§ 112 InsO – Kündigungssperre
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§ 112 Kündigungssperre
- Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
- 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
- 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen: