Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

(3 Beiträge zum Stichwort "Heizkostenverordnung (HeizkostenV)")

Einleitung:

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Versorgung. Sie verpflichtet Vermieter und Wohnungseigentümer grundsätzlich dazu, einen erheblichen Teil der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch zu verteilen.

Ziel der Verordnung war – ursprünglich im Zuge der Energiekrise der 1970er-Jahre – die Energieeinsparung durch Transparenz des individuellen Verbrauchs. Wer seinen eigenen Heiz- und Warmwasserverbrauch kennt, kann ihn beeinflussen. Zugleich dient die HeizkostenV der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Nutzern einer Liegenschaft.

     Historische Entwicklung

Die Heizkostenverordnung trat erstmals 1981 in Kraft. Hintergrund war die energiepolitische Neuorientierung nach der Ölkrise 1973/74. Seitdem wurde sie mehrfach geändert.

Eine grundlegende Reform erfolgte 2009 mit Anpassungen an europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Zuletzt wurden insbesondere die Fernablesbarkeit von Messgeräten sowie unterjährige Verbrauchsinformationen eingeführt. Diese Änderungen beruhen auf der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und sollen Transparenz und Verbrauchssteuerung weiter verbessern.

     Aufbau & Systematik

Die HeizkostenV regelt insbesondere:

Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (§§ 3–7 HeizkostenV)

  • Verteilungsmaßstäbe (Grundkosten / Verbrauchskosten)
  • Ausstattungspflicht mit Erfassungsgeräten
  • Sonderregelungen bei Unwirtschaftlichkeit oder technischen Ausnahmen
  • Kürzungsrecht des Mieters bei Verstoß gegen Abrechnungsvorschriften

Wichtig ist das Zusammenspiel mit der Betriebskostenverordnung:
Heizkosten sind gemäß § 2 Nr. 4 a BetrKV Betriebskosten. Für die konkrete Art und Weise der Verteilung sind jedoch die speziellen Vorschriften der Heizkostenverordnung maßgeblich.

Im Mietverhältnis bildet § 556 BGB die zivilrechtliche Grundlage für die Umlage von Betriebskosten. Die HeizkostenV konkretisiert diese Vorgaben speziell für Heiz- und Warmwasserkosten.

     Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)

  • § 3 HeizkostenV – Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
  • § 6 HeizkostenV – Verteilung der Kosten
  • § 7 HeizkostenV – Verteilungsschlüssel
  • § 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht bei Verstößen
Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich die Heizkostenverordnung erwähnt:

  • Tafel mit der Aufschrift Gradtagszahlen und HeizkostenGradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung

    ... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ...

    ... | mehr
  • @-Männchen mit RechnerDie Abrechnung nach der Heizkostenverordnung

    1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...

    ... | mehr
  • Briefumschlag mit Aufschrift HeizkostenabrechnungDie Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlegungsmaßstab

    ... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .

    ... | mehr
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    Gebühren nach RVG überschlägig berechnen (Wertgebühren/Mietrecht).

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    Prozesskostenhilfe (PKH) überschlägig berechnen – Einkommen, Freibeträge, Kosten.

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HeizkostenV – HeizkostenVO
§ 1 HeizkostenV – Anwendungsbereich (1)§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (2)§ 4 HeizkostenV – Pflicht zur Verbrauchserfassung (1)§ 7 HeizkostenV – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (3)§ 8 HeizkostenV – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (2)§ 9 a HeizkostenV (1)§ 9 b HeizkostenV – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel (3)§ 11 HeizkostenV – Ausnahmen (1)§ 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht (3)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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