Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 9 b HeizkostenV – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

(3 Beiträge mit § 9 b HeizkostenV – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel)
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 9 b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

  • (1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.
  • (2) Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.
  • (3) Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.
  • (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt.

zum Stichwort Heizkostenverordnung

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 9 b HeizkostenV angesprochen:



  • Kürzungsrechte gemäß § 12 Heizkostenverordnung
    § 12 HeizkostenV enthält drei Kürzungsrechte ... | 1. ... nicht verbrauchsabhängige Abrechnung ... | 2. keine fernablesbaren Erfassungsgeräte ... | 3. ...... | mehr
  • Tafel mit der Aufschrift Gradtagszahlen und Heizkosten
    Gradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung
    ... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ... ... | mehr
  • @-Männchen mit Rechner
    Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung
    1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...... | mehr

 
HeizkostenV – Heizkostenverordnung

§ 1 HeizkostenV – Anwendungsbereich (3)
§ 2 HeizkostenV – Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (2)
§ 4 HeizkostenV – V – Pflicht zur Verbrauchserfassung (1)
§ 7 HeizkostenV – V – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (3)
§ 8 HeizkostenV – V – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser (2)
§ 9 a HeizkostenV – V – Kostenverteilung in Sonderfällen (1)
§ 9 b HeizkostenV – V – Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel (3)
§ 11 HeizkostenV – V – Ausnahmen (1)
§ 12 HeizkostenV – V – Kürzungsrecht (2)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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