Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

(1 Beitrag mit § 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

  •       Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

zur Übersicht Heizkostenverordnung

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:



  • @-Zeichen mit Rechner
    Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung

    Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV)  § 1…
    ... | mehr

 
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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