Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Mängelanzeige (Stichwort)

(4 Beiträge zum Stichwort "Mängelanzeige")

Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.

In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff der Mangelanzeige angesprochen:

  • vertragsgemäßer Gebrauch – Erhaltenspflicht des Vermieters, Mangel der Mietsache

    Die Mietvertragsparteien können und sollen möglichst den vertraglichen Zustand ausdrücklich vereinbaren ...

    ... | mehr
  • Schmerzensgeld bei Schimmelpilz

    Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schimmelpilz? Überblick zu Voraussetzungen, Nachweis der Gesundheitsgefährdung und aktueller Rechtsprechung.

    ... | mehr
  • Pflicht des Mieters zur Mängelanzeige

    Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen ... | 1. Form ... | 2. Adressat ... | 3. Frist ... | 4. Inhalt ... | 5. Entbehrlichkeit ...

    ... | mehr
  • blankRückforderung der wegen einer Minderungslage zu viel gezahlten Miete

    Rückforderung gemäß § 812 BGB ... | Zahlung unter Vorbehalt ... | Ausschluss der Minderung nach § 814 BGB

    ... | mehr

Bild: Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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