Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)?
Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
Mit diesem kostenlosen PKH-Rechner können Sie sofort prüfen, ob Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) ausreichen. Tragen Sie einfach Ihre Einnahmen und Ausgaben ein – das Tool berücksichtigt automatisch die aktuellen Freibeträge.
PKH-Rechner: Einkommensgrenzen und Freibeträge
Bis zu welchem monatlichen Einkommen kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?
Nutzen Sie das folgende Tool zur Berechnung:
In dem Ergebnis des Rechners zur Einkommensgrenze ist bereits ein „Puffer“ von zusätzlich 20 € enthalten. Das einzusetzende Einkommen soll nämlich mindestens 20 € betragen. Wer also 19 € mehr als den rechnerisch korrekt ermittelten Grenzbetrag gemäß § 115 ZPO erzielt, erhält dennoch ratenfreie Prozesskostenhilfe.
Was bedeutet das Ergebnis? Ein rechtlicher Überblick
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO.
Wann eine Partei bedürftig ist, beantwortet § 115 Abs. 1 ZPO mit einem Bezug auf die Vorschriften zur Sozialhilfe. Ein Antragsteller darf etwa ein 10 % über der Sozialhilfe liegendes Einkommen erzielen. Erzielt er darüber hinaus Einkommen oder hat er einzusetzendes Vermögen, wird in der Regel nur noch Ratenzahlung bewilligt.
Was zählt als Einkommen?
Alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zählen als Einkommen, siehe § 115 Abs. 1 ZPO.
Was zählt als Vermögen und was ist Schonvermögen?
Grundsätzlich muss Vermögen für die Prozesskosten eingesetzt werden, § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO. Das Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe beträgt allerdings 10.000 Euro. Zusätzlich gilt ein angemessener PKW (Wert ca. 7.500 €) und eine selbst genutzte Immobilie als Schonvermögen.
Unterschied zu Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe
Im familienrechtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt; die Berechnung ist identisch. Die Beratungshilfe wird hingegen nur im außergerichtlichen Verfahren gewährt, während Prozesskostenhilfe erst ab einem gerichtlichen Verfahren in Betracht kommt.
Weitere Voraussetzungen & nächste Schritte
Die Prüfung der finanziellen Voraussetzungen ist nur der erste Schritt. Für eine Bewilligung muss Ihr Fall auch hinreichende Aussichten auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Beachten Sie, dass die Prozesskostenhilfe in der Regel nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts übernimmt, falls Sie den Prozess verlieren.
Die folgenden Beiträge helfen, das Rechnergebnis richtig einzuordnen – von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe bis zu möglichen Raten, Rückforderungen und Alternativen wie der Beratungshilfe.

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
Wer erhält Beratungshilfe, wie läuft der Antrag beim Amtsgericht, welche Voraussetzungen gelten und welche Anwaltsgebühren abrechenbar sind – kompakt und verständlich erklärt.
… | mehr
Gebührenstreitwerte im Mietrecht – Streitwert bei Mietminderung, Mängeln & Nebenkosten
Wie wird der Gebührenstreitwert im Mietrecht berechnet? Übersicht zu Streitwerten bei Mietminderung, Mängelbeseitigung, Räumung und Nebenkostenabrechnung.
… | mehr
Schreiben Sie einen Kommentar,
stellen Sie eine Frage