Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Die wesentlichen Vorschriften zur Abrechnung der Heizkosten sind in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung - HeizkostenV) enthalten.
Die folgenden Vorschriften der HeizkostenV spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe:
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
- § 1 HeizkostenV - Anwendungsbereich
- § 2 HeizkostenV - Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
- ...
- § 4 HeizkostenV - Pflicht zur Verbrauchserfassung
- ...
- § 7 HeizkostenV - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- § 8 HeizkostenV - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
- ...
- § 9 b HeizkostenV - Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
- ...
- § 11 HeizkostenV – V – Ausnahmen
- § 12 HeizkostenV - Kürzungsrecht, Übergangsregelung
Heizkosten sind gemäß § 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
...
4. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, ...
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 2 Nr. 4 a BetrKV Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
§ 1 Betriebskosten
§ 2 ...
(Link: Inhaltsübersicht hier im Internetauftritt)Betriebskostenverordnung. Für die Abrechnung der Heizkosten sind allerdings die Vorschriften der Heizkostenverordnung maßgeblich.
In den folgenden Beiträgen habe ich die Heizkostenverordnung erwähnt:
Gradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung
... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ... ... | mehr
Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung
1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...... | mehr
Die Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlegungsmaßstab
... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .... | mehr