Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld

(1 Beitrag mit § 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 814 Kenntnis der Nichtschuld

  •       Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Buch mit Paragraf rot
    Rückforderung der aufgrund einer Minderungslage zu viel gezahlten Miete

    Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein. Die Minderung ist kein Gestaltungsrecht. Die Minderung muss also nicht ausdrücklich ...
    | mehr

 
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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