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	Kommentare zu: Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/eigenbedarfskuendigung/#comment-59173</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2020 17:17:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=295#comment-59173</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/eigenbedarfskuendigung/#comment-58808&quot;&gt;Edith&lt;/a&gt;.

Hallo Edith,

&quot;eigentlich&quot; sollte der Vermieter angeben, ab wann der Wohnraum benötigt wird. Geht das evtl. aus den mir nicht bekannten Umständen des hier vorliegenden Falles hervor? Eine ausdrückliche Benennung eines Zeitpunktes, ab wann der Wohnraum benötigt wird, dürfte allerdings nicht erforderlich sein, wenn dieser Raum einfach benötigt wird und dies auch aus den Umständen heraus auch deutlich wird.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte der Anwalt sogar ausdrücklich dem Bestand des Mietverhältnisses für den Fall widersprechen, dass der Wohnraum über den Kündigungszeitpunkt hinaus weiter genutzt wird (vgl. Sie dazu auch den Beitrag &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/stillschweigende-verlaengerung-mietvertrag/&quot; title=&quot;zum Beitrag in einem neuen Tab&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs&lt;/a&gt;).

Hatten Sie schon einen Termin vor Gericht? Sie schreiben, der Vermieter hätte das Gericht belogen. Hat das Gericht dem Vermieter geglaubt? Haben Sie bisher keinen Anwalt?

Gerne würde ich natürlich Ihre Interessen vertreten. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass es jetzt schon (Sie hatten ja scheinbar schon einen Verhandlungsterm) zu spät sein könnte.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/eigenbedarfskuendigung/#comment-58808">Edith</a>.</p>
<p>Hallo Edith,</p>
<p>&#8222;eigentlich&#8220; sollte der Vermieter angeben, ab wann der Wohnraum benötigt wird. Geht das evtl. aus den mir nicht bekannten Umständen des hier vorliegenden Falles hervor? Eine ausdrückliche Benennung eines Zeitpunktes, ab wann der Wohnraum benötigt wird, dürfte allerdings nicht erforderlich sein, wenn dieser Raum einfach benötigt wird und dies auch aus den Umständen heraus auch deutlich wird.</p>
<p>Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte der Anwalt sogar ausdrücklich dem Bestand des Mietverhältnisses für den Fall widersprechen, dass der Wohnraum über den Kündigungszeitpunkt hinaus weiter genutzt wird (vgl. Sie dazu auch den Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/stillschweigende-verlaengerung-mietvertrag/" title="zum Beitrag in einem neuen Tab" target="_blank" rel="noopener ugc">Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs</a>).</p>
<p>Hatten Sie schon einen Termin vor Gericht? Sie schreiben, der Vermieter hätte das Gericht belogen. Hat das Gericht dem Vermieter geglaubt? Haben Sie bisher keinen Anwalt?</p>
<p>Gerne würde ich natürlich Ihre Interessen vertreten. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass es jetzt schon (Sie hatten ja scheinbar schon einen Verhandlungsterm) zu spät sein könnte.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Edith		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/eigenbedarfskuendigung/#comment-58808</link>

		<dc:creator><![CDATA[Edith]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2020 23:32:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=295#comment-58808</guid>

					<description><![CDATA[Hallo! 

Muss der Vermieter angeben ab wann der Wohnraum des Mieters benötigt wird oder nicht?

Darf sein Anwalt vorsorglich  widersprechen, dass ein Mietverhältnis fortgesetzt wird?

Hier scheint die Kündigung vorgeschoben, weil seine 2 minderjährigen Kinder mit Ausbau des Dachgeschosses mit einem Erker auf 70 qm für 2 Kinderzimmer, 1 Elternschlafraum, 1 Bad, plus EG Wohnung mit 87 qm wohnen, jetzt will man uns nach 30 Jahren Wohndauer aus der nebenan befindlichen Doppelhaushälfte mit 120 qm rausklagen, weil dort weitere Kinderzimmer benötigt werden?
 
Zudem will er eine Wand der Wohnzimmer durchbrechen, aber diese Wand ist eine Brandschutzwand, da ist es nur gestattet ist eine Feuerschutztür einzubauen.
 
Um das zu erweitern - die Kleinkinder  müssten dann über die Haustür des Doppelhauses dort hinein und wie geht das ganze dann weiter?

Außerdem hat er das Gericht belogen und er behauptet, es gäbe in der Haushälfte nebenan lediglich 2 Zimmer unten.

Ist doch hochgradig Rechtsmissbrauch oder?

Er will uns wohl loswerden, da ist ihm jedes Mittel recht (aus der Türkei stammend)

Können Sie uns bitte helfen, wir sind ganz verzweifelt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo! </p>
<p>Muss der Vermieter angeben ab wann der Wohnraum des Mieters benötigt wird oder nicht?</p>
<p>Darf sein Anwalt vorsorglich  widersprechen, dass ein Mietverhältnis fortgesetzt wird?</p>
<p>Hier scheint die Kündigung vorgeschoben, weil seine 2 minderjährigen Kinder mit Ausbau des Dachgeschosses mit einem Erker auf 70 qm für 2 Kinderzimmer, 1 Elternschlafraum, 1 Bad, plus EG Wohnung mit 87 qm wohnen, jetzt will man uns nach 30 Jahren Wohndauer aus der nebenan befindlichen Doppelhaushälfte mit 120 qm rausklagen, weil dort weitere Kinderzimmer benötigt werden?</p>
<p>Zudem will er eine Wand der Wohnzimmer durchbrechen, aber diese Wand ist eine Brandschutzwand, da ist es nur gestattet ist eine Feuerschutztür einzubauen.</p>
<p>Um das zu erweitern &#8211; die Kleinkinder  müssten dann über die Haustür des Doppelhauses dort hinein und wie geht das ganze dann weiter?</p>
<p>Außerdem hat er das Gericht belogen und er behauptet, es gäbe in der Haushälfte nebenan lediglich 2 Zimmer unten.</p>
<p>Ist doch hochgradig Rechtsmissbrauch oder?</p>
<p>Er will uns wohl loswerden, da ist ihm jedes Mittel recht (aus der Türkei stammend)</p>
<p>Können Sie uns bitte helfen, wir sind ganz verzweifelt</p>
]]></content:encoded>
		
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