Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Mietminderungstabelle – Minderungsquoten im Mietrecht anhand der Rechtsprechung

08.02.2016, aktualisiert am 04.02.2023

Mietminderungstabelle - Minderungsquoten im Mietrecht anhand der Rechtsprechung 1Die Frage der Höhe der Minderung richtet sich zum einen nach der Dauer, zum anderen nach der Schwere der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.

Die Rechtsprechung hat die folgenden Einzelfallentscheidungen getroffen. Beachten Sie, dass sich die Aussagen der Gerichte nicht pauschalieren lassen. Es ist genau zu untersuchen, inwieweit die Ausführungen der Gerichte in den angeführten Urteilen für verwandte Sachverhalte übernommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass bei einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung die Minderung der Miete zeitanteilig zu berechnen ist.

Mit einem Klick auf ein Urteil wird ein neues Fenster mit dem Entscheidungstext geöffnet:

Mietminderungstabelle

Minderung in %
Sachverhalt
Gericht, Datum und Az.
0 % Minderung
Fehlen einer Steckdose im Flur Bild: zum Urteilwww.openjur.de LG Berlin v. 12.07.2007, 67 S 481/06
Schimmel an Büchern Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.de LG Köln v. 3.06.2009, 10 S 241/08
Schwalbenflug Bild: zum Urteilwww.iww.deAG Eisleben v. 21.09.2006, 21 C 118/06
3 % Minderung
optische Mängel im Bad Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Köln v. 13.04.2012, 201 C 481/10
Schaden an der Duschkabine Bild: zum Urteilwww.lareda.hessenrecht.hessen.deAG Gießen v. 05.11.2015, 48 C 48/15
unzureichende Warmwasserversorgung im Mehrpersonenhaushalt (gleichzeitig Duschen und Geschirr spülen unmöglich) Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 09.04.2008, 220 C 152/07
4 % Minderung
Geruch im Treppenhaus Bild: zum Urteilwww.lareda.hessenrecht.hessen.deAG Gießen v. 05.11.2015, 48 C 48/15
Mangelnde Entlüftung des Bades und der Toilette in der Nachtzeit Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 01.07.2008, 209 C 181/08
Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit eines kleinen Balkons Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 14.03.2013, 221 C 345/12
5 % Minderung
nur ein 1 Tiefgaragenschlüsse Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deLG Bonn v. 01.02.2010, 6 S 90/09
Verschattung durch Baumbestand Bild: zum Urteilwww.openjur.deAG Charlottenburg v. 07.09.2006, 211 C 70/06
Silberfische Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 27.06.2006, 201 C 254/05
8 % Minderung
Schimmelbefall Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 14.03.2005, 206 C 161/04
10 % Minderung
Baugerüst – 4 Monate Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH v. 12.12.2012, VIII ZR181/12
Stören der Nachtruhe durch lautes Poltern, Herumtrampeln, laute Musik, laute Auseinandersetzungen Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Bergheim v. 11.07.2012, 23 C 147/12
Flächendifferenz von mehr als 10 % (bei ca. – Angabe Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH v. 24.03.2004, VIII ZR 133/03
Ausfall der Telefon- und Internetverbindung Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deLG Essen v. 21.07.2016, 10 S 43/16
Oberlichter lassen sich nicht reinigen Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Hagen v. 26.02.1982, 6 C 461/81
Geräusche und Beeinträchtigungen durch Marderbefall Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deAG Augsburg v. 27.09.2016, 72 C 2081/16
undichte Fenster mit Hereinregnen Bild: zum Urteilwww.justizportal-bw.deAG Horb Urteil vom 11.4.2002, 1 C 475/01
Lärm von Kinderspielplatz nach 19 Uhr Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln vom 22.08.2006, 205 C 407/05
Schimmelbildung und Geruch in Laborraum einer Arztpraxis Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.de OLG Düsseldorf vom 19.07.2011, I 24 U 31/11
15 % Minderung
Aluminiumfenster der „ersten Generation“ Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Dortmund v. 24.05.2011, 425 C 10136/10
fehlende Wasserversorgung Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Köln v. 20.11.2011, 201 C 546/10
20 % Minderung
Schimmelbildung wegen baulicher Mängel Bild: zum Urteilwww.lareda.hessenrecht.hessen.deAG Kassel v. 31.01.2013, 454 C 4666/09
Mietminderung für Lärmbelästigung durch Hotelbetrieb im Hinterhof Bild: zum Urteilwww.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.deLG Berlin, v. 11.08.2016, 67 S 162/16
Gesundheitsbelastung durch Arbeiten mit Epoxidharz Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Köln v. 20.11.2011, 201 C 546/10
Bauarbeiten und Baulärm im Winter AG Kempten v. 03.12.2015, 3 C 1040/14,

weitgehend aufgehoben durch Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deLG Kempten vom 11.05.2016, 52 S 2022/15

Wiederaufbau des nicht mehr vorhandenen Aufzuges Bild: zum UrteilLink: www.files.vogel.deAG München v. 29.09.2015, 425 C 11160/15
Unbenutzbarkeit des Balkons in den Wintermonaten AG Kempten v. 03.12.2015, 3 C 1040/14,

weitgehend aufgehoben durch Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deLG Kempten vom 11.05.2016, 52 S 2022/15

Lärmbelästigungen Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Wuppertal v. 4.03.2003, 92 C 464/02
Durchfeuchtung erheblicher Teile der Decken Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 31.07.2012, 220 C 8/12
Schimmelpilz Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Rheinberg, v. 11.04.2005, 13 C 6/04
25 % Minderung
mangelhafte Heizung – Temperaturen bis 18 Grad in den Wintermonaten – Brandgefahr Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Bergheim v. 24.11.2011, 26 C 526/09
durch die Decke eingringendes Wasser Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deOLG Düsseldorf v. 27.02.2012, I-24 U 83/11
Schimmelbildung wegen baulicher Mängel und Mitverschulden Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Köln v. 06.05.2010, 208 C 310/09
Schimmelpilz im Bad, schadhafter Parkettboden, schadhafte Thermostatventile Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.de LG Düsseldorf vom 02.11.1994, 24 S 242/94
Baulärm im Sommer AG Kempten v. 03.12.2015, 3 C 1040/14,

weitgehend aufgehoben durch Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deLG Kempten vom 11.05.2016, 52 S 2022/15

Unbenutzbarkeit des Balkons in den Sommermonaten AG Kempten v. 03.12.2015, 3 C 1040/14,

weitgehend aufgehoben durch Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deLG Kempten vom 11.05.2016, 52 S 2022/15

30 % Minderung
durch mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH v. 15.01.2013, VIII ZR 411/12
Erheblicher Wassereintritt / Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit von Nebenräumen Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Bonn v. 04.12.2014, 201 C 451/13
Brandschäden Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Euskirchen v. 08.11.2012, 4 C 188/12
50 % Minderung
Schimmelpilz in einer Gaststätte Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.de OLG Düsseldorf vom 24.07.2009, I 24 U 6/09
60 % Minderung
Totalausfall der Gasversorgung im Sommer (Heizung, Warmwasserversorgung, Kochmöglichkeit) Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deAG Nürnberg v. 22.03.2017, 16 C 127/16
Gebrauchsbeeinträchtigung der Küche (Nichtanschluss von Herd, Waschmaschine und Spüle) Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 22.12.2009, 205 C 143/09 (Rdnr. 51)
80 % Minderung
Schimmelbildung und Störung durch Trocknungsgeräte Bild: zum Urteilwww.justiz-nrw.deLG Köln v. 29.03.2012, 1 S 176/11
Schimmelbildung und Störung durch Trocknungsgeräte Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Köln v. 25.10.2011, 224 C 100/11
Rattenbefall Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Dülmen v. 15.11.2012, 3 C 128/12
85 % Minderung
Totalausfall der Gasversorgung im Winter (Heizung, Warmwasserversorgung, Kochmöglichkeit) Bild: zum Urteilwww.gesetze-bayern.deAG Nürnberg v. 22.03.2017, 16 C 127/16
100 % Minderung
schwerer Wasserschaden Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAmtsgericht Köln v. 22.12.2009, 205 C 143/09 (Rdnr. 47 f.)
Befall mit Khaprakäfern Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Aachen v. 03.12.1998, 80 C 569/97/06
25 bis 85 % Minderung
erhebliche Mängel an der Heizungsanlage von Februar bis Mai Bild: zum Urteilwww.justiz.nrw.deAG Dortmund v. 19.11.2013, 425 C 5019/12
*Die Minderungsquote ist aus der Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten) zu errechnen.
 
*Ein Mangel ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem im Mietvertrag Vereinbarten.

 
Für die Nennung weiterer aktueller Links zur Vervollständigung der Mietminderungstabelle wäre ich Ihnen dankbar!


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8 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. U. Müller-Hilgerloh meint

    02.11.2018

    Ein erheblicher Wassereinfall im Bad aus der über meiner Mietwohnung liegenden Wohnung. Meine lackierten Tapeten, Badezimmerutensilien (Badezimmerschrank mit Frottierwaren usw.), Teppichboden….) alles ist durchnässt. Der Obermieter hat Mängel bereits der Verwaltung gemeldet, ohne Regulierungsmaßnahmen. Entstandener Stromausfall im Schadensbereich. Man hat jetzt ein Trocknungsgerät aufgestellt.

    Wer zahlt den Schaden und was ist zu unternehmen bezüglich Mietminderung?
    LG

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      28.11.2018

      Hallo,

      schauen Sie sich doch einmal den Beitrag „Wasserschäden – Schadenersatzansprüche und Mietminderungsansprüche des Mieters“ an. Erste Antworten auf Ihre Fragen dürften Sie dort finden …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  2. Hannemann Gertrud meint

    12.01.2019

    Hallo,

    wir haben seit einem 3/4 Jahr einen Herrn Dr. als Mieter, in unserer DHH als Ersteinzug. Nach einem 1/2 Jahr stellte man fest, dass eine Dichtung am Heizkörper einen Wasserschaden verursachte. Normalerweise sieht man, wenn man putzt, dass diese Stelle undicht ist. Egal, die Wand wurde nass und es musste ein Trocknungsgerät in den Küchen-Wohn-Essbereich gestellt werden, für 14 Tage. Die Heizungsfirma tauschte die Dichtung aus, alles wieder ok. dachten wir. Der Mieter will Schadensersatz für das lärmende Heizgerät dass ungefähr 14 Tage lang lief. Den Strom von ca. 34 Euro möchte er sofort überwiesen bekommen und sofort eine Nebenkosten-Endabrechnung mit sämmtlichen Rechnungen bekommen zur Prüfung, die er an eine andere Firma zur Prüfung geben will. Was für ein Zirkus, haben wir überhaupt ein Recht und wie hoch kann der Mieter Geld von uns wollen?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      17.01.2019

      Hallo Frau Hannemann,

      nach einer ersten Einschätzung hat Ihr Mieter einen Anspruch auf Ersatz des durch das Trocknungsgerät verbrauchten Stroms (deshalb haben die Trocknungsgeräte ja auch meist einen „Stromzähler“). Dies würde nur dann nicht gelten, wenn Ihr Mieter Ihnen den Mangel (Undichtigkeit) schuldhaft nicht gemeldet hätte und wenn er den daraus folgenden Schaden schuldhaft mitverursacht hätte.

      Eine Minderung für den Zeitraum, in welcher die Tauglichkeit der Wohnung zum bestimmungsgemäß Gebrauch durch den Betrieb des Trocknungsgerätes beeinträchtigt war, ist vermutlich ebenfalls gerechtfertigt (solange Sie dem Mieter nicht ernstlich ein eigenes Verschulden gemäß dem oben Ausgeführten vorwerfen können). Die Minderung ist taggenau zu berechnen. Während des Betriebs des Trocknungsgerät kann durchaus (je nach Einzelfall) eine Minderung in Höhe von 50 bis 100 % gerechtfertigt sein. …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  3. Hansi meint

    01.11.2019

    Guten Tag Herr Nippel,
    jetzt in der kalten Jahreszeit habe ich nasse Fenster, weshalb ich 2 mal am Tag die kleinen Pfützchen auf dem Fensterbrett aufwischen muss.
    Muss ich das hinnehmen?
    Meine Wohnung ist sehr schlecht isoliert, sodass meine Nachbarn sich gestört fühlen. Ich kann als Schwerhöriger nur mit Kopfhörer meine Medien geniessen.
    Meine Bruder sagte, es fehlt eine Schalldämmung. Der Vermieter will sich nicht an die Kosten beteiligen.
    Jetzt möchte er auch noch ab Januar 40 Euro mehr Miete.
    Den Widerspruch mache ich erst, wenn ich ihre Antwort erhalten habe.
    Mit freundlichen Gruss
    Peter Priegler

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      20.11.2019

      Hallo Hansi,

      zwei Mängel der Mietsache kommen hier in Betracht: mangelhafte Fenster und fehlende Schalldämmung.

      Wie bei Wärmebrücken dürfte nach der Rechtsprechung des BGH Folgendes gelten (vgl. dazu den Beitrag Schimmelpilzgefahr durch Wärmebrücken):

      Sofern Sie Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache nicht getroffen haben, dürfte ein Sachmangel der Wohnung eher ausscheiden, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.

      Sollten die Fenster allerdings nachträglich undicht geworden sein und sollte auch die Schalldämmung nachträglich entfallen sein, so käme jeweils ein Mangel und in der Folge ggf. auch eine Mietminderung in Betracht.

      Eine andere Frage ist die Mieterhöhung: hier hat der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben zu beachten! Vergleichen Sie hierzu die Übersicht Allgemeines Mietrecht zu 4. Mieterhöhung.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  4. einfach Doro67 meint

    24.01.2022

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel

    Ich habe mal eine Frage und zwar folgendes:

    Vor drei Wochen habe ich bei mir im Wohnzimmer an der Aussenwand Schimmel festgestellt. Vor zwei Jahren war an der selben Aussenwand auch Schimmel und an einer anderen Wand im Wohnzimmer auch. Ich habe damals den Vermieter kontaktiert und der Vermieter reagierte ein paar Tage später. Ich bekam die Telefonnummer von einem Malermeister, machte einen Termin mit ihm aus und der kam dann auch. Der hat dann im halben Wohnzimmer Schimmelfarbe drüber gestrichen. Nichts desto trotz fragte ich ihn ihn was ist wenn das an der selben Stelle wieder kommt – ja dann muss was anderes gemacht werden – es ist ja die Aussenwand.

    Komisch ist nur das an der selben Aussenwand im Wohnzimmer wieder Schimmel ist aber nur an der einen Wand wie vor 2 Jahren, bloß dass es schlimmer ist. In der ganzen Wohnung ist sonst kein Schimmel.

    Ich habe den Vermieter informiert , habe Fotos von der Wand gemacht einen Brief geschrieben per Einschreiben mit Rückschein ihm eine Frist gesetzt von 14 Tagen falls er sich nicht darum kümmert habe ich ihm gesagt werde ich meine Anwaeltin informieren wieviel ich an der Miete mindern kann. Um vorweg zu greifen ich lüfte täglich mehrmals und heize auch.

    Ich mindere schon die Miete um 10% nach rechtlicher Absprache mit meiner Anwaeltin. Sie werden fragen warum ????????? Seit fast 3 Jahren werde ich von einer Familie die über mir wohnt terrorisiert, habe den Vermieter informiert – xmal – der reagiert nicht. Das Geld von der Mietminderung habe ich auf die Seite gelegt .

    So meine Frage jetzt an sie informationshalber sind da mehr wie 10 % gerechtferigt zu mindern ?????????????

    Mit freundlichen Grüssen
    Gabriele Schultz

    antworten
    • Rechtsanwalt Nippel meint

      08.03.2022

      Hallo Doro,

      eine Ferndiagnose ist da recht schwer – wenn die Anwältin schon gesagt hat, 10 % Minderung seien gerechtfertigt, scheue ich mich eher, Ihrer Anwältin „in die Parade zu fahren“.

      Jedenfalls können Sie auch darauf dringen, dass endlich die Missstände behoben werden. Dazu gibt es außerhalb der Minderung auch Möglichkeiten: Sie könnten selber den Schaden beseitigen und einen Vorschuss für die zu erwartenden Aufwendungen geltend machen. Sie könnten ein Leistungsverweigerungsrecht in Betracht ziehen, also einen Großteil der Miete zurückhalten, damit endlich die Ursachen des Mangels beseitigt werden (und nicht nur die Symptome). Natürlich kann auch noch einmal geprüft werden, ob nicht eine höhere Minderung in Betracht kommt.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
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