Mängelanzeige (Stichwort)
4 Beiträge mit dem Stichwort Mängelanzeige:
Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Die Anzeigepflicht gilt gemäß § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.
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In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff der Mangelanzeige angesprochen:
vertragsgemäßer Gebrauch – Erhaltenspflicht des Vermieters, Mangel der Mietsache
Die Mietvertragsparteien können und sollen möglichst den vertraglichen Zustand ausdrücklich vereinbaren ...
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Schmerzensgeld bei Schimmelpilz
... oft klagen Mieter über Gesundheitsschäden durch Schimmelpilz ... Schmerzensgeld lässt sich aber nur sehr schwierig durchsetzen ...
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Pflicht des Mieters zur Mängelanzeige
Der Mieter muss dem Vermieter einen Mangel unverzüglich anzeigen ... | 1. Form ... | 2. Adressat ... | 3. Frist ... | 4. Inhalt ... | 5. Entbehrlichkeit ...
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Rückforderung der aufgrund einer Minderungslage zu viel gezahlten Miete
Rückforderung der aufgrund einer Minderungslage zu viel gezahlten Miete gemäß § 812 BGB ... | Zahlung unter Vorbehalt | Ausschluss der Minderung nach § 814 BGB
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