Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in  ▸Beendigung des Mietverhältnisses - Einführung▸4. allgemeine Fragestellungen

Einschränkung der Kündigung wegen Zahlungsverzuges in der Coronakrise

Beitrag vom 18.05.2020, aktualisiert am 12.05.2023; keine Kommentare

VG Wort - ZählpixelDas Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters durch Art. 240 § 2 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
 
(1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern …
 
(zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Art. 240 § 2 EGBGB
gemäß einer Bild: zum Urteilwww.bundesverfassungsgericht.deEntscheidung vom 1. April 2020 (1 BvR 714/20) erst gar nicht zur Entscheidung an.
 
Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB bestimmt, dass ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund gekündigt werden kann, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht geleistet hat, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
 
Gegen die Regelungen des Art. 240 § 2 EGBGB wandte sich ein Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung.

Gesetzestext (Stand: 1. April 2020):
Art. 240 EGBGB – § 2 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen

  • (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  • (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.
  • (3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.
  • (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.

 
Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung sei bereits unzulässig.

Die Verfassungsbeschwerde genüge nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer habe schon nicht dargelegt, dass er von den angegriffenen Regelungen aktuell und nicht nur potenziell betroffen sei. Zudem fehle die erforderliche argumentative Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs und dem Sinn und Zweck der angegriffenen Regelungen auch im Hinblick auf die Belange der Mieterinnen und Mieter.

Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in Art. 240 § 2 EGBGB ergeben.


mehr zum Thema:

Auf der folgenden Einführungsseite liste ich den obigen Beitrag mit 25 weiteren Beiträgen zur Beendigung des Mietverhältnisses systematisch geordnet auf:
  • Beendigung des Mietverhältnisses in StichwortenBeendigung des Mietverhältnisses - Einführung

    1. Kündigungstatbestände ... | 2. Form und Frist der Kündigung ... | 3. Räumung ... | 4. Allgemeine Fragen ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit Fragen zur Beendigung des Nietverhältnisses in dem oben genannten Zusammenhang:
  • großer schwarzer Paragraf - am Rand mehrere kleine bunte Paragrafen Die Insolvenz des Wohnraummieters

    1. Mietsicherheiten ... | 2. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges ... | a) Kündigungssperre gemäß § 112 InsO ... | b) Freigabe gemäß § 109 InsO .. ... | mehr

  • roter Paragraf hinter Schild Unwirksamkeit der außerordentlichen Verzugskündigung durch Zahlung

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  • blank Beleidigungen gegenüber Mitmietern oder dem Vermieter

    Zur Kündigung berechtigen Beleidigungen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann ... ... | mehr


Sie können das Stichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis nutzen, um die Sie interessierende Fragestellung zu finden:
  • Mietrecht in StichwortenStichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis

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