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	Kommentare für Rechtsanwalt und Mietrecht	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 16:00:05 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-189951</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2026 11:20:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-189951</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-189849&quot;&gt;Bienchen&lt;/a&gt;.

Hallo Bienchen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Ihrer Schilderung liegt ein erheblicher Wasserschaden vor, der die Wohnung für einen längeren Zeitraum unbewohnbar macht. In einem solchen Fall ist zunächst festzuhalten, dass die Mieterin gemäß § 536 BGB zur vollständigen Mietminderung berechtigt ist, solange die Wohnung nicht nutzbar ist.

Hinsichtlich der weiteren Kosten (insbesondere Ersatzunterkunft, Umzugskosten und Einlagerung der Möbel) ist die Rechtslage differenzierter zu betrachten:

Ein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten besteht grundsätzlich nur dann, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft (§ 536a Abs. 1 BGB). Das bedeutet, der Vermieter müsste seine Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache verletzt haben, etwa weil der Schaden bei ordnungsgemäßer Kontrolle hätte erkannt oder verhindert werden können.

Allein der Umstand, dass sich das beschädigte Rohr unter der Badewanne und somit in einem nicht einsehbaren Bereich befand, spricht zunächst gegen ein Verschulden des Vermieters. In diesem Fall wäre er tatsächlich lediglich zur Beseitigung des Schadens verpflichtet, nicht jedoch zur Übernahme der Folgekosten der Mieterin.

Anders könnte die Situation jedoch zu bewerten sein, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:

die Leitungen bereits veraltet oder schadensanfällig waren,
es in der Vergangenheit vergleichbare Probleme gab,
oder notwendige Wartungs- und Kontrollmaßnahmen unterlassen wurden.

In einem solchen Fall könnte ein Verschulden des Vermieters bejaht werden, mit der Folge, dass er auch die Kosten für eine Ersatzunterkunft, Umzug und Möbeleinlagerung zu tragen hätte.

Die Beweislast für ein solches Verschulden liegt grundsätzlich bei der Mieterin.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-189849">Bienchen</a>.</p>
<p>Hallo Bienchen,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Anfrage.</p>
<p>Nach Ihrer Schilderung liegt ein erheblicher Wasserschaden vor, der die Wohnung für einen längeren Zeitraum unbewohnbar macht. In einem solchen Fall ist zunächst festzuhalten, dass die Mieterin gemäß § 536 BGB zur vollständigen Mietminderung berechtigt ist, solange die Wohnung nicht nutzbar ist.</p>
<p>Hinsichtlich der weiteren Kosten (insbesondere Ersatzunterkunft, Umzugskosten und Einlagerung der Möbel) ist die Rechtslage differenzierter zu betrachten:</p>
<p>Ein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten besteht grundsätzlich nur dann, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft (§ 536a Abs. 1 BGB). Das bedeutet, der Vermieter müsste seine Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache verletzt haben, etwa weil der Schaden bei ordnungsgemäßer Kontrolle hätte erkannt oder verhindert werden können.</p>
<p>Allein der Umstand, dass sich das beschädigte Rohr unter der Badewanne und somit in einem nicht einsehbaren Bereich befand, spricht zunächst gegen ein Verschulden des Vermieters. In diesem Fall wäre er tatsächlich lediglich zur Beseitigung des Schadens verpflichtet, nicht jedoch zur Übernahme der Folgekosten der Mieterin.</p>
<p>Anders könnte die Situation jedoch zu bewerten sein, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:</p>
<p>die Leitungen bereits veraltet oder schadensanfällig waren,<br>
es in der Vergangenheit vergleichbare Probleme gab,<br>
oder notwendige Wartungs- und Kontrollmaßnahmen unterlassen wurden.</p>
<p>In einem solchen Fall könnte ein Verschulden des Vermieters bejaht werden, mit der Folge, dass er auch die Kosten für eine Ersatzunterkunft, Umzug und Möbeleinlagerung zu tragen hätte.</p>
<p>Die Beweislast für ein solches Verschulden liegt grundsätzlich bei der Mieterin.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Bienchen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-189849</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bienchen]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Apr 2026 10:55:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-189849</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel,

ich habe eine Frage zur Kostentragung bei einem Wasserschaden.

In einer Mietwohnung ist ein zunächst unbemerkter Wasserschaden unter der Badewanne entstanden. Ein dort verlaufendes Rohr war offenbar über einen längeren Zeitraum hinweg durchgerostet, sodass Wasser unbemerkt austrat und schließlich durch die Decke in die darunterliegende Wohnung drang.

Die betroffene Wohnung ist derzeit unbewohnbar. Der gesamte Boden muss entfernt werden, einschließlich der alten Holzböden in der gesamten Wohnung. Die Sanierungsdauer wird auf etwa sechs Monate geschätzt.

Der Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich zur Instandsetzung verpflichtet ist, jedoch keine weiteren Kosten – insbesondere keine Kosten für eine Ersatzunterkunft – übernehmen muss, da der Schaden für ihn nicht erkennbar gewesen sei (Rohr unter der Badewanne, zugemauert).

Die Mieterin hat sich eigenständig eine günstige Monteurwohnung als Ersatzunterkunft organisiert. Dennoch entstehen ihr monatliche Mehrkosten von ca. 500 €. Zusätzlich fallen Kosten für Umzug, Einlagerung sowie Auf- und Abbau der Möbel an.

Die Mieterin ist zu 50 % schwerbehindert und bezieht eine Erwerbsminderungsrente, sodass sie diese zusätzlichen Kosten finanziell kaum tragen kann.

Der Vermieter sowie dessen Gebäudeversicherung vertreten die Auffassung, dass mangels Verschulden keine Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten besteht.

Daher meine Fragen:
Welche Kosten muss der Vermieter in einem solchen Fall rechtlich tragen? Besteht ein Anspruch der Mieterin auf Ersatz der Mehrkosten für die Ersatzunterkunft sowie der Umzugs- und Lagerkosten?

Für eine Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>ich habe eine Frage zur Kostentragung bei einem Wasserschaden.</p>
<p>In einer Mietwohnung ist ein zunächst unbemerkter Wasserschaden unter der Badewanne entstanden. Ein dort verlaufendes Rohr war offenbar über einen längeren Zeitraum hinweg durchgerostet, sodass Wasser unbemerkt austrat und schließlich durch die Decke in die darunterliegende Wohnung drang.</p>
<p>Die betroffene Wohnung ist derzeit unbewohnbar. Der gesamte Boden muss entfernt werden, einschließlich der alten Holzböden in der gesamten Wohnung. Die Sanierungsdauer wird auf etwa sechs Monate geschätzt.</p>
<p>Der Vermieter ist der Auffassung, dass er lediglich zur Instandsetzung verpflichtet ist, jedoch keine weiteren Kosten – insbesondere keine Kosten für eine Ersatzunterkunft – übernehmen muss, da der Schaden für ihn nicht erkennbar gewesen sei (Rohr unter der Badewanne, zugemauert).</p>
<p>Die Mieterin hat sich eigenständig eine günstige Monteurwohnung als Ersatzunterkunft organisiert. Dennoch entstehen ihr monatliche Mehrkosten von ca. 500 €. Zusätzlich fallen Kosten für Umzug, Einlagerung sowie Auf- und Abbau der Möbel an.</p>
<p>Die Mieterin ist zu 50 % schwerbehindert und bezieht eine Erwerbsminderungsrente, sodass sie diese zusätzlichen Kosten finanziell kaum tragen kann.</p>
<p>Der Vermieter sowie dessen Gebäudeversicherung vertreten die Auffassung, dass mangels Verschulden keine Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten besteht.</p>
<p>Daher meine Fragen:<br>
Welche Kosten muss der Vermieter in einem solchen Fall rechtlich tragen? Besteht ein Anspruch der Mieterin auf Ersatz der Mehrkosten für die Ersatzunterkunft sowie der Umzugs- und Lagerkosten?</p>
<p>Für eine Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Kürzungsrechte gemäß § 12 Heizkostenverordnung von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuerzungsrechte-heizkostenverordnung/#comment-189728</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 05:16:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=70279#comment-189728</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuerzungsrechte-heizkostenverordnung/#comment-189470&quot;&gt;Ernst, F.&lt;/a&gt;.

Hallo Ernst F.,

UVI bedeutet „unterjährige Verbrauchsinformation“ nach der Heizkostenverordnung (§ 6a).

Ein Kürzungsrecht von 3 % nach [tooltip begriff=&quot;§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV&quot;] besteht bei Verstößen gegen diese Informationspflichten.

Aber:
Ein einmaliges Ausbleiben der UVI für nur einen Monat reicht in der Regel nicht aus, um das Kürzungsrecht sicher zu begründen.

Erforderlich ist meist ein nicht nur unerheblicher bzw. wiederholter Verstoß gegen die Pflicht zur regelmäßigen Information.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuerzungsrechte-heizkostenverordnung/#comment-189470">Ernst, F.</a>.</p>
<p>Hallo Ernst F.,</p>
<p>UVI bedeutet „unterjährige Verbrauchsinformation“ nach der Heizkostenverordnung (§ 6a).</p>
<p>Ein Kürzungsrecht von 3 % nach <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-12-heizkostenv/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 12 HeizkostenV - Kürzungsrecht, Übergangsregelung" data-desc="(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert hat, hat der Nutzer das Recht, bei der Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 3 vom Hundert zu kürzen. Dasselbe ist anzuwenden, wenn der Gebäudeeigentümer die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitteilt. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Wird in den Fällen des § 1 Absatz 3 der Wärmeverbrauch der einzelnen Nutzer am 30. September 1989 mit Einrichtungen zur Messung der Wassermenge ermittelt, gilt die Anforderung des § 5 Absatz 1 Satz 1 als erfüllt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Wenn der anteilige Verbrauch der Nutzer an Wärme oder Warmwasser aus Wärmepumpen am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst wird, hat der Gebäudeeigentümer bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu installieren. In den Fällen des Satzes 1 sind die Vorschriften dieser Verordnung für den Abrechnungszeitraum, der nach der Installation beginnt, erstmalig anzuwenden. Der Eigentümer eines vermieteten Gebäudes, in dem mindestens ein Mieter eine Bruttowarmmiete entrichtet, hat vor Beginn des ersten Abrechnungszeitraums nach dem 30. September 2025 Folgendes zu bestimmen:&lt;br&gt;&lt;br&gt;
1. den Durchschnittswert der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jährlich angefallenen Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sowie&lt;br&gt;
2. den Anteil der einzelnen Nutzeinheiten an dem ermittelten Durchschnittswert entsprechend ihrer Wohn- oder Nutzfläche." data-linktext="Paragraf">§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV</a></span> besteht bei Verstößen gegen diese Informationspflichten.</p>
<p>Aber:<br>
Ein einmaliges Ausbleiben der UVI für nur einen Monat reicht in der Regel nicht aus, um das Kürzungsrecht sicher zu begründen.</p>
<p>Erforderlich ist meist ein nicht nur unerheblicher bzw. wiederholter Verstoß gegen die Pflicht zur regelmäßigen Information.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Kürzungsrechte gemäß § 12 Heizkostenverordnung von Ernst, F.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/kuerzungsrechte-heizkostenverordnung/#comment-189470</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ernst, F.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Mar 2026 14:55:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=70279#comment-189470</guid>

					<description><![CDATA[Was bedeutet UVI? Besteht ein Kürzungsrecht, wenn die UVI einmal für einen Monat nicht übermittelt wird?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was bedeutet UVI? Besteht ein Kürzungsrecht, wenn die UVI einmal für einen Monat nicht übermittelt wird?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-188845</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 05:52:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-188845</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-188721&quot;&gt;Nike&lt;/a&gt;.

Hallo Nike,

wenn während der Fenstersanierung die Dachfenster vollständig entfernt werden und bei winterlichen Temperaturen (z. B. um 0 °C) mehrere Tage kein ordnungsgemäßer Abschluss der Wohnung besteht, kann die Wohnung vorübergehend nicht mehr bewohnbar sein. In solchen Fällen kommt regelmäßig eine erhebliche Mietminderung bis hin zu 100 % in Betracht.

Muss der Mieter deshalb vorübergehend ausziehen, können außerdem Kosten für eine Ersatzunterkunft (z. B. Hotel) als Aufwendungen nach [tooltip begriff=&quot;§ 555a Abs. 3 BGB&quot;] vom Vermieter zu ersetzen sein. Voraussetzung ist, dass die Kosten erforderlich und angemessen sind.

Der Mieter sollte den Vermieter möglichst vorher informieren und ihm Gelegenheit geben, selbst eine Lösung anzubieten (z. B. Ersatzunterkunft oder kurzfristige Sicherung der Wohnung). Ist die Wohnung tatsächlich nicht bewohnbar, können die Kosten einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich erstattungsfähig sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-188721">Nike</a>.</p>
<p>Hallo Nike,</p>
<p>wenn während der Fenstersanierung die Dachfenster vollständig entfernt werden und bei winterlichen Temperaturen (z. B. um 0 °C) mehrere Tage kein ordnungsgemäßer Abschluss der Wohnung besteht, kann die Wohnung vorübergehend nicht mehr bewohnbar sein. In solchen Fällen kommt regelmäßig eine erhebliche Mietminderung bis hin zu 100 % in Betracht.</p>
<p>Muss der Mieter deshalb vorübergehend ausziehen, können außerdem Kosten für eine Ersatzunterkunft (z. B. Hotel) als Aufwendungen nach <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-555-a-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 555 a BGB – Erhaltungsmaßnahmen" data-desc="(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.&lt;br&gt;&lt;br&gt;" data-linktext="Paragraf">§ 555a Abs. 3 BGB</a></span> vom Vermieter zu ersetzen sein. Voraussetzung ist, dass die Kosten erforderlich und angemessen sind.</p>
<p>Der Mieter sollte den Vermieter möglichst vorher informieren und ihm Gelegenheit geben, selbst eine Lösung anzubieten (z. B. Ersatzunterkunft oder kurzfristige Sicherung der Wohnung). Ist die Wohnung tatsächlich nicht bewohnbar, können die Kosten einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich erstattungsfähig sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Nike		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-188721</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nike]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Mar 2026 15:41:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-188721</guid>

					<description><![CDATA[Nachdem ich aus dem Urlaub kam, habe ich festgestellt, dass meine Dachfenster entfernt wurden für eine Sanierung, über die ich informiert wurde (über diesen Schritt und Zeitpunkt war ich wie auch ein anderer Mieter im Dachgeschoß aber überrascht). Ich halte es bei gegenwärtig 0°C nachts als eine ordentliche Zumutung ohne Fenster zu schlafen - meine Vermieter haben es nie vorher adressiert, dass ich mehrere Tage ohne Fenster auskommen müsste (mein Schlafzimmer hat Dachfenster). 
Ich gehe davon aus, dass ich ins Hotel gehen kann und die Kosten von der Miete abziehen kann - stimmt das? 
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich aus dem Urlaub kam, habe ich festgestellt, dass meine Dachfenster entfernt wurden für eine Sanierung, über die ich informiert wurde (über diesen Schritt und Zeitpunkt war ich wie auch ein anderer Mieter im Dachgeschoß aber überrascht). Ich halte es bei gegenwärtig 0°C nachts als eine ordentliche Zumutung ohne Fenster zu schlafen &#8211; meine Vermieter haben es nie vorher adressiert, dass ich mehrere Tage ohne Fenster auskommen müsste (mein Schlafzimmer hat Dachfenster).<br>
Ich gehe davon aus, dass ich ins Hotel gehen kann und die Kosten von der Miete abziehen kann &#8211; stimmt das?<br>
Danke!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Kosten der Gebäudereinigung in der Nebenkostenabrechnung von Sönke Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/gebaeudereinigung-nebenkostenabrechnung/#comment-188089</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sönke Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 04:50:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=63731#comment-188089</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/gebaeudereinigung-nebenkostenabrechnung/#comment-12587&quot;&gt;Estefania Garosz&lt;/a&gt;.

Danke für die Rückmeldung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/gebaeudereinigung-nebenkostenabrechnung/#comment-12587">Estefania Garosz</a>.</p>
<p>Danke für die Rückmeldung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-188088</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 04:48:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-188088</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494&quot;&gt;Birgit Breuel&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Breuel,

eine solche Regelung gibt es im Zusammenhang mit der Härtefallregelung nicht.

Die Härtefallregelung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder anderer berechtigter Interessen des Vermieters findet sich in [tooltip begriff=&quot;§ 574 BGB&quot;] und den folgenden Vorschriften ([tooltip begriff=&quot;§ 574a BGB&quot;], [tooltip begriff=&quot;§ 574b BGB&quot;]).

Dort ist kein Mindesteinkommen geregelt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494">Birgit Breuel</a>.</p>
<p>Hallo Frau Breuel,</p>
<p>eine solche Regelung gibt es im Zusammenhang mit der Härtefallregelung nicht.</p>
<p>Die Härtefallregelung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder anderer berechtigter Interessen des Vermieters findet sich in <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-574-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung" data-desc="(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." data-linktext="Paragraf">§ 574 BGB</a></span> und den folgenden Vorschriften (§ 574a BGB, <span class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-574-b-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 574 b BGB – Form und Frist des Widerspruchs" data-desc="(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." data-linktext="Paragraf">§ 574b BGB</a></span>).</p>
<p>Dort ist kein Mindesteinkommen geregelt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte von Birgit Breuel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/widerspruch-kuendigung-haerte/#comment-181494</link>

		<dc:creator><![CDATA[Birgit Breuel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2025 09:09:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=62920#comment-181494</guid>

					<description><![CDATA[Wo finde ich im Zusammenhang mit der Härtefallregelung den Gesetzestext mit der Angabe zu Mindesteinkommen &quot;die Hälfte des durchschnttlichen Nettoeinkommens von 13xx €&quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wo finde ich im Zusammenhang mit der Härtefallregelung den Gesetzestext mit der Angabe zu Mindesteinkommen &#8222;die Hälfte des durchschnttlichen Nettoeinkommens von 13xx €&#8220;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wegen Mängeln von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ausserordentliche-kuendigung-mieter-mangel/#comment-170141</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 11:07:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=313#comment-170141</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ausserordentliche-kuendigung-mieter-mangel/#comment-169950&quot;&gt;Patrick Reinhart&lt;/a&gt;.

Hallo,

&quot;normalerweise&quot; ist die Kündigungsfrist einzuhalten.

Nur unter ganz besonderen Umständen ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. 

Nach Ihrer Schilderung kann ich zwar nicht wirklich eine belastbare Antwort geben. Es klingt aber eher so, dass ich von einer außerordentlichen Kündigung abraten würde. Dazu müssten Sie nämlich (erfolglos) um Mängelbeseitigung bitten und geradezu verzweifelt aus der jetzt noch bewohnten Wohnung ausziehen.

Eine richtige Vorgehensweise wäre allerdings, eine Minderung geltend zu machen und umgehende Beseitigung der Mängel zu fordern.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ausserordentliche-kuendigung-mieter-mangel/#comment-169950">Patrick Reinhart</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>&#8222;normalerweise&#8220; ist die Kündigungsfrist einzuhalten.</p>
<p>Nur unter ganz besonderen Umständen ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. </p>
<p>Nach Ihrer Schilderung kann ich zwar nicht wirklich eine belastbare Antwort geben. Es klingt aber eher so, dass ich von einer außerordentlichen Kündigung abraten würde. Dazu müssten Sie nämlich (erfolglos) um Mängelbeseitigung bitten und geradezu verzweifelt aus der jetzt noch bewohnten Wohnung ausziehen.</p>
<p>Eine richtige Vorgehensweise wäre allerdings, eine Minderung geltend zu machen und umgehende Beseitigung der Mängel zu fordern.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung &#8211; Umlagefähigkeit von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170139</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 11:00:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-170139</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098&quot;&gt;K.Friedl&lt;/a&gt;.

Hallo,

meines Erachtens hängt die Antwort davon ab, was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben:

Wenn Sie mit Ihrem Vermieter und Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Hausmeistertätigkeiten ausführen und dafür Lohn in Höhe von x erhalten und zusätzlich auch von den Betriebskosten für den Hausmeister befreit sind, dann könnten Sie das 1/6 Ihrer Lohnkosten zu Ihren Gunsten von den geltend gemachten Betriebskosten für den Hausmeister zum Abzug bringen. Eine derartige Vereinbarung wäre aber eher ungewöhnlich. Denn dann müsste Ihr Vermieter die diesbezüglichen Kosten selbst aufbringen und zum Beispiel der Minijobzentrale mitteilen, dass Sie Lohn in Höhe von x zuzüglich 1/6 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098">K.Friedl</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>meines Erachtens hängt die Antwort davon ab, was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben:</p>
<p>Wenn Sie mit Ihrem Vermieter und Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Hausmeistertätigkeiten ausführen und dafür Lohn in Höhe von x erhalten und zusätzlich auch von den Betriebskosten für den Hausmeister befreit sind, dann könnten Sie das 1/6 Ihrer Lohnkosten zu Ihren Gunsten von den geltend gemachten Betriebskosten für den Hausmeister zum Abzug bringen. Eine derartige Vereinbarung wäre aber eher ungewöhnlich. Denn dann müsste Ihr Vermieter die diesbezüglichen Kosten selbst aufbringen und zum Beispiel der Minijobzentrale mitteilen, dass Sie Lohn in Höhe von x zuzüglich 1/6 erhalten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung &#8211; Umlagefähigkeit von K.Friedl		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-170098</link>

		<dc:creator><![CDATA[K.Friedl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2025 15:47:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-170098</guid>

					<description><![CDATA[Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und bin bei meinem Vermieter auf Minijobbasis als Hausmeister angestellt.

Jetzt hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Hausmeisterkosten auf 6 Parteien aufgeteilt, so dass ich 1-sechstel der Kosten mittrage und somit meine eigene Arbeit mitfinanziere. Ist das rechtens? Da ich für meine Zahlung keine Gegenleistung erhalte die ich nicht selbst erbringe, bezahle mich also teilweise selber.

Mit Dank für eine Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und bin bei meinem Vermieter auf Minijobbasis als Hausmeister angestellt.</p>
<p>Jetzt hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Hausmeisterkosten auf 6 Parteien aufgeteilt, so dass ich 1-sechstel der Kosten mittrage und somit meine eigene Arbeit mitfinanziere. Ist das rechtens? Da ich für meine Zahlung keine Gegenleistung erhalte die ich nicht selbst erbringe, bezahle mich also teilweise selber.</p>
<p>Mit Dank für eine Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wegen Mängeln von Patrick Reinhart		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ausserordentliche-kuendigung-mieter-mangel/#comment-169950</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Reinhart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 14:29:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=313#comment-169950</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 

ich habe meinem Vermieter eine ordentliche Kündigung zugeschickt, diese wurde auch akzeptiert. Nun habe ich das Problem, dass ich auf der Suche nach einem Nachmieter bin, der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein möchte, mir aber keinerlei Rückinformation zu meinem genannten Termin gibt. Weiterhin ist in der Wohnung ein Fenster defekt, an welchem sich dadurch nun auch Schimmel bildet. Auch hatten wir mehrmals Schimmelbildung im Kinder- und Schlafzimmer durch Wassereintritt durch das Dach. Dies wurde nun behoben. 

Meine Frage ist nun, kann ich eine außerordentliche Kündigung hinterherschicken und wenn ja, welchen Paragraphen aus dem BGB gebe ich dann mit an? 

Vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, </p>
<p>ich habe meinem Vermieter eine ordentliche Kündigung zugeschickt, diese wurde auch akzeptiert. Nun habe ich das Problem, dass ich auf der Suche nach einem Nachmieter bin, der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein möchte, mir aber keinerlei Rückinformation zu meinem genannten Termin gibt. Weiterhin ist in der Wohnung ein Fenster defekt, an welchem sich dadurch nun auch Schimmel bildet. Auch hatten wir mehrmals Schimmelbildung im Kinder- und Schlafzimmer durch Wassereintritt durch das Dach. Dies wurde nun behoben. </p>
<p>Meine Frage ist nun, kann ich eine außerordentliche Kündigung hinterherschicken und wenn ja, welchen Paragraphen aus dem BGB gebe ich dann mit an? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152936</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2024 09:35:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-152936</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920&quot;&gt;Anne&lt;/a&gt;.

Hallo Anke,

fraglich ist wohl, ob Ihre Vermieter - eine Erbengemeinschaft (?) oder einfach nur mehrere &quot;Bruchteilseigentümer (?) - die Verspätung zu vertreten haben.

Hier kann ich nur spekulieren, warum die Abrechnung nicht erstellt werden konnte. Hier dürfte es aber Aufgabe der Vermieter sein, eine nachvollziehbare Erklärung zu geben. Dann muss geklärt werden, ob die Vermieter die verspätete Abrechnung &quot;zu vertreten haben&quot;.

Zunächst dürfte ein Hinweis auf § 556 Abs. 3 S. 4 BGB und die Bitte um eine Erklärung dazu führen, dass die Nachforderung für 2022 nicht fällig wird.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920">Anne</a>.</p>
<p>Hallo Anke,</p>
<p>fraglich ist wohl, ob Ihre Vermieter &#8211; eine Erbengemeinschaft (?) oder einfach nur mehrere &#8222;Bruchteilseigentümer (?) &#8211; die Verspätung zu vertreten haben.</p>
<p>Hier kann ich nur spekulieren, warum die Abrechnung nicht erstellt werden konnte. Hier dürfte es aber Aufgabe der Vermieter sein, eine nachvollziehbare Erklärung zu geben. Dann muss geklärt werden, ob die Vermieter die verspätete Abrechnung &#8222;zu vertreten haben&#8220;.</p>
<p>Zunächst dürfte ein Hinweis auf § 556 Abs. 3 S. 4 BGB und die Bitte um eine Erklärung dazu führen, dass die Nachforderung für 2022 nicht fällig wird.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist von Anne		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/abrechnungsfrist-betriebskosten/#comment-152920</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anne]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2024 00:26:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=854#comment-152920</guid>

					<description><![CDATA[Folgendes schrieb meine Hausverwaltung:

&quot;Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Jahresabrechnung 2022 leider nicht wie geplant und mitgeteilt im Dezember 2022 für die Bruchteilsgemeinschaft ..... erstellt werden kann. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht fristgerecht zu, kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen auf die Nebenkosten mehr geltend machen. Dies gilt nicht, soweit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 556 III 4 BGB) ...&quot;

Ich fragte per Mail nach dem Grund und erhielt zur Antwort:

&quot; ... dazu können wir leider nichts sagen. Sie dürften aber zwischenzeitlich die Mieterabrechnung von uns postalisch erhalten haben...&quot;

Der Grund ist doch aber wichtig! Oder etwa nicht?

Am 02.01.24 erhielt ich dann die einseitige Abrechnung mit Datum 27.12.2023, mit einer Nachzahlungsaufforderung von 510 EUR.

Die Abrechnung wurde bereits für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 verspätet gestellt. 

Wie verhalte ich mich nun? Muss ich zahlen? Die letzte Nachzahlung für 2021 habe ich abgelehnt, da die Abrechnung wieder verspätet kam. Eingezogen wurde die Zahlung vermutlich nicht, da ich auf die Frist von 12 Monaten verwies, nachdem ich die Abrechnung bereits mehrfach per E-Mail anfordern.

Vielen Dank
Anke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgendes schrieb meine Hausverwaltung:</p>
<p>&#8222;Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Jahresabrechnung 2022 leider nicht wie geplant und mitgeteilt im Dezember 2022 für die Bruchteilsgemeinschaft &#8230;.. erstellt werden kann. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht fristgerecht zu, kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung keine Nachforderungen auf die Nebenkosten mehr geltend machen. Dies gilt nicht, soweit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 556 III 4 BGB) &#8230;&#8220;</p>
<p>Ich fragte per Mail nach dem Grund und erhielt zur Antwort:</p>
<p>&#8220; &#8230; dazu können wir leider nichts sagen. Sie dürften aber zwischenzeitlich die Mieterabrechnung von uns postalisch erhalten haben&#8230;&#8220;</p>
<p>Der Grund ist doch aber wichtig! Oder etwa nicht?</p>
<p>Am 02.01.24 erhielt ich dann die einseitige Abrechnung mit Datum 27.12.2023, mit einer Nachzahlungsaufforderung von 510 EUR.</p>
<p>Die Abrechnung wurde bereits für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 verspätet gestellt. </p>
<p>Wie verhalte ich mich nun? Muss ich zahlen? Die letzte Nachzahlung für 2021 habe ich abgelehnt, da die Abrechnung wieder verspätet kam. Eingezogen wurde die Zahlung vermutlich nicht, da ich auf die Frist von 12 Monaten verwies, nachdem ich die Abrechnung bereits mehrfach per E-Mail anfordern.</p>
<p>Vielen Dank<br>
Anke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung &#8211; Umlagefähigkeit von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-151023</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:33:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=64093#comment-151023</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-148789&quot;&gt;Müller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Müller,

Kosten des Steuerberaters sind jedenfalls nicht über die ausdrücklich umlagefähigen Kosten des Hauswarts gemäß § 2 Nr. 14 BetrKV zu ersetzen.

§ 1 Abs. 2 BetrKV bestimmt ausdrücklich, dass Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte nicht zu ersetzen sind. Also - die Kosten des Steuerberater können nicht angesetzt werden. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/hausmeister-nebenkostenabrechnung/#comment-148789">Müller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Müller,</p>
<p>Kosten des Steuerberaters sind jedenfalls nicht über die ausdrücklich umlagefähigen Kosten des Hauswarts gemäß § 2 Nr. 14 BetrKV zu ersetzen.</p>
<p>§ 1 Abs. 2 BetrKV bestimmt ausdrücklich, dass Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte nicht zu ersetzen sind. Also &#8211; die Kosten des Steuerberater können nicht angesetzt werden. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Die Vorlage der Originalvollmacht bei der Kündigung durch einen Vertreter von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-151020</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:24:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-151020</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100&quot;&gt;Renata Hejna&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Rejna,

Ihre Fragen haben zu dem Beitrag oben keinen Bezug. Ihr Vermieter hat sich keines Vertreters bedient. Warum soll dann eine Vollmacht vorgelegt werden? Warum hat der Vermieter überhaupt gekündigt? Warum muss die Wohnung &quot;wieder aufgebaut&quot; werden?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100">Renata Hejna</a>.</p>
<p>Hallo Frau Rejna,</p>
<p>Ihre Fragen haben zu dem Beitrag oben keinen Bezug. Ihr Vermieter hat sich keines Vertreters bedient. Warum soll dann eine Vollmacht vorgelegt werden? Warum hat der Vermieter überhaupt gekündigt? Warum muss die Wohnung &#8222;wieder aufgebaut&#8220; werden?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Rechtsanwalt Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-151019</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:22:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-151019</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-150933&quot;&gt;Helga Schedl&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schedl,

gibt es Versicherungen?

Jedenfalls ist der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Kann er dies nicht, hat der Mieter diverse Optionen, um Mängel, Schäden, Aufwendungen etc. gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Ich verstehe an dieser Stelle nicht, worauf die Frage nach dem Putzen abzielt. Sie werden wohl verpflichtet sein, den ordnungsgemäßen/vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Die Mieterin dürfte so ohne weiteres nicht verpflichtet sein, den Handwerkern &quot;hinterzuputzen&quot;.

Aufwendungen sind gemäß dem oben Ausgeführten  zu ersetzen. Wenn eine Versicherung eintritt, dürfte dies helfen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-150933">Helga Schedl</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schedl,</p>
<p>gibt es Versicherungen?</p>
<p>Jedenfalls ist der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Kann er dies nicht, hat der Mieter diverse Optionen, um Mängel, Schäden, Aufwendungen etc. gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.</p>
<p>Ich verstehe an dieser Stelle nicht, worauf die Frage nach dem Putzen abzielt. Sie werden wohl verpflichtet sein, den ordnungsgemäßen/vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Die Mieterin dürfte so ohne weiteres nicht verpflichtet sein, den Handwerkern &#8222;hinterzuputzen&#8220;.</p>
<p>Aufwendungen sind gemäß dem oben Ausgeführten  zu ersetzen. Wenn eine Versicherung eintritt, dürfte dies helfen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln von Helga Schedl		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/#comment-150933</link>

		<dc:creator><![CDATA[Helga Schedl]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 21:41:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=66340#comment-150933</guid>

					<description><![CDATA[Ich habe eine Eigentumswohnung (ein Einzimmerapartment) vermietet, in der ein Wasserschaden durch Abwasser entstanden ist - Verursacher nicht zu finden. Nun ist die Wohnung unbewohnbar, weil das Laminat neu verlegt werden muss. Die Mieterin wohnt vorübergehend bei einer Freundin. Wer zahlt nun was? Um größeren Schaden zu vermeiden, muss in der Wohnung geputzt werden; wer ist dafür zuständig? Wer besorgt und bezahlt die Ersatzunterbringung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Eigentumswohnung (ein Einzimmerapartment) vermietet, in der ein Wasserschaden durch Abwasser entstanden ist &#8211; Verursacher nicht zu finden. Nun ist die Wohnung unbewohnbar, weil das Laminat neu verlegt werden muss. Die Mieterin wohnt vorübergehend bei einer Freundin. Wer zahlt nun was? Um größeren Schaden zu vermeiden, muss in der Wohnung geputzt werden; wer ist dafür zuständig? Wer besorgt und bezahlt die Ersatzunterbringung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Die Vorlage der Originalvollmacht bei der Kündigung durch einen Vertreter von Renata Hejna		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/originalvollmacht-kuendigung/#comment-149100</link>

		<dc:creator><![CDATA[Renata Hejna]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 04:17:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/?p=6008#comment-149100</guid>

					<description><![CDATA[Bitte, wir haben die Kündigung des Mietverhältnisses per Brief an den Briefkasten erhalten. Wobei nur geschrieben steht, dass wir bis Ende Dezember ausziehen müssen. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt direkt durch den Eigentümer der Wohnung. Als wir ihm aus irgendeinem Grund schrieben, schrieb er zurück, dass er den Wiederaufbau durchführen würde. Wir wissen nicht, was wir jetzt tun sollen. Wir haben keine andere Wohnung. Können Sie uns bitte einen Rat geben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte, wir haben die Kündigung des Mietverhältnisses per Brief an den Briefkasten erhalten. Wobei nur geschrieben steht, dass wir bis Ende Dezember ausziehen müssen. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt direkt durch den Eigentümer der Wohnung. Als wir ihm aus irgendeinem Grund schrieben, schrieb er zurück, dass er den Wiederaufbau durchführen würde. Wir wissen nicht, was wir jetzt tun sollen. Wir haben keine andere Wohnung. Können Sie uns bitte einen Rat geben?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
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