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	Kommentare zu: Pflicht des Mieters zur Mängelanzeige	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Carola marwan		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-145655</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carola marwan]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Aug 2023 11:33:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Gehören Ameisen in den Außenwänden ebenfalls zur Informationspflicht? Habe Ameisenplage in der Wohnung,  Nachbar ebenfalls und die sitzen in den Wänden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gehören Ameisen in den Außenwänden ebenfalls zur Informationspflicht? Habe Ameisenplage in der Wohnung,  Nachbar ebenfalls und die sitzen in den Wänden.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-59181</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2020 17:37:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-57823&quot;&gt;Lennard Frings&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Frings,

Ihre Frage verstehe ich nicht: welche &quot;Mehrkosten für eine durchlaufende Klospülung&quot; sollen vom Vermieter geltend gemacht werden? Und das auch noch &quot;weil der Mangel nicht behoben wurde&quot;?

Die Untermieter müssen doch ggf. horrende Wasserkosten zahlen, wenn die Spülung dauernd läuft. Dann wäre doch eine Minderung zumindest in Höhe der Mehrkosten wegen des erhöhten Wasserbedarfes gerechtfertigt. Den Mangel &quot;durchlaufende Klospülung&quot; hätte der Vermieter beseitigen müssen.

...?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-57823">Lennard Frings</a>.</p>
<p>Hallo Herr Frings,</p>
<p>Ihre Frage verstehe ich nicht: welche &#8222;Mehrkosten für eine durchlaufende Klospülung&#8220; sollen vom Vermieter geltend gemacht werden? Und das auch noch &#8222;weil der Mangel nicht behoben wurde&#8220;?</p>
<p>Die Untermieter müssen doch ggf. horrende Wasserkosten zahlen, wenn die Spülung dauernd läuft. Dann wäre doch eine Minderung zumindest in Höhe der Mehrkosten wegen des erhöhten Wasserbedarfes gerechtfertigt. Den Mangel &#8222;durchlaufende Klospülung&#8220; hätte der Vermieter beseitigen müssen.</p>
<p>&#8230;?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lennard Frings		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-57823</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lennard Frings]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2020 13:31:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag, 
ich habe einen Mangel telefonisch an den Hausmeister und den Vermieter durch meine Untermieter weitergeben lassen. Nun will der Vermieter Mehrkosten für eine durchlaufende Klospülung, weil der Mangel von diesen nicht behoben wurde. Dokumentiert wurde es natürlich nicht, da es telefonisch war. Mehr Beweise, als das meine Mitbewohner die Anzeige ausdrücklich bestätigen können, gibt es nicht. 
Hätte dies vor Gericht bestand?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
ich habe einen Mangel telefonisch an den Hausmeister und den Vermieter durch meine Untermieter weitergeben lassen. Nun will der Vermieter Mehrkosten für eine durchlaufende Klospülung, weil der Mangel von diesen nicht behoben wurde. Dokumentiert wurde es natürlich nicht, da es telefonisch war. Mehr Beweise, als das meine Mitbewohner die Anzeige ausdrücklich bestätigen können, gibt es nicht.<br>
Hätte dies vor Gericht bestand?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Florian		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-12886</link>

		<dc:creator><![CDATA[Florian]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Nov 2019 11:24:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Interessant, dass die Pflicht der Mängelanzeige bei Kenntnis des Vermieters von dem Mangel entfällt. Das wusste ich nicht. Ich habe Problemen mit meinem Vermieter bezüglich eines Mangels in der Wohnung. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich! Allerdings werde ich am besten darüber mit meinem Anwalt besprechen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant, dass die Pflicht der Mängelanzeige bei Kenntnis des Vermieters von dem Mangel entfällt. Das wusste ich nicht. Ich habe Problemen mit meinem Vermieter bezüglich eines Mangels in der Wohnung. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich! Allerdings werde ich am besten darüber mit meinem Anwalt besprechen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sven Bucher		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelanzeige/#comment-12739</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sven Bucher]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2019 13:44:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie Sie bereits anführen, ist der Mieter in der Pflicht entstehende Mängel während der Mietzeit dem Vermieter anzuzeigen. Falls durch verspätetes Bescheid geben weitere Schäden, die eventuell auch höhere Kosten der Beseitigung herbeiführen, entstehen, so könnte es unter Umständen auch zur Auferlegung der Mehrkosten führen. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu diesem Thema.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie Sie bereits anführen, ist der Mieter in der Pflicht entstehende Mängel während der Mietzeit dem Vermieter anzuzeigen. Falls durch verspätetes Bescheid geben weitere Schäden, die eventuell auch höhere Kosten der Beseitigung herbeiführen, entstehen, so könnte es unter Umständen auch zur Auferlegung der Mehrkosten führen. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu diesem Thema.</p>
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