117332">Renate Tauchert-Munk</a>.</p>
<p>Hallo Frau Tauchert-Munk,</p>
<p>bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort:</p>
<p>Eine Aufteilung der Kosten der Heizung in einer Eigentumswohnanlage wie von Ihnen beschrieben ist jedenfalls äußerst fragwürdig.</p>
<p>Was für einen Vertrag haben Sie denn mit dem Versorger? &#8222;Normalerweise&#8220; muss doch der Versorger nach nachvollziehbaren Messgrößen (kWh, mWh, &#8230;) abrechnen. Dass einfach nach Wohneinheiten &#8211; ohne Berücksichtigung der Personenzahl und/oder der Wohnungsgröße abgerechnet wird, ist meines Erachtens äußerst fragwürdig. </p>
<p>Allerdings stellt sich mir die Fragestellung nicht als mietrechtliche Fragestellung dar: es handelt sich um eine Fragestellung zu einem Versorgungsvertrag mit einem Energieversorgung und/oder auch um eine Frage zum Wohnungseigentumsrecht.</p>
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		<title>
		Von: Renate Tauchert-Munk		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/heizkostenverordnung/#comment-117332</link>

		<dc:creator><![CDATA[Renate Tauchert-Munk]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Dec 2021 11:11:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64054#comment-117332</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
ich bewohne auf Borkum mit  meinem Mann eine Wohnung von 50qm in einer Eigentumswohnanlage.
Beim Bau dieser Anlage wurde diese an ein Blockheizkraftwerk angeschlossen mit der Maßgabe, dass die Stadtwerke Borkum als Versorger direkt mit den Nutzern der Wohnung, ob Mieter oder Eigentümer, abrechnen sollen. Ich habe nun bei der Abrechnung vom Oktober 2021 festgestellt, dass die Rechnung in 2 Positionen aufgeteilt wird, in den Arbeitspreis = Verbrauch und den Grundpreis = Festkosten aufgeteilt wird. Der Verbrauch wird zu 100% abgerechnet der Grundpreis jedoch auf jede Wohnung ohne weitere Aufteilung verteilt. Dadurch habe ich als Nutzerin einer kleinen Wohnung die gleichen Grundkosten von 721 € brutto im Jahr wie eine große Wohnung mit 125 qm Wfl. Mit der Bitte um Klärung habe ich die Stadtwerke angeschrieben. Diese teilen mir bis heute mit, dass die HzKV für sie als Versorger nicht gelten würde, obwohl dies in der Mitteilung zum Beginn der Wärmelieferung ausdrücklich geschrieben wurde. Ich bin daher der Meinung, dass die Stadtwerke sich nicht an geltendes Recht halten. Können Sie das bestätigen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
ich bewohne auf Borkum mit  meinem Mann eine Wohnung von 50qm in einer Eigentumswohnanlage.<br>
Beim Bau dieser Anlage wurde diese an ein Blockheizkraftwerk angeschlossen mit der Maßgabe, dass die Stadtwerke Borkum als Versorger direkt mit den Nutzern der Wohnung, ob Mieter oder Eigentümer, abrechnen sollen. Ich habe nun bei der Abrechnung vom Oktober 2021 festgestellt, dass die Rechnung in 2 Positionen aufgeteilt wird, in den Arbeitspreis = Verbrauch und den Grundpreis = Festkosten aufgeteilt wird. Der Verbrauch wird zu 100% abgerechnet der Grundpreis jedoch auf jede Wohnung ohne weitere Aufteilung verteilt. Dadurch habe ich als Nutzerin einer kleinen Wohnung die gleichen Grundkosten von 721 € brutto im Jahr wie eine große Wohnung mit 125 qm Wfl. Mit der Bitte um Klärung habe ich die Stadtwerke angeschrieben. Diese teilen mir bis heute mit, dass die HzKV für sie als Versorger nicht gelten würde, obwohl dies in der Mitteilung zum Beginn der Wärmelieferung ausdrücklich geschrieben wurde. Ich bin daher der Meinung, dass die Stadtwerke sich nicht an geltendes Recht halten. Können Sie das bestätigen?</p>
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