Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

(3 Beiträge zum Stichwort "Heizkostenverordnung (HeizkostenV)")

Einleitung:

Die wesentlichen Vorschriften zur Abrechnung der Heizkosten sind in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung - HeizkostenV) enthalten.

Zielsetzung der Heizkostenverordnung war im Zuge der Ölkrise 1974 die Einsparung von Energie und die Schonung der Umwelt. Verbrauchskosten sollten für jeden Nutzer erkennbar gemacht werden.

Nicht zuletzt soll einem Gerechtigkeitsprinzip Rechnung getragen werden. Demgegenüber soll die Heizkostenverordnung allerdings auch praktikable Regelungen zur Umlegung der Kosten enthalten.

Die neueren Reformen beschäftigen sich mit der Fernablesbarkeit und den Informationspflichten des Vermieters.

Heizkosten sind gemäß § 2 Aufstellung der Betriebskosten
 
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
...
4. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, ...
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Nr. 4 a BetrKV
Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
 
§ 1 Betriebskosten
§ 2 ...
 
(Link: Inhaltsübersicht hier im Internetauftritt)
Betriebskostenverordnung
. Für die Abrechnung der Heizkosten sind allerdings die Vorschriften der Heizkostenverordnung maßgeblich.

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich die Heizkostenverordnung erwähnt:

  • Tafel mit der Aufschrift Gradtagszahlen und HeizkostenGradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung

    ... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ...

    ... | mehr
  • @-Männchen mit RechnerDie Abrechnung nach der Heizkostenverordnung

    1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...

    ... | mehr
  • Briefumschlag mit Aufschrift HeizkostenabrechnungDie Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlegungsmaßstab

    ... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .

    ... | mehr
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    Prozesskostenhilfe (PKH) überschlägig berechnen – Einkommen, Freibeträge, Kosten.

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HeizkostenV – HeizkostenVO
§ 1 HeizkostenV – Anwendungsbereich (1)§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (2)§ 4 HeizkostenV – Pflicht zur Verbrauchserfassung (1)§ 7 HeizkostenV – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (3)§ 8 HeizkostenV – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (2)§ 9 a HeizkostenV (1)§ 9 b HeizkostenV – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel (3)§ 11 HeizkostenV – Ausnahmen (1)§ 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht (2)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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