Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 9 a HeizkostenV

(1 Beitrag mit § 9 a HeizkostenV)

 
Gesetzestext (Stand: 31. August 2023 2019)
§ 9 a Kostenverteilung in Sonderfällen

  • (1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
  • (2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

zur Übersicht Heizkostenverordnung

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 9 a HeizkostenV angesprochen:


  • Tafel mit der Aufschrift Gradtagszahlen und Heizkosten
    Gradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung
    ... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ... ... | mehr

 

HeizkostenV – Heizkostenverordnung


§ 1 HeizkostenV – Anwendungsbereich (3)
§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (2)
§ 4 HeizkostenV – V – Pflicht zur Verbrauchserfassung (1)
§ 7 HeizkostenV – V – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (3)
§ 8 HeizkostenV – V – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (2)
§ 9 a HeizkostenV – V – Kostenverteilung in Sonderfällen (1)
§ 9 b HeizkostenV – V – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel (3)
§ 11 HeizkostenV – V – Ausnahmen (1)
§ 12 HeizkostenV – V – Kürzungsrecht (2)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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