Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 20 WEG – Gliederung der Verwaltung

(1 Beitrag mit § 20 WEG – Gliederung der Verwaltung)

 

  • zwei Strichmännchen neben Tafel
    Zum Erfordernis der Bestellung eines Verwalters im WEG

    Ein Verwalter muss gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht zwingend bestellt werden. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 20 WEG – Gliederung der Verwaltung abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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