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	Kommentare zu: Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Feb 2026 10:36:54 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-49653</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2020 19:22:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=351#comment-49653</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-47638&quot;&gt;Bleul&lt;/a&gt;.

Hallo Bleul,

zum 30.04.2020 kann die Kündigung frühestens erklärt werden? Das wäre ja kein Problem.

Sollte allerdings ein späterer Zeitpunkt vertraglich vereinbart worden sein, so sollten Sie sich ggf. den Beitrag &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungsverzicht/&quot; title=&quot;zum Beitrag hier in Neuem Fenster&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Der Kündigungsverzicht im Mietrecht&lt;/a&gt; anschauen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-47638">Bleul</a>.</p>
<p>Hallo Bleul,</p>
<p>zum 30.04.2020 kann die Kündigung frühestens erklärt werden? Das wäre ja kein Problem.</p>
<p>Sollte allerdings ein späterer Zeitpunkt vertraglich vereinbart worden sein, so sollten Sie sich ggf. den Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungsverzicht/" title="zum Beitrag hier in Neuem Fenster" rel="noopener" target="_blank">Der Kündigungsverzicht im Mietrecht</a> anschauen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bleul		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-47638</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bleul]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2020 18:48:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=351#comment-47638</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Und zwar geht es darum, ich bin im April 2019 in meine jetzige Wohnung gezogen. Laut Mietvertrag kann ich erst nach 2 Jahren die Wohnung kündigen. Ich habe Anfang des Jahres meinen Lebenspartner kennengelernt, offiziell wohnt er jetzt seit 08/2020 bei mir mit in der Wohnung. Da uns die Wohnung zu klein ist, würde wir gern umziehen (in der selben Stadt anderer Stadtteil)und näher Richtung Arbeit).

Jetzt kommt der Haken,im Mietvertrag steht: Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 2 Jahren. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum 30.04.2020 erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Vermieter ist auch während der Zeit des Kündigungsausschlusses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung berechtigt. Nach Ablauf des Verzichtszeitraumes kann das Mietverhältnis von beiden Patienten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

Für die Dauer des beiderseitigen  Kündigungsausschlusses wird dem Mieter ein Recht zur ordentlichen Kündigung eingeräumt, sofern ihm nachweisbar aufgrund eines beruflich oder ausbildungstechnisch erforderlichen Ortswechsel, des Verlustes des Arbeitsplatzes oder aus Gründen einer schweren Erkrankung eine weitere Nutzung der Wohnräume nicht möglich ist. Wünscht der Mieter aus anderen Gründen während des beiderseitigen Kündigungsausschlusses aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden, so hat er dem Vermieter einen geeigneten, d. h. wirtschaftlich und persönlich zumutbaren Nachmieter zu benennen, der bereit ist, in das Vertragsverhältnis einzutreten.

Kann der Vermieter mich (einfach) festhalten in der Wohnung?

Ich hoffe sie können mir helfen 
Vielen Dank 
Mit freundlichen Grüßen 
F.Bleul]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>Ich hoffe Sie können mir helfen.</p>
<p>Und zwar geht es darum, ich bin im April 2019 in meine jetzige Wohnung gezogen. Laut Mietvertrag kann ich erst nach 2 Jahren die Wohnung kündigen. Ich habe Anfang des Jahres meinen Lebenspartner kennengelernt, offiziell wohnt er jetzt seit 08/2020 bei mir mit in der Wohnung. Da uns die Wohnung zu klein ist, würde wir gern umziehen (in der selben Stadt anderer Stadtteil)und näher Richtung Arbeit).</p>
<p>Jetzt kommt der Haken,im Mietvertrag steht: Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 2 Jahren. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum 30.04.2020 erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Vermieter ist auch während der Zeit des Kündigungsausschlusses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung berechtigt. Nach Ablauf des Verzichtszeitraumes kann das Mietverhältnis von beiden Patienten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.</p>
<p>Für die Dauer des beiderseitigen  Kündigungsausschlusses wird dem Mieter ein Recht zur ordentlichen Kündigung eingeräumt, sofern ihm nachweisbar aufgrund eines beruflich oder ausbildungstechnisch erforderlichen Ortswechsel, des Verlustes des Arbeitsplatzes oder aus Gründen einer schweren Erkrankung eine weitere Nutzung der Wohnräume nicht möglich ist. Wünscht der Mieter aus anderen Gründen während des beiderseitigen Kündigungsausschlusses aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden, so hat er dem Vermieter einen geeigneten, d. h. wirtschaftlich und persönlich zumutbaren Nachmieter zu benennen, der bereit ist, in das Vertragsverhältnis einzutreten.</p>
<p>Kann der Vermieter mich (einfach) festhalten in der Wohnung?</p>
<p>Ich hoffe sie können mir helfen<br>
Vielen Dank<br>
Mit freundlichen Grüßen<br>
F.Bleul</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-315</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2018 10:31:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=351#comment-315</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-311&quot;&gt;Sonne093&lt;/a&gt;.

Hallo Sonne,

vor dem Ablauf Ihrer Kündigungsfrist würde ich mir in der von Ihnen geschilderten Situation die vorherige Übergabe der Schlüssel ggf. &quot;abkaufen lassen&quot;. Ihre Frage ist aber zu allgemein gestellt, um eine wirklich passende Antwort zu liefern.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-311">Sonne093</a>.</p>
<p>Hallo Sonne,</p>
<p>vor dem Ablauf Ihrer Kündigungsfrist würde ich mir in der von Ihnen geschilderten Situation die vorherige Übergabe der Schlüssel ggf. &#8222;abkaufen lassen&#8220;. Ihre Frage ist aber zu allgemein gestellt, um eine wirklich passende Antwort zu liefern.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sonne093		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuendigungstatbestaende/#comment-311</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sonne093]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2018 09:23:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=351#comment-311</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Ich ziehe schon eher aus. Ab Mitte Mai, wenn die Wohnung leer ist, gehen Handwerker in die Wohnung. Muss ich da weiter Miete zahlen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Ich ziehe schon eher aus. Ab Mitte Mai, wenn die Wohnung leer ist, gehen Handwerker in die Wohnung. Muss ich da weiter Miete zahlen?</p>
]]></content:encoded>
		
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