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	Kommentare zu: Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 15:59:51 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-17920</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2020 09:35:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=470#comment-17920</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-17219&quot;&gt;Oliver Schulze&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Schulze,

soweit ich Ihre Fragestellung überblicke, machen Sie zunächst geltend, dass Sie kein Verschulden hinsichtlich der entstandenen Schäden trifft bzw. dass den Vermieter  ggf. ein Mitverschulden trifft. Weiterhin gehen Sie davon aus, dass kein Schaden mehr vorhanden ist bzw. dass der Schaden durch das Verspachteln bereits behoben wurde.

Wie die aufgezeigten Fragen im Einzelnen zu beantworten sind, vermag ich nicht genau zu bewerten. Beim Einzug mussten Sie jedenfalls so vorgehen, dass &quot;möglichst&quot; keine Schäden entstehen. Ob Sie dieser Pflicht nachgekommen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Hätten Sie nicht evtl. einen Keil in die Türe legen sollen? Ob der Schaden durch das Verspachteln behoben wurde, müsste - falls Sie überhaupt einstandspflichtig sein sollten - genau beurteilt werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-17219">Oliver Schulze</a>.</p>
<p>Hallo Herr Schulze,</p>
<p>soweit ich Ihre Fragestellung überblicke, machen Sie zunächst geltend, dass Sie kein Verschulden hinsichtlich der entstandenen Schäden trifft bzw. dass den Vermieter  ggf. ein Mitverschulden trifft. Weiterhin gehen Sie davon aus, dass kein Schaden mehr vorhanden ist bzw. dass der Schaden durch das Verspachteln bereits behoben wurde.</p>
<p>Wie die aufgezeigten Fragen im Einzelnen zu beantworten sind, vermag ich nicht genau zu bewerten. Beim Einzug mussten Sie jedenfalls so vorgehen, dass &#8222;möglichst&#8220; keine Schäden entstehen. Ob Sie dieser Pflicht nachgekommen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Hätten Sie nicht evtl. einen Keil in die Türe legen sollen? Ob der Schaden durch das Verspachteln behoben wurde, müsste &#8211; falls Sie überhaupt einstandspflichtig sein sollten &#8211; genau beurteilt werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Oliver Schulze		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-17219</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oliver Schulze]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 13:22:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=470#comment-17219</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ich habe eine kleine Frage.

Beim Einzug in eine Neubauwohnung bin ich 2 mal mit einer Gardinenstange an einer Tür hängen geblieben, welche sich selbst von alleine immer wieder bis zur Mitte schloss (auch die SZ und Kellertüren waren nicht richtig eingestellt und ließen sich nicht schließen). Diese Mängel bemerkte ich erst beim Einzug.

An der Tür sind 2 x 1cm Lackabplatzer, die ich mit viel Mühe verspachtelt habe.

Der VM verlangt eine komplett neue Tür? Das sehe ich nicht ein.

Woher soll ich es denn ahnen, dass die Türen nicht richtig eingestellt sind?

BG Oliver]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe eine kleine Frage.</p>
<p>Beim Einzug in eine Neubauwohnung bin ich 2 mal mit einer Gardinenstange an einer Tür hängen geblieben, welche sich selbst von alleine immer wieder bis zur Mitte schloss (auch die SZ und Kellertüren waren nicht richtig eingestellt und ließen sich nicht schließen). Diese Mängel bemerkte ich erst beim Einzug.</p>
<p>An der Tür sind 2 x 1cm Lackabplatzer, die ich mit viel Mühe verspachtelt habe.</p>
<p>Der VM verlangt eine komplett neue Tür? Das sehe ich nicht ein.</p>
<p>Woher soll ich es denn ahnen, dass die Türen nicht richtig eingestellt sind?</p>
<p>BG Oliver</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-14843</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Dec 2019 17:00:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=470#comment-14843</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-14464&quot;&gt;Verena Specht-Artar&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Specht-Artar,

wenn Ihre Versicherung Deckungsschutz gewährt, leiten Sie die Post Ihres Vermieters doch einfach an Ihre Versicherung zur Beantwortung weiter ...

Ob Sie inhaltlich den Schaden verschuldet haben und deshalb ggf. schadensersatzpflichtig sind, vermag ich aus Ihren Angaben nicht zu beantworten ... Haben Sie beim Entlüften einen Fehler gemacht?

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-14464">Verena Specht-Artar</a>.</p>
<p>Hallo Frau Specht-Artar,</p>
<p>wenn Ihre Versicherung Deckungsschutz gewährt, leiten Sie die Post Ihres Vermieters doch einfach an Ihre Versicherung zur Beantwortung weiter &#8230;</p>
<p>Ob Sie inhaltlich den Schaden verschuldet haben und deshalb ggf. schadensersatzpflichtig sind, vermag ich aus Ihren Angaben nicht zu beantworten &#8230; Haben Sie beim Entlüften einen Fehler gemacht?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Verena Specht-Artar		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatzanspruch-vermieters/#comment-14464</link>

		<dc:creator><![CDATA[Verena Specht-Artar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 17:32:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=470#comment-14464</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

beim Entlüften meiner Heizung ist der Stift rausgekommen und eine Menge Wasser ausgetreten. Dadurch ist das Laminat auf einer kleinen Fläche aufgequollen. 

Meine Haftpflicht habe ich den Schaden gemeldet. 

Nun erhebt mein Vermieter Schadenersatzansprüche gegen von 1500 € gegen mich, obwohl es Alles über die Versicherung läuft.

Was ist hier rechtlich korrekt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>beim Entlüften meiner Heizung ist der Stift rausgekommen und eine Menge Wasser ausgetreten. Dadurch ist das Laminat auf einer kleinen Fläche aufgequollen. </p>
<p>Meine Haftpflicht habe ich den Schaden gemeldet. </p>
<p>Nun erhebt mein Vermieter Schadenersatzansprüche gegen von 1500 € gegen mich, obwohl es Alles über die Versicherung läuft.</p>
<p>Was ist hier rechtlich korrekt?</p>
]]></content:encoded>
		
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