Mängelanzeige (Stichwort)
(4 Beiträge zum Stichwort "Mängelanzeige")
Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff der Mangelanzeige angesprochen:
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Pflicht des Mieters zur MängelanzeigeDer Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen ... | 1. Form ... | 2. Adressat ... | 3. Frist ... | 4. Inhalt ... | 5. Entbehrlichkeit ...
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