Wohnungseigentum ist echtes Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Es besteht aus der untrennbaren Verbindung von Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.
Typische Streitfragen betreffen insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung, die Bestellung und Haftung des Verwalters sowie Schadensersatz- und Zahlungsansprüche innerhalb der Gemeinschaft.
Nachfolgend finden Sie Beiträge zu ausgewählten Fragen des Wohnungseigentumsrechts:
- Ersatzanspruch für Schäden durch Mängel am Gemeinschaftseigentum
Grundsätzlich trifft die Gemeinschaft keine Gefährdungshaftung, sie haftet nicht für verschuldensunabhängig entstandene Schäden am Sondereigentum. Aber: ....
… | mehr - Zum Erfordernis der Bestellung eines Verwalters im WEG
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern sowie dem Verwalter und ggf. einem Verwaltungsbeirat, § 20 Abs. 1 WEG ...
… | mehr - Ansprüche auf Zahlung gegen den säumigen Hausgeldschuldner
Grundsätzlich hat nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zahlung des Hausgeldes gegen den einzelnen Wohnungseigentümer ...
… | mehr - Haftung des WEG-Verwalters
... wer sich als WEG-Verwalter betätigt, muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen - in folgenden Fällen besteht eine Haftung des Verwalters ...
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