§ 242 BGB – Leistungen nach Treu und Glauben
(4 Beiträge mit § 242 BGB – Leistungen nach Treu und Glauben)
§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
- Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 242 BGB angesprochen:
Einwendungen des Mieters gegenüber der Betriebskostenabrechnung
1. Form der Einwendungen ... | 2. Ausnahmen vom Einwendungsausschluss ... | a) nicht umlegbare Kosten ... | b) Wiederholung der Einwendungen ... | c) Treu und Glauben ...... | mehr
Stellung eines Nachmieters im Mietrecht
... ist dem Mieter ein Festhalten am Mietvertrag nach Treu und Glauben nicht zumutbar, so kann er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellen ...... | mehr
Das Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei Mietmängeln
... Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB und Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 320 BGB bei Mietmängeln ... | ... zur Geltendmachung und zur Höhe ... | mehr
Mitwirkungspflichten des Mieters bei der Mängelbeseitigung
Mitwirkungspflichten des Mieters bei der Mängelbeseitigung ... | ... die Ablehnung der Mängelbeseitigung kann zum Verlust des Anspruchs auf Minderung führen ...... | mehr