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	Kommentare zu: Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 15 Mar 2026 09:04:18 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-188088</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 04:48:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494&quot;&gt;Birgit Breuel&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Breuel,

eine solche Regelung gibt es im Zusammenhang mit der Härtefallregelung nicht.

Die Härtefallregelung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder anderer berechtigter Interessen des Vermieters findet sich in [tooltip begriff=&quot;§ 574 BGB&quot;] und den folgenden Vorschriften ([tooltip begriff=&quot;§ 574a BGB&quot;], [tooltip begriff=&quot;§ 574b BGB&quot;]).

Dort ist kein Mindesteinkommen geregelt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494">Birgit Breuel</a>.</p>
<p>Hallo Frau Breuel,</p>
<p>eine solche Regelung gibt es im Zusammenhang mit der Härtefallregelung nicht.</p>
<p>Die Härtefallregelung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder anderer berechtigter Interessen des Vermieters findet sich in <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-574-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung" data-desc="(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." data-linktext="Paragraf">§ 574 BGB</a></span> und den folgenden Vorschriften (§ 574a BGB, <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-574-b-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 574 b BGB – Form und Frist des Widerspruchs" data-desc="(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." data-linktext="Paragraf">§ 574b BGB</a></span>).</p>
<p>Dort ist kein Mindesteinkommen geregelt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Birgit Breuel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494</link>

		<dc:creator><![CDATA[Birgit Breuel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2025 09:09:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-181494</guid>

					<description><![CDATA[Wo finde ich im Zusammenhang mit der Härtefallregelung den Gesetzestext mit der Angabe zu Mindesteinkommen &quot;die Hälfte des durchschnttlichen Nettoeinkommens von 13xx €&quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wo finde ich im Zusammenhang mit der Härtefallregelung den Gesetzestext mit der Angabe zu Mindesteinkommen &#8222;die Hälfte des durchschnttlichen Nettoeinkommens von 13xx €&#8220;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-139482</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 14:57:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-139482</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-139450&quot;&gt;Heiner Nill&lt;/a&gt;.

Hallo,

eine korrekte Antwort ist kaum möglich:

Die Zusatzvereinbarung ist für mich nicht verständlich. Ist dort lediglich die Absicht der Mieter fixiert?

Hat die Vermieterin die schlichte Absichtserklärung der Mieter unterschrieben?

Was wollte die Vermieterin mit ihrer Unterschrift ausdrücken?

Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung der Vermieterin dürfte die Zusatzvereinbarung durchaus zu berücksichtigen sein - der Sinn und Zweck der Zusatzvereinbarung erschließt sich mir noch nicht ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-139450">Heiner Nill</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>eine korrekte Antwort ist kaum möglich:</p>
<p>Die Zusatzvereinbarung ist für mich nicht verständlich. Ist dort lediglich die Absicht der Mieter fixiert?</p>
<p>Hat die Vermieterin die schlichte Absichtserklärung der Mieter unterschrieben?</p>
<p>Was wollte die Vermieterin mit ihrer Unterschrift ausdrücken?</p>
<p>Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung der Vermieterin dürfte die Zusatzvereinbarung durchaus zu berücksichtigen sein &#8211; der Sinn und Zweck der Zusatzvereinbarung erschließt sich mir noch nicht &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Heiner Nill		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-139450</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiner Nill]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 11:51:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-139450</guid>

					<description><![CDATA[Frage: 
unser Mietvertrag hat in einem beigefügten Individual-Vertrag folgende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geschlossen:
&quot;Die Mieter haben die Absicht, das Haus bis an ihr Lebensende zu mieten, wenn keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten.&quot;
Die Vermieterin hat das unterschrieben. Wir gehen daher davon aus, dass wir unkündbar sind.#

Sehen wir das richtig?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br>
unser Mietvertrag hat in einem beigefügten Individual-Vertrag folgende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geschlossen:<br>
&#8222;Die Mieter haben die Absicht, das Haus bis an ihr Lebensende zu mieten, wenn keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten.&#8220;<br>
Die Vermieterin hat das unterschrieben. Wir gehen daher davon aus, dass wir unkündbar sind.#</p>
<p>Sehen wir das richtig?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: E. Rosenburg		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-61548</link>

		<dc:creator><![CDATA[E. Rosenburg]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2020 15:38:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-61548</guid>

					<description><![CDATA[Frage:
Wenn nach § 564 BGB außerordentlich gegenüber den Erben gekündigt wird, wo ja kein Kündigungsgrund genannt werden muss und keiner der Erben vorher in irgendeiner Weise am Mietverhältnis oder dem Haushalt des Verstorbenen beteiligt war:

1) muss dann trotzdem auch der Hinweis auf das Widerspruchsrecht gemäß den §§ 574 bis § 574b BGB erfolgen? 

2) Wenn ja, kann der Hinweis auch getrennt vom Kündigungsschreiben z.B. 2 Wochen später, aber 2 Monate vor dem Kündigungstermin erfolgen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br>
Wenn nach § 564 BGB außerordentlich gegenüber den Erben gekündigt wird, wo ja kein Kündigungsgrund genannt werden muss und keiner der Erben vorher in irgendeiner Weise am Mietverhältnis oder dem Haushalt des Verstorbenen beteiligt war:</p>
<p>1) muss dann trotzdem auch der Hinweis auf das Widerspruchsrecht gemäß den §§ 574 bis § 574b BGB erfolgen? </p>
<p>2) Wenn ja, kann der Hinweis auch getrennt vom Kündigungsschreiben z.B. 2 Wochen später, aber 2 Monate vor dem Kündigungstermin erfolgen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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