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	Kommentare zu: Zum Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen bei Vertragsende	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 16:02:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/#comment-60</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 10:35:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=1520#comment-60</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/#comment-59&quot;&gt;Kristin Bonitz&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Bonitz,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keine verbindliche Lösung anbieten kann.

Ein Lösung dürfte unter anderem schon davon abhängen, ob Sie zur Renovierung gemäß dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet sind. Weiter ist mir nicht ganz klar, welche Rolle die Maklerin hatte und ob und was Sie mit Ihnen anlässlich der &quot;Wohnungsbegutachtung&quot; abgesprochen hat.

Ohne die Vorlage von Unterlagen und ohne genauere Kenntnisse der im Einzelnen getroffen Absprachen kann ich Ihnen leider keine Lösung anbieten ...

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/#comment-59">Kristin Bonitz</a>.</p>
<p>Hallo Frau Bonitz,</p>
<p>bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keine verbindliche Lösung anbieten kann.</p>
<p>Ein Lösung dürfte unter anderem schon davon abhängen, ob Sie zur Renovierung gemäß dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet sind. Weiter ist mir nicht ganz klar, welche Rolle die Maklerin hatte und ob und was Sie mit Ihnen anlässlich der &#8222;Wohnungsbegutachtung&#8220; abgesprochen hat.</p>
<p>Ohne die Vorlage von Unterlagen und ohne genauere Kenntnisse der im Einzelnen getroffen Absprachen kann ich Ihnen leider keine Lösung anbieten &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kristin Bonitz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/#comment-59</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kristin Bonitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 16:47:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=1520#comment-59</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich wende mich an mit der Bitte um Auskunft an Sie. Dazu möchte ich Ihnen kurz meinen Fall schildern. Ich habe Ende Juli den Mietvertrag meiner 2-Zimmerwohnung fristgerecht zum 31.10.2011 gekündigt. Daraufhin hat sich über die Hausverwaltung eine Maklerin mit mir in Verbindung gesetzt zur Wohnungsbegutachtung und um Besichtigungen für Neumieter durchzuführen. Mit der Maklerin wurde besprochen das  die Wohnung unrenoviert  weitervermietet werden soll. Da ich frühzeitig meine neue Wohnung  beziehen konnte habe ich die Schlüssel schon am 30.09.2011 der Hausverwaltung übergeben können. Die Wohnung  habe ich besenrein hinterlassen, so hatte nun die Maklerin einen Monat völlig freien Zugang zur Wohnung um Besichtigungen durchzuführen. Gestern am 07.11.2011 erhielt ich nun den Anruf der Maklerin, sie habe die Wohnung aufgrund der farbig gestrichenen und teilweise mit Mustertapete gestalteten Wände keinen Nachmieter finden können. Nun soll ich die komplette Wohnung eine Woche nach Beendigung des Mietvertrages renovieren oder für die Kosten einer Malerfirma aufkommen. Darf mein Vermieter mich jetzt noch zur Renovierungsarbeiten auffordern? Ich habe das Gefühl, dass mein ehemaliger Vermieter die Wohnung auf meine Kosten renovieren möchte, schließlich hat er sich im letzten Monat wo die Wohnung leer stand und ich noch die Möglichkeit zur Renovierung  hatte nicht gemeldet. 
Ich hoffe Sie können mir bei meinem Problem behilflich sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p>ich wende mich an mit der Bitte um Auskunft an Sie. Dazu möchte ich Ihnen kurz meinen Fall schildern. Ich habe Ende Juli den Mietvertrag meiner 2-Zimmerwohnung fristgerecht zum 31.10.2011 gekündigt. Daraufhin hat sich über die Hausverwaltung eine Maklerin mit mir in Verbindung gesetzt zur Wohnungsbegutachtung und um Besichtigungen für Neumieter durchzuführen. Mit der Maklerin wurde besprochen das  die Wohnung unrenoviert  weitervermietet werden soll. Da ich frühzeitig meine neue Wohnung  beziehen konnte habe ich die Schlüssel schon am 30.09.2011 der Hausverwaltung übergeben können. Die Wohnung  habe ich besenrein hinterlassen, so hatte nun die Maklerin einen Monat völlig freien Zugang zur Wohnung um Besichtigungen durchzuführen. Gestern am 07.11.2011 erhielt ich nun den Anruf der Maklerin, sie habe die Wohnung aufgrund der farbig gestrichenen und teilweise mit Mustertapete gestalteten Wände keinen Nachmieter finden können. Nun soll ich die komplette Wohnung eine Woche nach Beendigung des Mietvertrages renovieren oder für die Kosten einer Malerfirma aufkommen. Darf mein Vermieter mich jetzt noch zur Renovierungsarbeiten auffordern? Ich habe das Gefühl, dass mein ehemaliger Vermieter die Wohnung auf meine Kosten renovieren möchte, schließlich hat er sich im letzten Monat wo die Wohnung leer stand und ich noch die Möglichkeit zur Renovierung  hatte nicht gemeldet.<br>
Ich hoffe Sie können mir bei meinem Problem behilflich sein.</p>
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