Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Mängelanzeige (Stichwort)

4 Beiträge mit dem Stichwort Mängelanzeige:

 

Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff der Mangelanzeige angesprochen:


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