Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Mietmängel – Überblick
      • 1. Zum Begriff des Mangels
      • 2. Mangelanzeige
      • 3. Minderung, Schadenersatz, …
      • 4. Einzelne Fallgruppen
      • 5. Weitere Praxisfragen
    • Betriebskosten – Überblick
      • 1. Begriff & Grundsätzliches
      • 2. Betriebskostenarten
      • 3. Vereinbarungen
      • 4. Abrechnung
    • Typische Streitpunkte – Überblick
      • 1. Schönheitsreparaturen
      • 2. Tierhaltung
      • 3. Mietsicherheiten
      • 4. Mieterhöhung
      • 5. Sonderfragen des Mietverhältnisses
      • 6. Kosten und Gebühren im Mietrecht
    • Beendigung des Mietverhältnisses – …
      • 1. Kündigungstatbestände
      • 2. Form und Frist der Kündigung
      • 3. Räumung
      • 4. Allgemeine Fragestellungen
    • Wohnungseigentumsrecht – Einführung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Beitrag in:Beendigung des Mietverhältnisses - Einführung→ Abschnitt:4. allgemeine Fragestellungen

Einschränkung der Kündigung wegen Zahlungsverzuges in der Coronakrise

VG Wort - ZählpixelDas Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters durch Art. 240 § 2 EGBGB gemäß einer Entscheidung vom 1. April 2020 (BVerfG 1 BvR 714/20) erst gar nicht zur Entscheidung an.

Hinweis zur Rechtslage

Dieser Beitrag betrifft die vorübergehenden gesetzlichen Sonderregelungen zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges während der Coronapandemie im Jahr 2020. Die Regelungen sind ausgelaufen und gelten heute nicht mehr. Der Beitrag dient ausschließlich der Dokumentation der damaligen Rechtslage.

Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB bestimmt, dass ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund gekündigt werden kann, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht geleistet hat, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
 
Gegen die Regelungen des Art. 240 § 2 EGBGB wandte sich ein Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung.

Gesetzestext (Stand: 1. April 2020):
Art. 240 EGBGB – § 2 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen

  • (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  • (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.
  • (3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.
  • (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.

 
Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung sei bereits unzulässig.

Die Verfassungsbeschwerde genüge nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer habe schon nicht dargelegt, dass er von den angegriffenen Regelungen aktuell und nicht nur potenziell betroffen sei. Zudem fehle die erforderliche argumentative Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs und dem Sinn und Zweck der angegriffenen Regelungen auch im Hinblick auf die Belange der Mieterinnen und Mieter.

Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in Art. 240 § 2 EGBGB ergeben.

Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Die vorübergehenden Sonderregelungen zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges während der Coronapandemie sind ausgelaufen. Für die heute geltenden Grundsätze zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges und zu den gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie weiterführende Informationen auf den folgenden Einführungsseiten.

  • Schlagwortwolke Beendigung des Mietverhältnisses

    Beendigung des Mietverhältnisses: Kündigung, Frist, Form, Räumung – Überblick

    Ordentliche und außerordentliche Kündigung im Mietrecht: Kündigungsgründe, Schriftform, Fristen, Räumungsklage und Folgeansprüche. Übersicht mit vertiefenden Beiträgen.

    … | mehr
  • Typische Streitpunkte im Mietverhältnis – Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mieterhöhung, Kaution und Kosten

    Typische Streitpunkte im Mietverhältnis: Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mietsicherheiten, Mieterhöhung und Kostenfragen. Die Seite ordnet die wichtigsten Problemfelder und führt zu den jeweiligen Vertiefungsbeiträgen.

    … | mehr

Schreiben Sie einen Kommentar,
stellen Sie eine Frage Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Bitte beachten Sie: Fragen sollten sich inhaltlich auf den obenstehenden Beitrag beziehen.

schwarzes Buch mit Paragrafenzeichen

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Ende