Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 293 BGB – Annahmeverzug

(1 Beitrag mit § 293 BGB – Annahmeverzug)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 293 Annahmeverzug

  • Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • grauer Schild mit Paragraf
    Mitwirkungspflichten des Mieters bei der Mängelbeseitigung

    Bietet der Vermieter eine geeignete Mängelbeseitigungsmaßnahme in einer Art und Weise an, die einen Annahmeverzug des Mieters ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 293 BGB – Annahmeverzug abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

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42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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