Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 112 InsO – Kündigungssperre

(1 Beitrag mit § 112 InsO – Kündigungssperre)

 
Gesetzestext (Stand: 1. November 2019)
§ 112 Kündigungssperre

  •       Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
    • 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
    • 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

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 In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • großer schwarzer Paragraf - am Rand mehrere kleine bunte Paragrafen
    Die Insolvenz des Wohnraummieters

    1. Mietsicherheiten ... | 2. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges ... | a) Kündigungssperre gemäß § 112 InsO ... | b) Freigabe gemäß § 109 InsO ..
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