§ 541 BGB – Unterlassungsklage bei …
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§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
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- Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 541 BGB angesprochen: