von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid
(1 Beitrag zum Stichwort "Strom")
Kosten des Stroms sind gemäß der Betriebskostenverordnung umlegbar. § 2 Betriebskostenverordnung nennt unter verschiedenen Positionen Kosten des Betriebsstroms.