Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 541 BGB – Unterlassungsklage bei …

(1 Beitrag mit § 541 BGB – Unterlassungsklage bei …)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

  •       Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

zur Übersicht BGB

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:

Zur Haltung von Katzen in Mietwohnungen

24. Februar 2016, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, keine Hunde und Katzen zu halten ist wegen unangemessener ... | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu mietrechtlichen Fragestellungen:

  • Stichwortverzeichnis – Mietrecht in Stichworten

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 541 BGB – Unterlassungsklage bei … abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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