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	Kommentare zu: Die Vorlage der Originalvollmacht bei der Kündigung durch einen Vertreter	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Feb 2026 10:17:28 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-151020</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:24:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100&quot;&gt;Renata Hejna&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Rejna,

Ihre Fragen haben zu dem Beitrag oben keinen Bezug. Ihr Vermieter hat sich keines Vertreters bedient. Warum soll dann eine Vollmacht vorgelegt werden? Warum hat der Vermieter überhaupt gekündigt? Warum muss die Wohnung &quot;wieder aufgebaut&quot; werden?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100">Renata Hejna</a>.</p>
<p>Hallo Frau Rejna,</p>
<p>Ihre Fragen haben zu dem Beitrag oben keinen Bezug. Ihr Vermieter hat sich keines Vertreters bedient. Warum soll dann eine Vollmacht vorgelegt werden? Warum hat der Vermieter überhaupt gekündigt? Warum muss die Wohnung &#8222;wieder aufgebaut&#8220; werden?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Renata Hejna		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100</link>

		<dc:creator><![CDATA[Renata Hejna]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 04:17:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-149100</guid>

					<description><![CDATA[Bitte, wir haben die Kündigung des Mietverhältnisses per Brief an den Briefkasten erhalten. Wobei nur geschrieben steht, dass wir bis Ende Dezember ausziehen müssen. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt direkt durch den Eigentümer der Wohnung. Als wir ihm aus irgendeinem Grund schrieben, schrieb er zurück, dass er den Wiederaufbau durchführen würde. Wir wissen nicht, was wir jetzt tun sollen. Wir haben keine andere Wohnung. Können Sie uns bitte einen Rat geben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte, wir haben die Kündigung des Mietverhältnisses per Brief an den Briefkasten erhalten. Wobei nur geschrieben steht, dass wir bis Ende Dezember ausziehen müssen. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt direkt durch den Eigentümer der Wohnung. Als wir ihm aus irgendeinem Grund schrieben, schrieb er zurück, dass er den Wiederaufbau durchführen würde. Wir wissen nicht, was wir jetzt tun sollen. Wir haben keine andere Wohnung. Können Sie uns bitte einen Rat geben?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-137465</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:08:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-137465</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-137073&quot;&gt;Evelyn&lt;/a&gt;.

Hallo Evelyn,

ja ..., zurückweisen ...

... ob allerdings die Zurückweisung der außerordentlichen Kündigung etwas bringt, muss sich dann bei wiederholter Kündigung und/oder im Hinblick auf die eventuell ebenfalls erfolgte ordentliche Kündigung noch erweisen. Jedenfalls können Sie bei Zahlung eventuell die Verzugsvoraussetzungen für die außerordentliche Kündigung, die bei Ausspruch der Kündigung vorliegen müssen, beseitigen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-137073">Evelyn</a>.</p>
<p>Hallo Evelyn,</p>
<p>ja &#8230;, zurückweisen &#8230;</p>
<p>&#8230; ob allerdings die Zurückweisung der außerordentlichen Kündigung etwas bringt, muss sich dann bei wiederholter Kündigung und/oder im Hinblick auf die eventuell ebenfalls erfolgte ordentliche Kündigung noch erweisen. Jedenfalls können Sie bei Zahlung eventuell die Verzugsvoraussetzungen für die außerordentliche Kündigung, die bei Ausspruch der Kündigung vorliegen müssen, beseitigen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Evelyn		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-137073</link>

		<dc:creator><![CDATA[Evelyn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Apr 2023 22:24:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-137073</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel, 

ich habe ein fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückstand erhalten (ich wohne seit drei Jahren hier und zahle sonst immer rechtzeitig, es ist einfach untergegangen und somit auch wirklich meine Schuld). Das Schreiben stammt vom Rechtsanwalt und hat keine Vollmacht im Anhang. Im Mietvertrag konnte ich auch keinen Bevollmächtigten finden. Kann ich hier auch eine unverzügliche Zurückweisung verschicken? Ich würde den geforderten Betrag natürlich ebenfalls unverzüglich überweisen, sodass die fristlose Kündigung nicht mehr ausgesprochen werden kann. Bei dem Vermieter handelt es sich um die Wohnungsbau Niedersachsen GmbH (Vonovia). Es gibt hier keine Unterschiede zwischen natürlicher und juristischer Person? 

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
E.B.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel, </p>
<p>ich habe ein fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückstand erhalten (ich wohne seit drei Jahren hier und zahle sonst immer rechtzeitig, es ist einfach untergegangen und somit auch wirklich meine Schuld). Das Schreiben stammt vom Rechtsanwalt und hat keine Vollmacht im Anhang. Im Mietvertrag konnte ich auch keinen Bevollmächtigten finden. Kann ich hier auch eine unverzügliche Zurückweisung verschicken? Ich würde den geforderten Betrag natürlich ebenfalls unverzüglich überweisen, sodass die fristlose Kündigung nicht mehr ausgesprochen werden kann. Bei dem Vermieter handelt es sich um die Wohnungsbau Niedersachsen GmbH (Vonovia). Es gibt hier keine Unterschiede zwischen natürlicher und juristischer Person? </p>
<p>Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
E.B.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-81100</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2021 17:01:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-81100</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-80047&quot;&gt;Slawik&lt;/a&gt;.

Hallo Slawik,

Sie sollten die Kündigung &quot;unverzüglich&quot; zurückweisen (s. o.). 

Wahrscheinlich können Sie so zumindest schon einen Monat &quot;gewinnen&quot;. Eine Originalvollmacht muss gemäß dem oben Ausgeführten beigefügt werden. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-80047">Slawik</a>.</p>
<p>Hallo Slawik,</p>
<p>Sie sollten die Kündigung &#8222;unverzüglich&#8220; zurückweisen (s. o.). </p>
<p>Wahrscheinlich können Sie so zumindest schon einen Monat &#8222;gewinnen&#8220;. Eine Originalvollmacht muss gemäß dem oben Ausgeführten beigefügt werden. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Slawik		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-80047</link>

		<dc:creator><![CDATA[Slawik]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Mar 2021 10:26:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-80047</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich habe am 03.03.2021 die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarfs erhalten, sie ist unterschrieben vom gesetzlichen Vertreter meiner Vermieterin (deren Sohn). Muss dazu eine Vollmacht beigefügt werden von diesem, da mir bis heute nicht bekannt war, dass meine Vermieterin einen gesetzlichen Vertreter hat? Bzw. ist die Kündigung somit überhaupt rechtswirksam?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe am 03.03.2021 die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarfs erhalten, sie ist unterschrieben vom gesetzlichen Vertreter meiner Vermieterin (deren Sohn). Muss dazu eine Vollmacht beigefügt werden von diesem, da mir bis heute nicht bekannt war, dass meine Vermieterin einen gesetzlichen Vertreter hat? Bzw. ist die Kündigung somit überhaupt rechtswirksam?</p>
]]></content:encoded>
		
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