Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Mietrecht – Übersicht
    • Mietmängel – Übersicht
    • Beendigung des Mietverhältnisses – Übersicht
    • Nebenkosten im Mietrecht – Übersicht
    • Wohnungseigentumsrecht – Übersicht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite  Stichwortverzeichnis  Paragrafenverzeichnis

§ 25 a NMV – Umlageausfallwagnis

(1 Beitrag mit § 25 a NMV – Umlageausfallwagnis)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 25a Umlageausfallwagnis

  •       Das Umlageausfallwagnis ist das Wagnis einer Einnahmenminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, einschließlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung entsteht. Das Umlageausfallwagnis darf 2 vom Hundert der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen. Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich durch einen Anspruch gegenüber einem Dritten gesichert ist, darf die Umlage nicht erhöht werden.

zur Übersicht Neubaumietenverordnung

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 25 a NMV angesprochen:


  • Nebenkosten und Betriebskosten im Mietrecht 1
    Nebenkosten und Betriebskosten im Mietrecht
    ... zu den Begriffen Nebenkosten, Betriebskosten, Umlageausfallwagnis mit Hinweisen auf die gesetzlichen Grundlagen ... | 1. Nebenkosten ... | 2. Nebenkosten ..... | mehr

 

Bild: Paragraf

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

  ZUM IMPRESSUM
  ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  E

Ende