Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 546 a BGB – Entschädigung des Vermieters …

(2 Beiträge mit § 546 a BGB – Entschädigung des Vermieters …)
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

  • (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.
  • (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 546 a BGB angesprochen:


  • Leiter mit Farbrolle und Eimer
    Pflicht zum Rückbau – Herstellung des ursprünglichen Zustandes
    ... den Mieter trifft bei Rückgabe der Mietsache eine Pflicht zum Rückbau von Einrichtungen - die Nichterfüllung der Pflicht kann zum Schadenersatz führen ...... | mehr
  • Schlüsselbund
    Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
    § 546 a BGB regelt einen Entschädigungsanspruch des Vermieters, wenn der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt ...... | mehr

 

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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