Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 862 BGB – Anspruch wegen Besitzstörung

(1 Beitrag mit § 862 BGB – Anspruch wegen Besitzstörung)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung

  • (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
  • (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Strichmännchen auf Ausrufezeichen zeigend
    Fallgruppen von Mängeln: Schimmelpilz, Elektroinstallationen, …

    Ein Mangel im Sinne des § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln  (1) Hat die Mietsache zur ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 862 BGB – Anspruch wegen Besitzstörung abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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