vertragsgemäßer Gebrauch (Stichwort)
Der Begriff „vertragsgemäßer Gebrauch“ wird in § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) ... Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. ...
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB, § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, ...
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 536 Abs. 1 S. 1 BGB und § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 538 BGB genannt.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff des vertragsgemäßen Gebrauchs erwähnt:
vertragsgemäßer Gebrauch – Erhaltenspflicht des Vermieters, Mangel der Mietsache
Die Mietvertragsparteien können und sollen möglichst den vertraglichen Zustand ausdrücklich vereinbaren ...... | mehr
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Nach Ansicht vieler Gerichte gehören Dübellöcher in den Wänden zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, um übliche Einrichtungen anzubringen ...... | mehr
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Gewerbliche Nutzung beim Wohnraummietvertrag ... | ... der Vermieter muss die nach außen in Erscheinung tretende gewerbliche Nutzung nicht dulden ...... | mehr
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Zur Haltung von Katzen in Mietwohnungen ... | ... mit Links zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und der Amtsgerichte Köln und Wiesbaden ...... | mehr
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Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter | ... objektive Pflichtverletzung und Verschulden des Mieters | vertragsgemäßer Gebrauch... | mehr