Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend

(1 Beitrag mit § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

  •  Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:

Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs

13. Juli 2017, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses  Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das | mehr

 
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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