Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 253 BGB – Immaterieller Schaden

(2 Beiträge mit § 253 BGB – Immaterieller Schaden)

Nur ausnahmsweise kann für einen Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, Ersatz gefordert werden, § 253 BGB

Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 253 Immaterieller Schaden

  • (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
  • (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 253 BGB angesprochen:


  • Paragrafensymbol mit roter Tafel Mietrecht
    Schmerzensgeld bei Schimmelpilz
    ... oft klagen Mieter über Gesundheitsschäden durch Schimmelpilz ... Schmerzensgeld lässt sich aber nur sehr schwierig durchsetzen ...... | mehr

  • Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache
    Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache ... | ... zu den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruches bei Mietmängeln ...... | mehr

 

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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