Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 574 b BGB – Form und Frist des Widerspruchs

(3 Beiträge mit § 574 b BGB – Form und Frist des Widerspruchs)
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 574b Form und Frist des Widerspruchs

  • (1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
  • (2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.
  • (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 574 b BGB angesprochen:


  • Strichmännchen mit Glühbirne und Pfeilen über dem Kopf
    Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte
    ... der Mieter kann der Kündigung wegen einer Härte widersprechen | I. Form und Frist des Widerspruchs ... | II. Härte ... Einzelfälle ... Interessenabwägung ..... | mehr
  • roter Stempel mit Aufschrift Kündigung
    Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung
    Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung ... | ... kurzer Überblick zu den Kündigungstatbeständen der §§ 540, 544, 573 ff. BGB ...... | mehr
  • gelbes Ortsschild Eigenbedarfskündigung
    Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
    ... Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ... | ... der Wortlaut des § 573 BGB ...... | mehr

 

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