Der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (Abrechnungsjahr 2022) weist durchschnittliche Betriebskosten von 2,67 € pro m² und Monat aus.
Rechtliche Grundlage für die Umlage und Abrechnung von Betriebskosten sind insbesondere § 556 BGB, der Verteilungsmaßstab nach § 556a BGB sowie der Betriebskostenkatalog in § 2 BetrKV.
- Durchschnittliche Betriebskosten: 2,67 € pro m² / Monat
- Heizung und Warmwasser machen rund 37 % der Gesamtkosten aus
- Mehr als ein Drittel der „zweiten Miete“ entfällt auf Energie
- Bereits moderate Energiepreissteigerungen wirken sich überproportional aus
1. Struktur der Betriebskosten im Überblick

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB), Betriebskostenspiegel 2024 (Abrechnungsjahr 2022),
offizielle Veröffentlichungsseite (dort als PDF-Download abrufbar).
Heizung und Warmwasser entfallen mit 1,07 € auf rund 37 % der Gesamtkosten. Damit hängt mehr als ein Drittel der „zweiten Miete“ unmittelbar von den Energiepreisen ab.
Die kleineren Positionen wurden in der Grafik unter „Übrige Kosten“ zusammengefasst. Sie setzen sich zusammen aus Beleuchtung (0,05 €), Straßenreinigung (0,03 €), Schornsteinreinigung (0,03 €) und sonstigen Kosten (0,07 €).
2. Einzelwerte im Detail (pro m² und Monat)
Wer einzelne Positionen mit der eigenen Abrechnung vergleichen möchte, findet hier die durchschnittlichen Einzelwerte des Betriebskostenspiegels:
| Kostenart | € pro m² / Monat |
|---|---|
| Heizung und Warmwasser | 1,07 € |
| Wasser / Abwasser | 0,27 € |
| Sach- und Haftpflichtversicherungen | 0,24 € |
| Gebäudereinigung | 0,20 € |
| Hauswart | 0,18 € |
| Aufzug | 0,18 € |
| Grundsteuer | 0,17 € |
| Müllbeseitigung | 0,14 € |
| Gartenpflege | 0,13 € |
| Gemeinschaftsantenne / Kabel | 0,11 € |
| Beleuchtung | 0,05 € |
| Straßenreinigung | 0,03 € |
| Schornsteinreinigung | 0,03 € |
| Sonstige Kosten | 0,07 € |
Die Summe dieser Positionen ergibt durchschnittlich 2,87 € pro m² monatlich.
3. Einordnung und praktische Bedeutung
Die genannten Werte sind Durchschnittswerte. Je nach Region, Gebäudezustand und Energieart können erhebliche Abweichungen auftreten.
Werte von deutlich über 3,50 € oder sogar über 4,00 € pro m² sollten Anlass geben, die Abrechnung näher zu prüfen.
Dabei ist insbesondere zu beachten:
- Wurde der richtige Umlagemaßstab angewandt?
- Sind nur umlagefähige Kosten angesetzt?
- Wurde das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten?
- Besteht Anspruch auf Belegeinsicht?
Die Höhe der Betriebskosten allein entscheidet nicht über die Wirksamkeit einer Abrechnung – maßgeblich ist ihre rechtliche Korrektheit.
4. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Die Durchschnittswerte bieten eine erste Orientierung. Entscheidend wird es dort, wo einzelne Kostenarten, Umlagemaßstäbe oder Einwendungen rechtlich geprüft werden müssen.

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