Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
(3 Beiträge zum Stichwort "Heizkostenverordnung (HeizkostenV)")
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Versorgung. Sie verpflichtet Vermieter und Wohnungseigentümer grundsätzlich dazu, einen erheblichen Teil der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch zu verteilen.
Ziel der Verordnung war – ursprünglich im Zuge der Energiekrise der 1970er-Jahre – die Energieeinsparung durch Transparenz des individuellen Verbrauchs. Wer seinen eigenen Heiz- und Warmwasserverbrauch kennt, kann ihn beeinflussen. Zugleich dient die HeizkostenV der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Nutzern einer Liegenschaft.
Historische Entwicklung
Die Heizkostenverordnung trat erstmals 1981 in Kraft. Hintergrund war die energiepolitische Neuorientierung nach der Ölkrise 1973/74. Seitdem wurde sie mehrfach geändert.
Eine grundlegende Reform erfolgte 2009 mit Anpassungen an europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Zuletzt wurden insbesondere die Fernablesbarkeit von Messgeräten sowie unterjährige Verbrauchsinformationen eingeführt. Diese Änderungen beruhen auf der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und sollen Transparenz und Verbrauchssteuerung weiter verbessern.
Aufbau & Systematik
Die HeizkostenV regelt insbesondere:
Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (§§ 3–7 HeizkostenV)
- Verteilungsmaßstäbe (Grundkosten / Verbrauchskosten)
- Ausstattungspflicht mit Erfassungsgeräten
- Sonderregelungen bei Unwirtschaftlichkeit oder technischen Ausnahmen
- Kürzungsrecht des Mieters bei Verstoß gegen Abrechnungsvorschriften
Wichtig ist das Zusammenspiel mit der Betriebskostenverordnung:
Heizkosten sind gemäß § 2 Nr. 4 a BetrKV Betriebskosten. Für die konkrete Art und Weise der Verteilung sind jedoch die speziellen Vorschriften der Heizkostenverordnung maßgeblich.
Im Mietverhältnis bildet § 556 BGB die zivilrechtliche Grundlage für die Umlage von Betriebskosten. Die HeizkostenV konkretisiert diese Vorgaben speziell für Heiz- und Warmwasserkosten.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 3 HeizkostenV – Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
- § 6 HeizkostenV – Verteilung der Kosten
- § 7 HeizkostenV – Verteilungsschlüssel
- § 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht bei Verstößen
In den folgenden Beiträgen habe ich die Heizkostenverordnung erwähnt:
Gradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ...
... | mehr
Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...
... | mehr
Die Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlegungsmaßstab... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .
... | mehr- Rechner
Rechtsanwaltsgebühren im MietrechtGebühren nach RVG überschlägig berechnen (Wertgebühren/Mietrecht).
… | Rechner öffnen
Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe (PKH) überschlägig berechnen – Einkommen, Freibeträge, Kosten.
… | Rechner öffnen
