Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Mietrecht
    • Mietmängel
    • Beendigung des Mietverhältnisses
    • Betriebskosten im Mietrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Startseite  Allgemeines Mietrecht  1. Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsarbeiten

21.09.2010, aktualisiert am 19.01.2023

VG Wort - ZählpixelBeispielhaft werden nachfolgend die Leitsätze von drei Urteilen des BGH zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit beim Zusammentreffen von Formularklauseln und Individualvereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierungspflichten benannt:
 

1. BGH, Urteil vom 5. April 20062. BGH, Urteil vom 14. Januar 20093. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009

1. BGH, Urteil vom 5. April 2006 (VIII ZR 163/05)

Link: Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH, Urteil vom 5. April 2006 (VIII ZR 163/05):

Ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender sogenannter Summierungseffekt auf Grund des Zusammentreffens zweier – jeweils für sich genommen – unbedenklicher Klauseln kann auch dann vorliegen, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart worden ist.

2. BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 (VIII ZR 71/08)

Link: Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH, Urteil vom 14. Januar 2009 (VIII ZR 71/08):

Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, noch wird sie gem. § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst.

3. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07)

Link: Bild: zum Urteilwww.juris.bundesgerichtshof.deBGH, Urteil vom 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07):

a) Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.

b) Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.

Ergebnis:

Es kann also möglicherweise schon dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 BGB gegeben sein, wenn mehrere jeweils für sich grundsätzlich wirksame Klauseln kombiniert werden, wenn also neben also dem Mieter neben den Schönheitsreparaturen auch die Endrenovierung auferlegt wird (Summierungseffekt). Sogar eine an sich zulässige Individualabrede kann bei einer Kombination mit einer Klausel unwirksam werden!

//**

mehr zum Thema:


Auf der folgenden Einführungsseite liste ich ca. 40 weitere Beiträge zu allgemeinen mietrechtlichen Fragen (Schönheitsreparaturen, Mietsicherheiten, Mieterhöhung, ...) auf:
  • Allgemeines Mietrecht in Stichworten Allgemeines Mietrecht - Einführung

    ... mit ca. 40 Beiträgen zum allgemeinen Mietrecht ... | 1. Schönheitsreparaturen ... | 2. Tierhaltung ... | 3. Mietsicherheiten, ... | 4. Mieterhöhung ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum dem oben angesprochenen Thema:
  • Bundesgerichtshof - Schriftzug mit Adler Schönheitsreparaturen in der Rechtsprechung des BGH

    Schönheitsreparaturen in der Rechtsprechung des BGH ... | ... zum Begriff der Schönheitsreparatur, zu den Fristen der Durchführung etc. ... ... | mehr

  • Schlüsselbund Schönheitsreparaturen bei renovierungsbedürftig übergebener Wohnung

    Eine Klausel, die dem Mieter einer renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist unwirksam. ... ... | mehr

  • blank Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses – …

    Der Mieter muss Schönheitsreparaturen von sich aus leisten. Schadensersatz kann der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung unter Fristsetzung fordern ... ... | mehr


Sie können das Stichwortverzeichnis nutzen, um die Sie interessierende Fragestellung zu finden:
  • Mietrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Mietrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

drei Strichmännchen - mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den Köpfen

  • 1. BGH, Urteil vom 5. April 2006 (VIII ZR 163/05)
  • 2. BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 (VIII ZR 71/08)
  • 3. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07)
  • Kommentar schreiben
  • mehr zum Thema

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 
Ende