Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Mietrecht – Einführung
      • 1. Schönheitsreparaturen
      • 2. Tierhaltung
      • 3. Mietsicherheiten
      • 4. Mieterhöhung
      • 5. Geschäftsraummiete
      • 6. Kleinreparaturklausel
      • 7. Räumung
      • 8. Kosten und Gebühren im Mietrecht
      • 9. Allgemein
    • Mietmängel – Einführung
      • 1. Zum Begriff des Mangels
      • 2. Mangelanzeige
      • 3. Minderung, Schadenersatz, …
      • 4. Einzelne Fallgruppen
      • 5. Allgemeine Fragestellungen
    • Beendigung des Mietverhältnisses – …
      • 1. Kündigungstatbestände
      • 2. Form und Frist der Kündigung
      • 3. Räumung
      • 4. Allgemeine Fragestellungen
    • Betriebskosten – Einführung
      • 1. Begriff, Abgrenzung
      • 2. Betriebskostenarten
      • 3. Vereinbarungen
      • 4. Umlagemaßstab
      • 5. Vorauszahlungen
      • 6. Abrechnung
      • 7. Einwendungsausschluss
      • 8. Allgemeine Fragestellungen
    • Wohnungseigentumsrecht – Einführung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Paragraf aufgelistet in  ▸Stichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis

§ 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei …

(1 Beitrag mit § 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei …)
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum

  • (1) Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat.
  • (2) Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a der Zivilprozessordnung eine Räumungsfrist gewährt, so ist er für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet.
  • (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 571 BGB angesprochen:


  • Schlüsselbund
    Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
    § 546 a BGB regelt einen Entschädigungsanspruch des Vermieters, wenn der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt ...... | mehr

 

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Ende