<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 15:57:27 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152936</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2024 09:35:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-152936</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920&quot;&gt;Anne&lt;/a&gt;.

Hallo Anke,

fraglich ist wohl, ob Ihre Vermieter - eine Erbengemeinschaft (?) oder einfach nur mehrere &quot;Bruchteilseigentümer (?) - die Verspätung zu vertreten haben.

Hier kann ich nur spekulieren, warum die Abrechnung nicht erstellt werden konnte. Hier dürfte es aber Aufgabe der Vermieter sein, eine nachvollziehbare Erklärung zu geben. Dann muss geklärt werden, ob die Vermieter die verspätete Abrechnung &quot;zu vertreten haben&quot;.

Zunächst dürfte ein Hinweis auf § 556 Abs. 3 S. 4 BGB und die Bitte um eine Erklärung dazu führen, dass die Nachforderung für 2022 nicht fällig wird.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920">Anne</a>.</p>
<p>Hallo Anke,</p>
<p>fraglich ist wohl, ob Ihre Vermieter &#8211; eine Erbengemeinschaft (?) oder einfach nur mehrere &#8222;Bruchteilseigentümer (?) &#8211; die Verspätung zu vertreten haben.</p>
<p>Hier kann ich nur spekulieren, warum die Abrechnung nicht erstellt werden konnte. Hier dürfte es aber Aufgabe der Vermieter sein, eine nachvollziehbare Erklärung zu geben. Dann muss geklärt werden, ob die Vermieter die verspätete Abrechnung &#8222;zu vertreten haben&#8220;.</p>
<p>Zunächst dürfte ein Hinweis auf § 556 Abs. 3 S. 4 BGB und die Bitte um eine Erklärung dazu führen, dass die Nachforderung für 2022 nicht fällig wird.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anne		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anne]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2024 00:26:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-152920</guid>

					<description><![CDATA[Folgendes schrieb meine Hausverwaltung:

&quot;Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Jahresabrechnung 2022 leider nicht wie geplant und mitgeteilt im Dezember 2022 für die Bruchteilsgemeinschaft ..... erstellt werden kann. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht fristgerecht zu, kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen auf die Nebenkosten mehr geltend machen. Dies gilt nicht, soweit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 556 III 4 BGB) ...&quot;

Ich fragte per Mail nach dem Grund und erhielt zur Antwort:

&quot; ... dazu können wir leider nichts sagen. Sie dürften aber zwischenzeitlich die Mieterabrechnung von uns postalisch erhalten haben...&quot;

Der Grund ist doch aber wichtig! Oder etwa nicht?

Am 02.01.24 erhielt ich dann die einseitige Abrechnung mit Datum 27.12.2023, mit einer Nachzahlungsaufforderung von 510 EUR.

Die Abrechnung wurde bereits für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 verspätet gestellt. 

Wie verhalte ich mich nun? Muss ich zahlen? Die letzte Nachzahlung für 2021 habe ich abgelehnt, da die Abrechnung wieder verspätet kam. Eingezogen wurde die Zahlung vermutlich nicht, da ich auf die Frist von 12 Monaten verwies, nachdem ich die Abrechnung bereits mehrfach per E-Mail anfordern.

Vielen Dank
Anke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgendes schrieb meine Hausverwaltung:</p>
<p>&#8222;Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Jahresabrechnung 2022 leider nicht wie geplant und mitgeteilt im Dezember 2022 für die Bruchteilsgemeinschaft &#8230;.. erstellt werden kann. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht fristgerecht zu, kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen auf die Nebenkosten mehr geltend machen. Dies gilt nicht, soweit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 556 III 4 BGB) &#8230;&#8220;</p>
<p>Ich fragte per Mail nach dem Grund und erhielt zur Antwort:</p>
<p>&#8220; &#8230; dazu können wir leider nichts sagen. Sie dürften aber zwischenzeitlich die Mieterabrechnung von uns postalisch erhalten haben&#8230;&#8220;</p>
<p>Der Grund ist doch aber wichtig! Oder etwa nicht?</p>
<p>Am 02.01.24 erhielt ich dann die einseitige Abrechnung mit Datum 27.12.2023, mit einer Nachzahlungsaufforderung von 510 EUR.</p>
<p>Die Abrechnung wurde bereits für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 verspätet gestellt. </p>
<p>Wie verhalte ich mich nun? Muss ich zahlen? Die letzte Nachzahlung für 2021 habe ich abgelehnt, da die Abrechnung wieder verspätet kam. Eingezogen wurde die Zahlung vermutlich nicht, da ich auf die Frist von 12 Monaten verwies, nachdem ich die Abrechnung bereits mehrfach per E-Mail anfordern.</p>
<p>Vielen Dank<br>
Anke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-139168</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 May 2023 08:01:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-139168</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-138530&quot;&gt;Lina&lt;/a&gt;.

Hallo Lina,

wenn die Voraussetzungen des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB nicht erfüllt sind - die Abrechnung nicht spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt wurde -, ist die Geltendmachung der Nachforderung ausgeschlossen, § 556 Abs. 3 S. 3 BGB. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hätte, § 556 Abs. 3 S. 3 letzter Halbsatz BGB.

Dass &quot;coronabedingte Personalausfälle&quot; als Begründung für ein &quot;Nichtvertretenmüssen&quot; herangezogen werden können, bezweifele ich zunächst einmal. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-138530">Lina</a>.</p>
<p>Hallo Lina,</p>
<p>wenn die Voraussetzungen des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB nicht erfüllt sind &#8211; die Abrechnung nicht spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt wurde -, ist die Geltendmachung der Nachforderung ausgeschlossen, § 556 Abs. 3 S. 3 BGB. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hätte, § 556 Abs. 3 S. 3 letzter Halbsatz BGB.</p>
<p>Dass &#8222;coronabedingte Personalausfälle&#8220; als Begründung für ein &#8222;Nichtvertretenmüssen&#8220; herangezogen werden können, bezweifele ich zunächst einmal. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-138530</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 18:40:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-138530</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
mein Vermieter hat mir erst nach 15 Monaten die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Ich habe Widerspruch eingereicht. Mein Vermieter begründet die Verspätung mit einem Grund, den er angeblich nicht zu vertreten hat: Coronabedingte Personalausfälle. Ist dies tatsächlich ein Grund? Wie gehe ich nun weiter vor?

Liebe Grüße 
Lina]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
mein Vermieter hat mir erst nach 15 Monaten die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Ich habe Widerspruch eingereicht. Mein Vermieter begründet die Verspätung mit einem Grund, den er angeblich nicht zu vertreten hat: Coronabedingte Personalausfälle. Ist dies tatsächlich ein Grund? Wie gehe ich nun weiter vor?</p>
<p>Liebe Grüße<br>
Lina</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-448</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Sep 2018 07:27:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-448</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-441&quot;&gt;Roy&lt;/a&gt;.

Hallo Roy,

schauen Sie sich doch einfach den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/musterklage-abrechnung-nebenkosten/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Musterschreiben - Klage auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung&lt;/a&gt;&quot; an. Eine ordnungsgemäße Abrechnung können Sie jedenfalls erzwingen

Sie können ggf. auch versuchen, sich Ihren Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung &quot;abkaufen zu lassen&quot;. Immerhin ist eine ordnungsgemäß Abrechnung mit erheblichem Aufwand verbunden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-441">Roy</a>.</p>
<p>Hallo Roy,</p>
<p>schauen Sie sich doch einfach den Beitrag &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/musterklage-abrechnung-nebenkosten/" rel="noopener" target="_blank">Musterschreiben &#8211; Klage auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung</a>&#8220; an. Eine ordnungsgemäße Abrechnung können Sie jedenfalls erzwingen</p>
<p>Sie können ggf. auch versuchen, sich Ihren Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung &#8222;abkaufen zu lassen&#8220;. Immerhin ist eine ordnungsgemäß Abrechnung mit erheblichem Aufwand verbunden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Roy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-441</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Sep 2018 13:12:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-441</guid>

					<description><![CDATA[Mein Vermieter weigert sich seit drei Jahren, eine Abrechnung zu erstellen, weil er meint, dass es eh nichts zurückgibt.

Außerdem hat er bei uns im Haus nicht angemeldeten Wohnraum für seine polnischen Arbeiter geschaffen.

Wie soll ich gegen ihn vorgehen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Vermieter weigert sich seit drei Jahren, eine Abrechnung zu erstellen, weil er meint, dass es eh nichts zurückgibt.</p>
<p>Außerdem hat er bei uns im Haus nicht angemeldeten Wohnraum für seine polnischen Arbeiter geschaffen.</p>
<p>Wie soll ich gegen ihn vorgehen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
