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	Kommentare zu: Mängelbeseitigung durch den Mieter und Aufwendungsersatz gemäß § 536 a BGB	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/#comment-137467</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:16:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/#comment-136310&quot;&gt;Konrad Meister&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Meister,

das sind schwierige Fragen ..., die allerdings weder die Mängelbeseitigung noch Aufwendungsersatz, sondern Schadenersatz und den Ersatz von Gesundheitsschäden betreffen. ...

Vergleichen Sie hierzu den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;/schmerzensgeld-schimmelpilz/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Tab&quot;&gt;Schmerzensgeld bei Schimmelpilz&lt;/a&gt;&quot;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/#comment-136310">Konrad Meister</a>.</p>
<p>Hallo Herr Meister,</p>
<p>das sind schwierige Fragen &#8230;, die allerdings weder die Mängelbeseitigung noch Aufwendungsersatz, sondern Schadenersatz und den Ersatz von Gesundheitsschäden betreffen. &#8230;</p>
<p>Vergleichen Sie hierzu den Beitrag &#8222;<a href="/schmerzensgeld-schimmelpilz/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Tab">Schmerzensgeld bei Schimmelpilz</a>&#8222;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
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		<item>
		<title>
		Von: Konrad Meister		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/#comment-136310</link>

		<dc:creator><![CDATA[Konrad Meister]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Apr 2023 15:33:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=25#comment-136310</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Sönke Nippel,

ich wohne in einem Mietshaus ohne Keller. Bei einem Ventilwechsel im Heizungskeller ist monatelang Wasser in die Bodenplatte gelaufen. Da ich im Erdgeschoss wohne, war ich unmittelbar betroffen. Starke Schimmelbildung mit schwarzem Schimmel haben den Gutachter veranlasst, mir zu raten, die Wohnung unmittelbar zu verlassen und von allen Gegenständen nichts mehr zu benutzen. 

Die Beseitigung der Schäden hat 89 Tage gedauert und da ich durch den Schimmel Atembeschwerden, Kopfschmerzen, etc. hatte, bin ich an die Ostsee gefahren um ein wenig Linderung zu bekommen. Für mich unverständlich musste ich für die Räumung der Wohnung sorgen. An Bekleidung hatte ich nur noch das, was ich bei meiner Abreise getragen habe. Am Urlaubsort musste ich mich neu einkleiden, die Räumung der Wohnung einleiten und abrechnen, usw.. An Fahrtkosten und Zeitaufwand wurden € 3.179 der Hausratversicherung in Rechnung gestellt, die mit folgender Begründung die Zahlung ablehnt: &quot;Sie machen einen Aufwand für geleistete Stunden zur Wiederbeschaffung beschädigter Sachen, Angebotseinholung. etc. geltend. Übliche persönliche Bemühungen um die Erlangung des geschuldeten Ersatzes müssen ohne besondere Entschädigung erbracht werden. Es handelt sich hierbei nicht um erstattungsfähige Kosten. Eine Zahlung kann deshalb nicht erfolgen&quot;. Insgesamt sind allein 3.670 km angefallen, davon allein für die Hin- und Rückfahrt zur Ostsee 1.630 km. Außerdem wurden Telefonkosten in Höhe der Grundgebühr in Rechnung gestellt, da sie nicht genutzt werden konnten. Meine Frage lautet: Muss ich die Gesamtkosten wirklich selbst tragen, obwohl ich keinerlei Schuld an dem Wasserschaden hatte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Sönke Nippel,</p>
<p>ich wohne in einem Mietshaus ohne Keller. Bei einem Ventilwechsel im Heizungskeller ist monatelang Wasser in die Bodenplatte gelaufen. Da ich im Erdgeschoss wohne, war ich unmittelbar betroffen. Starke Schimmelbildung mit schwarzem Schimmel haben den Gutachter veranlasst, mir zu raten, die Wohnung unmittelbar zu verlassen und von allen Gegenständen nichts mehr zu benutzen. </p>
<p>Die Beseitigung der Schäden hat 89 Tage gedauert und da ich durch den Schimmel Atembeschwerden, Kopfschmerzen, etc. hatte, bin ich an die Ostsee gefahren um ein wenig Linderung zu bekommen. Für mich unverständlich musste ich für die Räumung der Wohnung sorgen. An Bekleidung hatte ich nur noch das, was ich bei meiner Abreise getragen habe. Am Urlaubsort musste ich mich neu einkleiden, die Räumung der Wohnung einleiten und abrechnen, usw.. An Fahrtkosten und Zeitaufwand wurden € 3.179 der Hausratversicherung in Rechnung gestellt, die mit folgender Begründung die Zahlung ablehnt: &#8222;Sie machen einen Aufwand für geleistete Stunden zur Wiederbeschaffung beschädigter Sachen, Angebotseinholung. etc. geltend. Übliche persönliche Bemühungen um die Erlangung des geschuldeten Ersatzes müssen ohne besondere Entschädigung erbracht werden. Es handelt sich hierbei nicht um erstattungsfähige Kosten. Eine Zahlung kann deshalb nicht erfolgen&#8220;. Insgesamt sind allein 3.670 km angefallen, davon allein für die Hin- und Rückfahrt zur Ostsee 1.630 km. Außerdem wurden Telefonkosten in Höhe der Grundgebühr in Rechnung gestellt, da sie nicht genutzt werden konnten. Meine Frage lautet: Muss ich die Gesamtkosten wirklich selbst tragen, obwohl ich keinerlei Schuld an dem Wasserschaden hatte.</p>
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