Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Mängelanzeige (Stichwort)

4 Beiträge mit dem Stichwort Mängelanzeige

 

Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.

In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff der Mangelanzeige angesprochen:


  • Richtungsschild - vertragsgemäßer Gebrauch
    vertragsgemäßer Gebrauch – Erhaltenspflicht des Vermieters, Mangel der Mietsache
    Die Mietvertragsparteien können und sollen möglichst den vertraglichen Zustand ausdrücklich vereinbaren ...... | mehr
  • Paragrafensymbol mit roter Tafel Mietrecht
    Schmerzensgeld bei Schimmelpilz
    ... oft klagen Mieter über Gesundheitsschäden durch Schimmelpilz ... Schmerzensgeld lässt sich aber nur sehr schwierig durchsetzen ...... | mehr
  • Männchen mit Schlips und rotem Paragrafensymbol in linker Hand
    Pflicht des Mieters zur Mängelanzeige
    Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen ... | 1. Form ... | 2. Adressat ... | 3. Frist ... | 4. Inhalt ... | 5. Entbehrlichkeit ...... | mehr
  • rotes Buch mit Paragrafensymbol
    Rückforderung der wegen einer Minderungslage zu viel gezahlten Miete
    Rückforderung gemäß § 812 BGB ... | Zahlung unter Vorbehalt ... | Ausschluss der Minderung nach § 814 BGB... | mehr

 

Bild: Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

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