Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Mietrecht – Einführung
      • 1. Schönheitsreparaturen
      • 2. Tierhaltung
      • 3. Mietsicherheiten
      • 4. Mieterhöhung
      • 5. Geschäftsraummiete
      • 6. Kleinreparaturklausel
      • 7. Kosten und Gebühren im Mietrecht
      • 8. Allgemein
    • Mietmängel – Einführung
      • 1. Zum Begriff des Mangels
      • 2. Mangelanzeige
      • 3. Minderung, Schadenersatz, …
      • 4. Einzelne Fallgruppen
      • 5. Allgemeine Fragestellungen
    • Beendigung des Mietverhältnisses – …
      • 1. Kündigungstatbestände
      • 2. Form und Frist der Kündigung
      • 3. Räumung
      • 4. Allgemeine Fragestellungen
    • Betriebskosten – Einführung
      • 1. Begriff, Abgrenzung
      • 2. Betriebskostenarten
      • 3. Vereinbarungen
      • 4. Umlagemaßstab
      • 5. Vorauszahlungen
      • 6. Abrechnung
      • 7. Einwendungsausschluss
      • 8. Allgemeine Fragestellungen
    • Wohnungseigentumsrecht – Einführung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Beitrag aufgelistet in  ▸Betriebskosten - Einführung▸1. Begriff, Abgrenzung

durchschnittliche Betriebskosten pro m² pro Monat

VG Wort - ZählpixelDer aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (Abrechnungsjahr 2022) weist durchschnittliche Betriebskosten von 2,67 € pro m² und Monat aus.

Rechtliche Grundlage für die Umlage und Abrechnung von Betriebskosten sind insbesondere § 556 BGB, der Verteilungsmaßstab nach § 556a BGB sowie der Betriebskostenkatalog in § 2 BetrKV.

Kurzüberblick 2024
  • Durchschnittliche Betriebskosten: 2,67 € pro m² / Monat
  • Heizung und Warmwasser machen rund 37 % der Gesamtkosten aus
  • Mehr als ein Drittel der „zweiten Miete“ entfällt auf Energie
  • Bereits moderate Energiepreissteigerungen wirken sich überproportional aus

1. Struktur der Betriebskosten im Überblick

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB), Betriebskostenspiegel 2024 (Abrechnungsjahr 2022),
offizielle Veröffentlichungsseite
(dort als PDF-Download abrufbar).

Heizung und Warmwasser entfallen mit 1,07 € auf rund 37 % der Gesamtkosten. Damit hängt mehr als ein Drittel der „zweiten Miete“ unmittelbar von den Energiepreisen ab.

Die kleineren Positionen wurden in der Grafik unter „Übrige Kosten“ zusammengefasst. Sie setzen sich zusammen aus Beleuchtung (0,05 €), Straßenreinigung (0,03 €), Schornsteinreinigung (0,03 €) und sonstigen Kosten (0,07 €).

2. Einzelwerte im Detail (pro m² und Monat)

Wer einzelne Positionen mit der eigenen Abrechnung vergleichen möchte, findet hier die durchschnittlichen Einzelwerte des Betriebskostenspiegels:

Kostenart € pro m² / Monat
Heizung und Warmwasser 1,07 €
Wasser / Abwasser 0,27 €
Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,24 €
Gebäudereinigung 0,20 €
Hauswart 0,18 €
Aufzug 0,18 €
Grundsteuer 0,17 €
Müllbeseitigung 0,14 €
Gartenpflege 0,13 €
Gemeinschaftsantenne / Kabel 0,11 €
Beleuchtung 0,05 €
Straßenreinigung 0,03 €
Schornsteinreinigung 0,03 €
Sonstige Kosten 0,07 €

Die Summe dieser Positionen ergibt durchschnittlich 2,87 € pro m² monatlich.

3. Einordnung und praktische Bedeutung

Die genannten Werte sind Durchschnittswerte. Je nach Region, Gebäudezustand und Energieart können erhebliche Abweichungen auftreten.

Werte von deutlich über 3,50 € oder sogar über 4,00 € pro m² sollten Anlass geben, die Abrechnung näher zu prüfen.

Dabei ist insbesondere zu beachten:

  • Wurde der richtige Umlagemaßstab angewandt?
  • Sind nur umlagefähige Kosten angesetzt?
  • Wurde das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten?
  • Besteht Anspruch auf Belegeinsicht?

Die Höhe der Betriebskosten allein entscheidet nicht über die Wirksamkeit einer Abrechnung – maßgeblich ist ihre rechtliche Korrektheit.

4. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Die Durchschnittswerte bieten eine erste Orientierung. Entscheidend wird es dort, wo einzelne Kostenarten, Umlagemaßstäbe oder Einwendungen rechtlich geprüft werden müssen.

  • Betriebskostensymbole

    Nebenkosten und Betriebskosten – Begriff, Vereinbarung und Abgrenzung (§ 556 BGB)

    Was sind Nebenkosten? Was sind Betriebskosten im Sinne der BetrKV? Systematische Einordnung nach § 556 BGB: Vorauszahlung, Pauschale, Inklusivmiete und Abgrenzung zur Grundmiete.

    … | mehr
  • blank

    Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten

    Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten ... | Rechtsprechung des BGH zu § 2 Nr. 17 BetrKV ...

    … | mehr
  • Männchen mit Schlips neben vertikalem Schriftzug "Info"

    Er­hö­hung von Be­triebs­kos­ten – Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot

    Wann sind Betriebskosten „unwirtschaftlich“? Wie der Betriebskostenspiegel des DMB als Vergleichsmaßstab genutzt wird, welche Rolle § 556 Abs. 3 BGB spielt und wann Gerichte nach § 287 ZPO schätzen.

    … | mehr
Siehe auch:
§ 556 BGB · § 556a BGB · § 2 BetrKV.

Schreiben Sie einen Kommentar,
stellen Sie eine Frage Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Bitte beachten Sie: Fragen sollten sich inhaltlich auf den obenstehenden Beitrag beziehen.


Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Ende