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	Kommentare zu: Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-105935</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2021 10:41:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-105935</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-104766&quot;&gt;Anni&lt;/a&gt;.

Hallo,

neben den Rechten auf Minderung und Schadenersatz ist evtl. auch ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Sie interessant. Schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &lt;a href=&quot;/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/&quot; titlte=&quot;zum Beitrag&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;Mängelbeseitigung durch den Mieter und Aufwendungsersatz gemäß § 536 a BGB&lt;/a&gt; an.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-104766">Anni</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>neben den Rechten auf Minderung und Schadenersatz ist evtl. auch ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Sie interessant. Schauen Sie sich doch einmal den Beitrag <a href="/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/" titlte="zum Beitrag" rel="nofollow ugc">Mängelbeseitigung durch den Mieter und Aufwendungsersatz gemäß § 536 a BGB</a> an.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anni		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-104766</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anni]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jun 2021 05:06:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-104766</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
Ich habe gestern die Schlüssel meiner neuen Wohnung bekommen und es wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt.

Kurz vor der Übergang haben wir von einer Nachbarin erfahren, dass der Strom in der Küche wohl nur eingeschränkt funktionieren soll.

Im Übergabeprotokoll wurde sämtliche Mängel erfasst. Die eingeschränkt Stromfunktion konnten wir zum dem Zeitpunkt nicht testen, wurde aber von uns angesprochen (also mit einem Zeugen).

Am Abend haben wir diverse Steckdose getestet und festgestellt, dass in der Küche nur die Hälfte funktionieren. Die relevanten Steckdosen für den Durchlauferhitzer, Spühlmaschine und den Kühlschrank funktionieren nicht. (Auf der Kühlschrankseite funktioniert keine einzige Steckdose / auf der anderen Seite funktionieren 2 Steckdosen, die weiter vom Wasseranschluss entfernt sind - zu weit für Spühlmaschine und D-Erhitzer).

Im Büro/ Kinderzimmer funktioniert ebenfalls eine Steckdose nicht.

Zusätzlich funktionieren das Licht in der Küche nicht, im Büro schon.

Ich ziehe in ca. 1,5 Wochen um, die Küchengeräte werden von einem Fachmann angeschlossen.

Ich würde dem Vermieter, bzw. Der Hausverwaltung jetzt den Mangel anzeigen und eine Frist von 1 Wochen für die Behebung setzten. Zusätzlich würde ich darum bitten, dass sichergestellt ist dass der Herdanschluss funktionsfähig ist.

Dafür würde ich der Hausverwaltung meinen Schlüssel zur Verfügung stellen, damit uneingeschränkten Zugang zur Wohnung besteht.

Ist das so richtig?
Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Mangel nicht beseitigt wird? Bzw. Habe ich die Möglichkeit auf Schadensersatz, wenn die Küche nicht angeschlossen werden kann oder wenn diese angeschlossen wird und nicht funktionsfähig ist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
Ich habe gestern die Schlüssel meiner neuen Wohnung bekommen und es wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt.</p>
<p>Kurz vor der Übergang haben wir von einer Nachbarin erfahren, dass der Strom in der Küche wohl nur eingeschränkt funktionieren soll.</p>
<p>Im Übergabeprotokoll wurde sämtliche Mängel erfasst. Die eingeschränkt Stromfunktion konnten wir zum dem Zeitpunkt nicht testen, wurde aber von uns angesprochen (also mit einem Zeugen).</p>
<p>Am Abend haben wir diverse Steckdose getestet und festgestellt, dass in der Küche nur die Hälfte funktionieren. Die relevanten Steckdosen für den Durchlauferhitzer, Spühlmaschine und den Kühlschrank funktionieren nicht. (Auf der Kühlschrankseite funktioniert keine einzige Steckdose / auf der anderen Seite funktionieren 2 Steckdosen, die weiter vom Wasseranschluss entfernt sind &#8211; zu weit für Spühlmaschine und D-Erhitzer).</p>
<p>Im Büro/ Kinderzimmer funktioniert ebenfalls eine Steckdose nicht.</p>
<p>Zusätzlich funktionieren das Licht in der Küche nicht, im Büro schon.</p>
<p>Ich ziehe in ca. 1,5 Wochen um, die Küchengeräte werden von einem Fachmann angeschlossen.</p>
<p>Ich würde dem Vermieter, bzw. Der Hausverwaltung jetzt den Mangel anzeigen und eine Frist von 1 Wochen für die Behebung setzten. Zusätzlich würde ich darum bitten, dass sichergestellt ist dass der Herdanschluss funktionsfähig ist.</p>
<p>Dafür würde ich der Hausverwaltung meinen Schlüssel zur Verfügung stellen, damit uneingeschränkten Zugang zur Wohnung besteht.</p>
<p>Ist das so richtig?<br>
Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Mangel nicht beseitigt wird? Bzw. Habe ich die Möglichkeit auf Schadensersatz, wenn die Küche nicht angeschlossen werden kann oder wenn diese angeschlossen wird und nicht funktionsfähig ist?</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Hilfe.<br>
MfG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-11946</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Oct 2019 08:40:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-11946</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-9700&quot;&gt;Sunny94&lt;/a&gt;.

Hallo Sunny 94,

wenn Sie eine Hausratversicherung haben, wäre dies für Sie am besten. Die Versicherung würde sich um die Schäden kümmern müssen.

Fällt dem Vermieter ein Verschulden zur Last (Nichtvornahme einer erforderlichen Wartung), haben Sie auch Ansprüche gegenüber dem Vermieter. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-9700">Sunny94</a>.</p>
<p>Hallo Sunny 94,</p>
<p>wenn Sie eine Hausratversicherung haben, wäre dies für Sie am besten. Die Versicherung würde sich um die Schäden kümmern müssen.</p>
<p>Fällt dem Vermieter ein Verschulden zur Last (Nichtvornahme einer erforderlichen Wartung), haben Sie auch Ansprüche gegenüber dem Vermieter. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sunny94		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-9700</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sunny94]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Oct 2019 14:00:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-9700</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 
Ich habe den Fall das bei mir scheinbar eine Wartung an unserer Heizung (laut Vermieter mündlich) nicht vorgenommen wurde. 
Nun bin ich von Arbeit gekommen und meine ganze Wohnstube stand unter Wasser und unser Laminat und Möbel sind schwer davon betroffen und zu Mitleidenschaft gezogen. 
Ich wohne erst seit 6 Monaten in der Wohnung wer kommt jetzt für meine Möbel auf? Da ich das als schuld der Vermietung sehe. 

Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
Ich habe den Fall das bei mir scheinbar eine Wartung an unserer Heizung (laut Vermieter mündlich) nicht vorgenommen wurde.<br>
Nun bin ich von Arbeit gekommen und meine ganze Wohnstube stand unter Wasser und unser Laminat und Möbel sind schwer davon betroffen und zu Mitleidenschaft gezogen.<br>
Ich wohne erst seit 6 Monaten in der Wohnung wer kommt jetzt für meine Möbel auf? Da ich das als schuld der Vermietung sehe. </p>
<p>Vielen Dank für eine Antwort<br>
Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-2382</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 22:25:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-2382</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-1715&quot;&gt;Robert Prestele&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Prestele,

wo ist denn der Brand entstanden? Eine pauschale Antwort auf die Frage weiß ich jedenfalls nicht. 

Grüße 
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-1715">Robert Prestele</a>.</p>
<p>Hallo Herr Prestele,</p>
<p>wo ist denn der Brand entstanden? Eine pauschale Antwort auf die Frage weiß ich jedenfalls nicht. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Robert Prestele		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/schadensersatz-mangel-mietsache/#comment-1715</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert Prestele]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2019 16:52:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=188#comment-1715</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

unsere angemieteten Ausstellungsräume wurden im Rahmen eines Großbrandes auch mit anderen Firmen zerstört. Ich habe eine Rechnung gestellt für die Rückerstattung der Miete des Restmonates. Nun behauptet die Versicherung, ich habe die Beweislast, dass der Brand nicht von mir verursacht worden ist.

Gibt es hier eine Entscheidung, die angewendet werden könnte?
mfg

Robert]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,</p>
<p>unsere angemieteten Ausstellungsräume wurden im Rahmen eines Großbrandes auch mit anderen Firmen zerstört. Ich habe eine Rechnung gestellt für die Rückerstattung der Miete des Restmonates. Nun behauptet die Versicherung, ich habe die Beweislast, dass der Brand nicht von mir verursacht worden ist.</p>
<p>Gibt es hier eine Entscheidung, die angewendet werden könnte?<br>
mfg</p>
<p>Robert</p>
]]></content:encoded>
		
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