Mit dieser Webseite möchte ich den Lesern die Möglichkeit bieten, sich über mietrechtliche Themen zu informieren und Problemstellungen selbstständig zu lösen.
Wie ein Buch zum Mietrecht sollen Sie den Ratgeber nutzen können. Der Internetauftritt soll ein erster Ratgeber sein.
Einzelne mietrechtliche Fragestellungen bespreche ich anhand der gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Mustertexte ergänzen die praktische Umsetzung der angesprochenen mietrechtlichen Fragen und bieten eine erste Arbeitshilfe.
Sie können Fragen stellen.
Startseite, Einführungsseiten, Beitragsseiten
Auf der Startseite finden Sie die „Grobgliederung“ mit dem Hinweis auf die „Unterkapitel“ allgemeines Mietrecht, Mietmängel, Beendigung des Mietverhältnisses, Nebenkosten und Wohnungseigentumsrecht.
Auf der jeweiligen Einführungsseite finden Sie dann eine „Feingliederung“ zu den Unterkapiteln. Auf den Einführungsseiten liste ich im Rahmen der „Feingliederung“ Beiträge auf, in denen ich mich mit einzelnen mietrechtlichen Fragestellungen vertieft auseinandersetze.
Die Beitragsseiten beschäftigen sich mit mietrechtlichen Einzelfragen.
In dem folgenden Video bei YouTube erkläre ich kurz, wie Sie den Ratgeber nutzen können, um eine Antwort auf Ihre mietrechtliche Fragestellung über die Startseite, die Einführungsseiten und die Beitragsseiten zu finden:
Gesetzestexte
Wenn Sie hier im Internetauftritt mit der Maus über einen unterstrichenen Paragrafen fahren, wird über dem Paragrafen der angesprochene Ausschnitt des Gesetzestextes eingeblendet. Klicken Sie auf den Paragrafen, öffnet sich der Gesetzestext in einem neuen Tab. Die Paragrafen, die ich in einem Beitrag und auf den Einführungsseiten bespreche, habe ich in der Regel auf einer „Paragrafenseite“ (s. u. Abbildung 7) im Wortlaut abgedruckt und verlinkt.
Sie können dies hier mit § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter …
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 535 BGB entsprechend den folgenden Abbildungen 1 und 7 versuchen:
Gerichtsentscheidungen
Hinweise auf Urteile und Beschlüsse von Gerichten habe ich ebenfalls möglichst klickbar abgelegt. Hier erscheint ein Bild „im Namen des Volkes“ mit dem Linkziel, wenn Sie mit der Maus über die unterstrichene Passage fahren (Abbildung 2).
Klicken Sie auf den Link, gelangen Sie in einem neuen Tab direkt zu der Entscheidung unter dem angegebenen Linkziel:
„mehr zum Thema“
Nach jedem Beitrag nenne ich zunächst unter „mehr zum Thema“ in dem 1. Kästchen einen Link zu der Einführungsseite, in der ich den Beitrag aufgelistet habe (Abbildung 3, 1. – hier: Allgemeines Mietrecht – Einführung).
Danach liste ich Links zu Beiträgen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem besprochenen Thema (vgl., Abbildung 3, 2.) und zuletzt einen Link zu dem Stichwortverzeichnis auf (vgl., Abbildung 3, 3.).
Stichwort- und Paragrafenverzeichnis
In dem Stichwortverzeichnis (Abbildung 4) gelangen Sie durch einen Klick auf einen Buchstaben (Abbildung 4, 1.) zu dem von Ihnen gesuchten Stichwort und durch einen Klick auf ein Stichwort (Abbildung 4, 2.) zu der Stichwortseite (Abbildung 5 – hier: Stichwort „Abrechnungsfrist“).
Von dem Paragrafenverzeichnis aus gelangen Sie durch einen Klick auf einen Paragrafen zu einer „Paragrafenseite“ (Abbildung 7).
Kommentarfunktion
Mit der den Beiträgen nachfolgenden Kommentarfunktion ermögliche ich es Ihnen, zu den in den Beiträgen besprochenen Sachfragen Kommentare abzugeben und Fragen zu stellen (Abbildung 8).
Gerne werde ich versuchen, eine erste Antwort zu geben. Bitte versuchen Sie aber zunächst, eine Antwort auf Ihre Frage zu finden! Nutzen Sie dazu die Einführungsseiten und das Stichwortverzeichnis! Stellen Sie die Frage zu dem passenden Beitrag!
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