Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 231 BGB – irrtümliche Selbsthilfe

(1 Beitrag mit § 231 BGB – irrtümliche Selbsthilfe)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 231 Irrtümliche Selbsthilfe

  •       Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Schlüsselanhänger mit rotem Paragrafen
    Haftung des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung

    Der Vermieter, der eine Wohnung eigenmächtig ohne eine entsprechende Einwilligung des Mieters räumt setzt sich dem erheblichen ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 231 BGB – irrtümliche Selbsthilfe abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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