Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Die Fristsetzung beim Schadenersatzanspruch des Vermieters

VG Wort - ZählpixelDie Rechtsprechung unterscheidet, in welchen Fällen eine Fristsetzung des Vermieters gegenüber dem Mieter Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist und wann nicht.

Zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich eine Fristsetzung erforderlich. Ohne Fristsetzung erhält der Vermieter keinen Schadenersatz.

Nur wenn der Mieter schuldhaft seine Pflichten verletzt und die Mietsache in der Sachsubstanz beschädigt, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch ggf. auch ohne eine Fristsetzung geltend machen. Dann muss der Mieter aber die Pflichtverletzung zu vertreten haben, d. h. die Pflichtverletzung muss fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen, § 276 BGB.


  • 1. Erforderlichkeit der Fristsetzung

  • 2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung

  • 3. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Erforderlichkeit der Fristsetzung

Der Vermieter muss den Mieter unter Fristsetzung dazu auffordern, die genau benannten Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Frist muss angemessen sein, vgl. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Es muss eine detaillierte Leistungsaufforderung erfolgen.

Eine Fristsetzung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ist nur dann nach § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung endgültig und ernsthaft verweigert.

Das in den §§ 280 Abs. 1 und 3 und 281 Abs. 1 BGB als Anspruchsvoraussetzung vorgesehene Fristsetzungserfordernis gilt nur für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) durch den Schuldner. In diesen Fällen muss der Vermieter dem Mieter grundsätzlich zunächst eine weitere Gelegenheit zur Erfüllung seiner Leistungspflicht geben, bevor er (statt der geschuldeten Leistung) Schadensersatz verlangen kann. Als eine derartige Leistungspflicht hat der Bundesgerichtshof etwa die vom Mieter wirksam aus dem Pflichtenkreis des Vermieters übernommene Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen angesehen.

2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten und insbesondere die Räume aufgrund der aus der Besitzübertragung folgenden Obhutspflicht schonend und pfleglich zu behandeln, um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Deren schuldhafte Verletzung begründet einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz (neben der Leistung) bereits bei Vorliegen der in § 280 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen. Daher kann ein Vermieter bei schuldhaften Beschädigungen der Mietsache vom Mieter gemäß § 249 BGB nach seiner Wahl statt einer Schadensbeseitigung auch sofort Geldersatz verlangen, ohne diesem zuvor eine Frist zur Schadensbehebung gesetzt zu haben. Dies gilt – entgegen einer im mietrechtlichen Schrifttum teilweise vorgenommenen Unterscheidung – auch unabhängig davon, ob ein Vermieter einen entsprechenden Schadensersatz bereits vor oder erst nach der in § 546 Abs. 1 BGB geregelten Rückgabe der Mietsache geltend macht.

Merke:

Zu beachten ist aber bei der nicht erforderlichen Fristsetzung:

Der Mieter muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Es muss eine schuldhafte Verletzung der Nebenpflichten vorliegen und durch den Vermieter nachgewiesen werden. Dieser Nachweis dürfte in der Regel nicht einfach zu führen sein.

3. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Ob der Vermieter vor einem Schadensersatzanspruch eine Frist setzen muss, hängt entscheidend davon ab, ob es um eine (übernommene) Leistungspflicht wie Schönheitsreparaturen oder um eine schuldhafte Beschädigung der Mietsache geht. Für die Abgrenzung sind daher die Grundlinien des Schadensersatzrechts, typische Pflichtverletzungen des Mieters und praxisnahe Fallgruppen (z. B. Farbwahl bei Renovierung oder Zutrittsfragen) hilfreich.

  • großer schwarzer Paragraf - am Rand mehrere kleine bunte Paragrafen

    Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter

    Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter | ... objektive Pflichtverletzung und Verschulden des Mieters | vertragsgemäßer Gebrauch

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  • Justitia mit Waage

    Farbvorgabe "weiß" im Mietvertrag ist unzulässig

    Die Farbvorgabe weiß zur Auszugsrenovierung im Mietvertrag ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB unwirksam ... | ... BGH vom 14. 'Dezember 2010 ...

    … | mehr
  • Haussymbol  mit Aufschrift Mietrecht und Paragraf

    Besichtigungsrecht des Vermieters

    Dem Vermieter steht ein Besichtigungsrecht nur aus besonderen Gründen zu: bei drohenden Gefahren, um die Räume Interessenten vorzuführen, zur Planung ...

    … | mehr
Siehe auch:
§ 241 BGB · § 249 BGB · § 276 BGB · § 280 BGB · § 281 BGB.

2 Leserfragen & anwaltliche Einordnung – zum Thema Allgemein

  1. Brigitte K. says

    27.04.2023

    Betr. Schadensansprüche des Vermieters

    Hallo,

    meine jetzt verstorbene Mutter hatte bei meinem Bruder als Ausgleich für eine Geldschenkung lebenslanges Wohnrecht, nirgends gemeldet.

    Jetzt fordert mein Bruder, aus der gemeinsamen Erbmasse die Renovierung und Schimmelbeseitigung in der 40 Jahre lang bewohnten Wohnung zu bezahlen. Er sagt Mutter hatte falsch gelüftet, ich sage: Baumängel.

    Wer muss den Schaden bezahlen?
    Danke
    Biggi

    Antworten
    • Rechtsanwalt Nippel says

      02.05.2023

      Hallo Brigitte K.,

      die Problematik ist recht ungewöhnlich … sollte im Ergebnis Mietrecht (zumindest entsprechend) anwendbar sein, so könnte es möglicherweise darauf ankommen, ob falsch gelüftet wurde oder nicht. Die Forderungen könnten als Nachlassverbindlichkeiten zu betrachten sein …

      Hat sich Ihre Mutter niemals bei Ihrem Bruder über den Schimmelbefalls beklagt?

      In der hier vorliegenden Fallkonstellation würde ich wahrscheinlich eine Hinweispflicht Ihres Bruders gegenüber der Mutter fordern, gemäß den vorliegenden Anforderungen zu lüften … Wenn Ihr Bruder diese Pflicht nicht erfüllt hätte, laufen Schadenersatzansprüche möglicherweise „ins Leere“ …

      Es spricht außerdem Einiges dafür, dass die Ursache des Mangels im „Gefahrenbereich Ihres Bruders liegt“. Das bewirkt möglicherweise eine Beweislastumkehr zu Lasten Ihres Bruders …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten

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