<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Gebührenstreitwerte im Mietrecht	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Tue, 03 Mar 2026 16:30:21 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rolf-Peter Kassner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/#comment-147511</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rolf-Peter Kassner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:22:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=177#comment-147511</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kollege Nippel,

ich bin im Rahmen einer mietrechtlichen Recherche &quot;in eigener Sache&quot; gerade auf Ihre sehr informative Website gestoßen. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass Ihr Hinweis auf den Gegenstandswert für die Feststellung einer Mietminderung seit dem Inkrafttreten des KostenRÄG 2021 nicht mehr zutreffend ist. Denn in der geänderten Fassung des § 41 Abs. 5 GKG ist nunmehr der Gegenstandswert der Minderungsfeststellung ausdrücklich geregelt, so dass die von Ihnen zitierten BGH-Entscheidung damit gegenstandslos geworden ist. Vielleicht passen Sie Ihre Ausführungen ja bei Gelegenheit an die neue Rechtslage an.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rolf-Peter Kaßner]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Nippel,</p>
<p>ich bin im Rahmen einer mietrechtlichen Recherche &#8222;in eigener Sache&#8220; gerade auf Ihre sehr informative Website gestoßen. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass Ihr Hinweis auf den Gegenstandswert für die Feststellung einer Mietminderung seit dem Inkrafttreten des KostenRÄG 2021 nicht mehr zutreffend ist. Denn in der geänderten Fassung des § 41 Abs. 5 GKG ist nunmehr der Gegenstandswert der Minderungsfeststellung ausdrücklich geregelt, so dass die von Ihnen zitierten BGH-Entscheidung damit gegenstandslos geworden ist. Vielleicht passen Sie Ihre Ausführungen ja bei Gelegenheit an die neue Rechtslage an.</p>
<p>Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br>
Rolf-Peter Kaßner</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/#comment-331</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 07:47:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=177#comment-331</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/#comment-330&quot;&gt;simela&lt;/a&gt;.

Hallo Semela,

die Fragen um die Minderung bei einem Wasserschaden werden u. a. in dem Artikel &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/wasserschaden-schadenersatz-mietminderung/&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Wasserschäden – Schadenersatzansprüche und Mietminderungsansprüche des Mieters&lt;/a&gt;&quot; behandelt. Erste Antworten auf Ihre Fragen sollten sie dort finden können. Zur Höhe der möglichen Minderung gibt die &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/minderungstabelle/&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Mietminderungstabelle&lt;/a&gt;&quot; erste Antworten.

Grundsätzlich halte ich eine Minderung in der von Ihnen beschriebenen Höhe jedenfalls für den Zeitraum für denkbar, in dem die Trockner in Betrieb sind (rechnen Sie aber &quot;taggenau ab&quot;!) Den Strom der Trockner muss der Vermieter zahlen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/#comment-330">simela</a>.</p>
<p>Hallo Semela,</p>
<p>die Fragen um die Minderung bei einem Wasserschaden werden u. a. in dem Artikel &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/wasserschaden-schadenersatz-mietminderung/" rel="ugc">Wasserschäden – Schadenersatzansprüche und Mietminderungsansprüche des Mieters</a>&#8220; behandelt. Erste Antworten auf Ihre Fragen sollten sie dort finden können. Zur Höhe der möglichen Minderung gibt die &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/minderungstabelle/" rel="ugc">Mietminderungstabelle</a>&#8220; erste Antworten.</p>
<p>Grundsätzlich halte ich eine Minderung in der von Ihnen beschriebenen Höhe jedenfalls für den Zeitraum für denkbar, in dem die Trockner in Betrieb sind (rechnen Sie aber &#8222;taggenau ab&#8220;!) Den Strom der Trockner muss der Vermieter zahlen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: simela		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/streitwerte-mietrecht/#comment-330</link>

		<dc:creator><![CDATA[simela]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 May 2018 06:10:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=177#comment-330</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich heiße Simela und wohne zur Miete mit meinem Mann in einer 2-Zimmer-Wohnung. Zur Zeit haben wir einen Rohrbruch, der nicht durch uns entstanden ist. Die Kosten der Reparatur übernimmt der Vermieter. 3 Heizplatten sowie Luftentfeuchter laufen jeden Tag und der Klang sowie die Hitze im Haus - da die Installateure uns beraten haben, alle Fenster zu schließen - ist unerträglich.

Können wir Schadenersatz verlangen???? Oder mindestens die Miete um 80% senken? Wer zahlt den Strom - da ich ja jetzt um 1000 mal mehr verbrauche? schon seit 3 Wochen .... man hat ja auch keine Ruhe, wenn man von der Arbeit kommt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich heiße Simela und wohne zur Miete mit meinem Mann in einer 2-Zimmer-Wohnung. Zur Zeit haben wir einen Rohrbruch, der nicht durch uns entstanden ist. Die Kosten der Reparatur übernimmt der Vermieter. 3 Heizplatten sowie Luftentfeuchter laufen jeden Tag und der Klang sowie die Hitze im Haus &#8211; da die Installateure uns beraten haben, alle Fenster zu schließen &#8211; ist unerträglich.</p>
<p>Können wir Schadenersatz verlangen???? Oder mindestens die Miete um 80% senken? Wer zahlt den Strom &#8211; da ich ja jetzt um 1000 mal mehr verbrauche? schon seit 3 Wochen &#8230;. man hat ja auch keine Ruhe, wenn man von der Arbeit kommt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
