Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in  ▸Betriebskosten - Einführung▸6. Abrechnung

Musterschreiben – Klage auf Abrechnung der Nebenkosten

Beitrag vom 26.09.2018, aktualisiert am 20.07.2023; keine Kommentare

VG Wort - ZählpixelAufgrund mehrerer Anfragen habe ich die unten abgedruckte Klage auf Erteilung einer Abrechnung der Nebenkosten anonymisiert. Gerne kann das Muster genutzt werden, um eine Abrechnung gegenüber dem Vermieter zu erzwingen.

Bitte beachten Sie, dass Abrechnungsreife eingetreten sein muss.

Alternativ kann im Wege der Stufenklage zunächst die Erteilung der Abrechnung und sodann die Auszahlung eines Saldos geltend gemacht werden.

An das
Amtsgericht …

KLAGE


des/der …
– Kläger (in)-

gegen

den/die …
– Beklagte(r) –

wegen Abrechnung von Betriebskosten
Streitwert … 1)

Erhebe ich Klage und kündige für den Termin zur mündlichen Verhandlung die folgenden Anträge an:

den/die Beklagte(n) zu verurteilen, über die für die im Hause … in … gelegene … m² große Wohnung in der Zeit vom 1.1. – 31.12. … angefallenen Betriebskosten abzurechnen.

 
Begründung:

Der/die Kläger(in) mietete die im Antrag genauer bezeichnete Wohnung im Jahr … an. Der/die Kläger(in) hat für die Betriebskosten insgesamt eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von … € zu leisten.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Frist zur Abrechnung innerhalb von spätestens zwölf Monaten seit Ende des Abrechnungszeitraumes vor. Der/die Beklage hätte damit über die Betriebskosten spätestens bis zum 31.12. … abrechnen müssen. Obgleich der Kläger vor der Abrechnung auf ebendiese Pflicht hingewiesen hat, blieb der Beklagte untätig.

In dem Schreiben vom … bestimmte der/die Kläger(in) eine vorprozessuale Frist zur Vermeidung der vorliegenden Klage zum …. Trotzdem rechnete der/die Beklagte bislang jedoch nicht über die Betriebskosten ab.

Der/die Kläger(in) hat ein Interesse an der Abrechnung, weil er/sie die Kostenentwicklung während seiner Mietzeit nachvollziehen muss. Die Verpflichtung des/der Beklagten zur Abrechnung der Betriebskosten ergibt sich zudem aus §§ 556 Abs. 3, 259 BGB.

Weiterer Sach- und Rechtsvortrag einschließlich entsprechender Beweisangebote bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollte das Gericht den bisherigen Sachvortrag oder die bisherigen Beweisangebote des Klägers nicht für ausreichend erachten, oder die hier vertretene Rechtsauffassung nicht teilen, so wird ausdrücklich um einen entsprechenden – ggf. telefonischen – Hinweis gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

___________

1) Der Gebührenstreitwert richtet sich nach dem vom Mieter erwarteten Guthaben aus der streitgegenständlichen Abrechnung und nicht nach der Summe aller Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. dazu den Beitrag Streitwerte im Mietrecht
 
Der Gebührenstreitwert dient als Grundlage für die Festsetzung der Gerichtsgebühren sowie der Anwaltsgebühren. Bei der Feststellung des Gebührenstreitwertes …
 
(Link: zum Beitrag in neuem Tab hier im Internetauftritt)
Streitwerte im Mietrecht
).


mehr zum Thema:

Auf der folgenden Einführungsseite liste ich den obigen Beitrag mit 30 weiterführenden Beiträgen zu Betriebskosten auf:
  • Betriebskosten in StichwortenBetriebskosten im Mietrecht - Einführung

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Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit Fragen zu Betriebskosten in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Gerichtshammer Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist …

    ... die vertraglich vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist | ... es gilt die in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB Abrechnungsfrist .. ... | mehr

  • Lupe über der Aufschrift Urteil Abrechnung der Kosten des Aufzugs

    Abrechnung der Kosten des Aufzugs (Fahrstuhls) ... | Rechtsprechung des BGH zum nutzlosen Aufzug ... | Rechtsprechung zu den Kosten der Instandsetzung ... ... | mehr

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