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	Kommentare zu: Ein­sichts­recht des Mie­ters in die Be­le­ge	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 21:16:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/einsichtsrecht-des-mieters-in-die-belege/#comment-137</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2017 13:35:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=3521#comment-137</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/einsichtsrecht-des-mieters-in-die-belege/#comment-136&quot;&gt;Bernd Grützmacher&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Grützmacher,

Sie werden nicht umhin kommen, sich Ihre Nebenkostenabrechnung genau anzusehen. 

Dann sollten Sie für sich beantworten, welche Punkte für Sie nicht plausibel scheinen. Sie sollten ggf. die neue Abrechnung mit &quot;alten&quot; Abrechnungen vergleichen - wo ergeben sich signifikante Änderungen?

Auch aus einem Vergleich mit einem hier schon mehrfach erwähnte &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/tag/betriebskostenspiegel/&quot;&gt;Betriebskostenspiegel&lt;/a&gt;&quot; könnten sich erste Anhaltspunkte für Fehler ergeben.

Sie sollten prüfen, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind (vgl. dazu z. B. den Artikel &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/&quot;&gt;Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten&lt;/a&gt;&quot;).

Die Ihnen vorgelegte Abrechnung muss &quot;formell&quot; rechtmäßig (vgl. dazu &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/anforderungen-an-eine-formell-ordnungsgemase-betriebskostenabrechnung-durch-den-vermieter/&quot;&gt;Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter&lt;/a&gt;&quot;).

...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/einsichtsrecht-des-mieters-in-die-belege/#comment-136">Bernd Grützmacher</a>.</p>
<p>Hallo Herr Grützmacher,</p>
<p>Sie werden nicht umhin kommen, sich Ihre Nebenkostenabrechnung genau anzusehen. </p>
<p>Dann sollten Sie für sich beantworten, welche Punkte für Sie nicht plausibel scheinen. Sie sollten ggf. die neue Abrechnung mit &#8222;alten&#8220; Abrechnungen vergleichen &#8211; wo ergeben sich signifikante Änderungen?</p>
<p>Auch aus einem Vergleich mit einem hier schon mehrfach erwähnte &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/tag/betriebskostenspiegel/">Betriebskostenspiegel</a>&#8220; könnten sich erste Anhaltspunkte für Fehler ergeben.</p>
<p>Sie sollten prüfen, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind (vgl. dazu z. B. den Artikel &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/">Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten</a>&#8222;).</p>
<p>Die Ihnen vorgelegte Abrechnung muss &#8222;formell&#8220; rechtmäßig (vgl. dazu &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/anforderungen-an-eine-formell-ordnungsgemase-betriebskostenabrechnung-durch-den-vermieter/">Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter</a>&#8222;).</p>
<p>&#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bernd Grützmacher		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/einsichtsrecht-des-mieters-in-die-belege/#comment-136</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bernd Grützmacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2017 19:45:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=3521#comment-136</guid>

					<description><![CDATA[Meine Wohnungsverwaltung möchte gern wissen in welche Belege ich Einsicht haben möchte. Welche Belege sind da besonders wichtig oder kann ich grundsätzlich alle Beläge und Rechnungen zu der Betriebskostenabrechnung einsehen? Wo wird gern mal getrickst? Weil 820 € für eine 46 Quadratmeter große Wohnung an Nachzahlung für Betriebskosten mir zu hoch erscheint. Die Wohnung wird von 1 Person bewohnt - können Sie mir da weiterhelfen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Wohnungsverwaltung möchte gern wissen in welche Belege ich Einsicht haben möchte. Welche Belege sind da besonders wichtig oder kann ich grundsätzlich alle Beläge und Rechnungen zu der Betriebskostenabrechnung einsehen? Wo wird gern mal getrickst? Weil 820 € für eine 46 Quadratmeter große Wohnung an Nachzahlung für Betriebskosten mir zu hoch erscheint. Die Wohnung wird von 1 Person bewohnt &#8211; können Sie mir da weiterhelfen?</p>
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