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	Kommentare zu: Ersatzanspruch für Schäden durch Mängel am Gemeinschaftseigentum	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Feb 2026 15:22:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Ralle		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-318</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralle]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2018 11:42:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2064#comment-318</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-317&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Nippel,
zunächst vielen Dank für Ihr erstes Statement. Ich werde die Eigentümergemeinschaft, wozu ich gehöre, darum bitten einen Fachanwalt zu konsultieren. 

Zur Info, ich war nicht der betroffene Sondereigentümer.
Danke Ralph H.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-317">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
zunächst vielen Dank für Ihr erstes Statement. Ich werde die Eigentümergemeinschaft, wozu ich gehöre, darum bitten einen Fachanwalt zu konsultieren. </p>
<p>Zur Info, ich war nicht der betroffene Sondereigentümer.<br>
Danke Ralph H.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-317</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2018 15:00:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2064#comment-317</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-316&quot;&gt;Ralle&lt;/a&gt;.

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der Sachlage wage ich es nicht, verbindliche Antworten zu geben. Wahrscheinlich würde eine Antwort auch den hiesigen Rahmen &quot;sprengen&quot;.

U. a. müsste vor einer Beantwortung geklärt werden, ob die schadhafte &quot;Warmwasserzuleitung&quot; zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum gehörte. Sind Sie betroffener Sondereigentümer oder lediglich Mitglied der Eigentümergemeinschaft? Begründet das in der Anfrage anklingende späte Reagieren des Sondereigentümers und/oder des Verwalters evtl. ein Verschulden? Wie lauten die jeweiligen Versicherungsverträge?

Jedenfalls sollten möglichst frühzeitig alle möglichen Versicherungen über den Sachverhalt informiert werden. Dies gilt z. B. auch für Hausratversicherungen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-316">Ralle</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>ohne genaue Kenntnis der Sachlage wage ich es nicht, verbindliche Antworten zu geben. Wahrscheinlich würde eine Antwort auch den hiesigen Rahmen &#8222;sprengen&#8220;.</p>
<p>U. a. müsste vor einer Beantwortung geklärt werden, ob die schadhafte &#8222;Warmwasserzuleitung&#8220; zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum gehörte. Sind Sie betroffener Sondereigentümer oder lediglich Mitglied der Eigentümergemeinschaft? Begründet das in der Anfrage anklingende späte Reagieren des Sondereigentümers und/oder des Verwalters evtl. ein Verschulden? Wie lauten die jeweiligen Versicherungsverträge?</p>
<p>Jedenfalls sollten möglichst frühzeitig alle möglichen Versicherungen über den Sachverhalt informiert werden. Dies gilt z. B. auch für Hausratversicherungen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralle		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-316</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralle]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2018 13:14:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2064#comment-316</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin Miteigentümer eines MFH mit 14 Eigentumseinheiten. 

Im Dezember 17 ereignete sich in einer Eigentumseinheit im Parterre ( EG ) ein Wasserschaden in der Warmwasserzuleitung in dieser Wohneinheit.

Der Eigentümer und Verwalter reagierten erst Mitte Januar 2018 und veranlassten eine Lecksuche und Beseitigung des Wasserschadens.

Der Wasserschaden ist zu diesem Zeitpunkt mittlerweile in die 50cm in den Wandbereich gezogen. Der Estrich und die Dämmung aller 4 Einheiten im EG musste entfernt werden. Diese Kosten trägt eine Gebäudeversicherung. Diese Versicherung trägt zugleich die Kosten für den neuen Estrich incl. Schweißbahn und Dämmung. Wer trägt die Kosten für den Fliesen bzw. Laminat ( Sondereigentum ). In diesem Zusammenhang sollen alle Warm- und Kaltwasserleitungen im Fußboden erneuert werden. Wer trägt diese Kosten? Der Verwalter schaltete ein Sachverständigen ein, wer trägt diese Kosten?

Vielen Dank für eine Info an eine Eigentümergemeinschaft aus Wittenberg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin Miteigentümer eines MFH mit 14 Eigentumseinheiten. </p>
<p>Im Dezember 17 ereignete sich in einer Eigentumseinheit im Parterre ( EG ) ein Wasserschaden in der Warmwasserzuleitung in dieser Wohneinheit.</p>
<p>Der Eigentümer und Verwalter reagierten erst Mitte Januar 2018 und veranlassten eine Lecksuche und Beseitigung des Wasserschadens.</p>
<p>Der Wasserschaden ist zu diesem Zeitpunkt mittlerweile in die 50cm in den Wandbereich gezogen. Der Estrich und die Dämmung aller 4 Einheiten im EG musste entfernt werden. Diese Kosten trägt eine Gebäudeversicherung. Diese Versicherung trägt zugleich die Kosten für den neuen Estrich incl. Schweißbahn und Dämmung. Wer trägt die Kosten für den Fliesen bzw. Laminat ( Sondereigentum ). In diesem Zusammenhang sollen alle Warm- und Kaltwasserleitungen im Fußboden erneuert werden. Wer trägt diese Kosten? Der Verwalter schaltete ein Sachverständigen ein, wer trägt diese Kosten?</p>
<p>Vielen Dank für eine Info an eine Eigentümergemeinschaft aus Wittenberg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-154</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2017 10:25:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2064#comment-154</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-152&quot;&gt;usemi&lt;/a&gt;.

Hallo usemi,

schauen Sie sich einmal die Regelung des &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__14.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 14 Nr. 4 WEG&lt;/a&gt; an:

&lt;blockquote&gt;Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:
...
4.  das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen.&lt;/blockquote&gt;

Der Ersatzanspruch ist verschuldensunabhängig und richtet sich der Höhe nach nach den §§ 249 ff. BGB.

Der Schadenersatzanspruch ist nicht um den eigenen Miteigentumsanteil zu kürzen, denn der Anspruchsteller wird bereits dadurch anteilig belastet, dass die von der Gemeinschaft zur Entschädigung aufzubringenden Kosten nach &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 16 Abs. 2 WEG&lt;/a&gt; zu verteilen sind.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-152">usemi</a>.</p>
<p>Hallo usemi,</p>
<p>schauen Sie sich einmal die Regelung des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__14.html" target="_blank">§ 14 Nr. 4 WEG</a> an:</p>
<blockquote><p>Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:<br>
&#8230;<br>
4.  das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen.</p></blockquote>
<p>Der Ersatzanspruch ist verschuldensunabhängig und richtet sich der Höhe nach nach den §§ 249 ff. BGB.</p>
<p>Der Schadenersatzanspruch ist nicht um den eigenen Miteigentumsanteil zu kürzen, denn der Anspruchsteller wird bereits dadurch anteilig belastet, dass die von der Gemeinschaft zur Entschädigung aufzubringenden Kosten nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html" target="_blank">§ 16 Abs. 2 WEG</a> zu verteilen sind.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: usemi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kein-verschuldensunabhaengiger-ersatzanspruch-fuer-schaeden-an-sondereigentum-durch-maengel-am-gemeinschaftseigentum/#comment-152</link>

		<dc:creator><![CDATA[usemi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Feb 2017 16:29:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=2064#comment-152</guid>

					<description><![CDATA[Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus, jeweils Eigentumswohnungen. 

Unsere Wassersteigleitung, Baujahr 1968, muss dringend saniert werden, da im 1.Stock das Wasser nur noch sehr sparsam ankommt. 

Dazu werden die alten Rohre stillgelegt und eine neue Steigleitung durch alle 3 Bäder nach oben gelegt. Diese soll mit Rigipsplatten verkleidet werden. 

Meine Frage lautet nun, wer kommt für die Fliesenarbeiten im Sondereigentum auf? Wird die Verkleidung der Rohre von der Gemeinschaft bezahlt?

Eventuell muss die Badewanne in der Wohnung im Dachgeschoss demontiert werden um an den Wasserrohranschluss zu gelangen. Dies hätte einige Fliesenarbeiten zur Folge. Sondereigentum - oder Gemeinschaftskosten?

Über Info freut sich eine ETG in Bergisch Gladbach.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus, jeweils Eigentumswohnungen. </p>
<p>Unsere Wassersteigleitung, Baujahr 1968, muss dringend saniert werden, da im 1.Stock das Wasser nur noch sehr sparsam ankommt. </p>
<p>Dazu werden die alten Rohre stillgelegt und eine neue Steigleitung durch alle 3 Bäder nach oben gelegt. Diese soll mit Rigipsplatten verkleidet werden. </p>
<p>Meine Frage lautet nun, wer kommt für die Fliesenarbeiten im Sondereigentum auf? Wird die Verkleidung der Rohre von der Gemeinschaft bezahlt?</p>
<p>Eventuell muss die Badewanne in der Wohnung im Dachgeschoss demontiert werden um an den Wasserrohranschluss zu gelangen. Dies hätte einige Fliesenarbeiten zur Folge. Sondereigentum &#8211; oder Gemeinschaftskosten?</p>
<p>Über Info freut sich eine ETG in Bergisch Gladbach.</p>
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